Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1083
OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 698
  • NStZ 1985, 323
  • StV 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 5 Ss OWi 108/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    »Aus § 267 StPO i. V. m. § 71 OWiG ergibt sich zwar nicht, daß das Gericht verpflichtet ist, eine Beweiswürdigung im Urteil wiederzugeben, indem die Einlassung des Betroffenen mitgeteilt und diese Einlassung unter Bewertung der sonstigen Beweismittel gewürdigt wird (Senatsbeschl. in VRS 65, 381).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 5St RR 8/03

    Prozessvergleich; Vermögensschaden

    Auf die Wiedergabe der Einlassung und deren Würdigung anhand der erhobenen Beweise konnte im konkreten Falle auch nicht wegen einfacher Sach- und Beweislage verzichtet werden (BGH bei Dallinger, MDR 1975/198; OLG Köln VRS 87/205 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1985/323).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als

    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Indessen wird die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt, so daß das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob die Überzeugung des Tatrichters auf tragfähigen Erwägungen beruht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Köln VRS 87, 205 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.10.1985 - 1 ObOWi 299/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1350
BayObLG, 24.10.1985 - 1 ObOWi 299/85 (https://dejure.org/1985,1350)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1985 - 1 ObOWi 299/85 (https://dejure.org/1985,1350)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 1 ObOWi 299/85 (https://dejure.org/1985,1350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung; Persönliches Erscheinen; Hauptverhandlung; Erklärung; Betroffener; Angaben zur Sache; Verweigern

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 169
  • NStZ 1986, 368
  • StV 1986, 378
  • Rpfleger 1986, 106
  • BayObLGSt 1985, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.04.1983 - 1 ObOWi 100/83
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1985 - 1 ObOWi 299/85
    Demnach durfte der Einspruch [des Betroff. gegen den Bußgeldbescheid] nicht verworfen werden (BayObLGSt 1983, 48 [hier: IV (468) 140 d-e]).«.
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Der vom Oberlandesgericht Koblenz erwähnte Beschluß des Oberlandesgerichts Hamburg betrifft demgegenüber den hier nicht zu entscheidenden Fall, daß der Betroffene schon vor der Hauptverhandlung erklärt hatte, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen (ebenso BayObLG JR 1983, 522; bei Rüth DAR 1984, 247; NStZ 1986, 368; bei Bär DAR 1988, 371; bei Göhler NStZ 1988, 67; bei Göhler NStZ 1990, 75; OLG Hamburg DAR 1989, 390).

    Ein zulässiges Aufklärungsbemühen des Gerichts ist es schließlich, einem zunächst zum Schweigen entschlossenen Betroffenen ein im Laufe der Hauptverhandlung zu erwartendes Beweisergebnis unmittelbar zur Kenntnis zu bringen und ihm auf dieser Grundlage die Möglichkeit zu geben, seine Entscheidung neu zu überdenken (vgl. AG Saarbrücken a.a.O.; Göhler JR 1983, 523; ders. NStZ 1986, 368, 369; Jürgen Meyer NStZ 1989, 481).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Betroffene, wenn er erschienen wäre, durch seine Anwesenheit einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts geleistet hätte, zumal sich dies je nach Sachlage erst im Laufe der Hauptverhandlung herausstellt (ebenso AG Saarbrücken a.a.O.; Göhler, OWiG a.a.O. Rdn. 19; ders. JR 1983, 523; NStZ 1986, 20; 1986, 368; 1988, 67; 1990, 75; Krüger a.a.O. S. 87, 88 ff.; Jürgen Meyer NStZ 1989, 481; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 236 Rdn. 5; Treier in KK, StPO 2. Aufl. § 236 Rdn. 3; a.A. BayObLG NStZ 1986, 20; 1986, 368; JR 1983, 522; OLG Hamburg DAR 1989, 274; 1989, 390, 391; OLG Saarbrücken NStZ 1989, 480; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 236 Rdn. 2; Senge in KK, OWiG § 73 Rdn. 12, 22, § 74 Rdn. 28, 29; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 2. Aufl. § 74 Rdn. 14).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens trotz des grundsätzlich bestehenden tatrichterlichen Ermessens wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann aufzuheben ist, wenn sie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Betroffenen - z.B. wenn eine Reise zum Gerichtsort für ihn mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen - nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGHSt 30, 172, 176; BayObLG JR 1983, 522; OLG Düsseldorf VRS 50, 131, 132; Göhler NStZ 1986, 368, 369).

  • OLG Hamburg, 04.07.1989 - 1 Ss 43/89
    Der Senat folgt insoweit uneingeschränkt der Rechtspr. des BayObLG (JR 1983, 522 [hier: IV (468) 140 d-e]; NStZ 1986, 368 [hier: IV (468) 151 c] ..).

    Die vom AG Saarbrücken (NStZ 1987, 235 [ aufgehoben durch Beschluß des OLG Saarbrücken, zitiert nachstehend am Schluß des Auszugs]) und insbesondere von Göhler (JR 1983, 523 f.; NStZ 1986, 368 f.) vertretene gegenteilige Auffassung vermag nicht zu überzeugen.

    Dem ist jedoch mit dem BayObLG (NStZ 1986, 368 ) entgegenzuhalten, daß es gerade kein zulässiger Zweck einer Anordnung nach § 73 Abs. 2 OWiG ist, den Betroff. zu einer solchen Änderung seiner ursprünglichen Entschließung zu bewegen.«.

    "Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung von Göhler (JR 1983, 523, 524; NStZ 1986, 368, 369) auch nicht aus der Begründung zu § 163 Abs. 2 des Regierungsentwurfs zum OWiG (BT-Dr. V/1269).

  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Unzulässig ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens darüberhinaus, wenn dies nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann (BayObLG VRS 65, 210 und NStZ 1986, 368).
  • OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung;

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  • BayObLG, 06.02.1991 - 3 ObOWi 152/90
    Diese ging über sein bloßes Erscheinen nicht hinaus (vgl. BayObLG VRS 70, 28 ; KK- OWiG /Senge § 73 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86   

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https://dejure.org/1986,7676
BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86 (https://dejure.org/1986,7676)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - 1 StR 95/86 (https://dejure.org/1986,7676)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1986 - 1 StR 95/86 (https://dejure.org/1986,7676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine Versagung von Strafmilderung bei einem versuchten Mord

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 99/74

    Voraussetzungen einer Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81

    Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81).
  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 307/81

    Versuch einer Straftat - Entscheidung über Strafmilderung - Gesamtschau der

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1985, 411; 1986, 378; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88

    Strafrahmenwahl als Teil der Strafzumessung und Sache des Tatrichters -

    Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).

    Bei der Frage, ob eine Strafmilderung wegen Versuchs zu gewähren ist, kommt den versuchsspezifischen Umständen besonderes Gewicht zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (BGH StV 1986, 378, 379).

  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
    Dies war zu aufgrund einer erneuten Gesamtwürdigung der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters allerdings zu bejahen (BGHSt 35, 347; BGH NStZ 1995, 285; BGH StV 1985, 411; BGH StV 1986, 378 f.; BGH NStZ-RR 2003, 72; BGH NStZ 2004, 620; BGH NStZ-RR 2010, 305).
  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden, doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1986, 378, 379 m.w.N.; BOHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH StV 1985, 411).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.1986 - 2 Ws 124/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14154
OLG Düsseldorf, 03.03.1986 - 2 Ws 124/86 (https://dejure.org/1986,14154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.1986 - 2 Ws 124/86 (https://dejure.org/1986,14154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 1986 - 2 Ws 124/86 (https://dejure.org/1986,14154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 378
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