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Rechtsprechung
   KG, 28.05.1985 - (4) 1 Ss 111/85 (74/85)   

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KG, 28.05.1985 - (4) 1 Ss 111/85 (74/85) (https://dejure.org/1985,2601)
KG, Entscheidung vom 28.05.1985 - (4) 1 Ss 111/85 (74/85) (https://dejure.org/1985,2601)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - (4) 1 Ss 111/85 (74/85) (https://dejure.org/1985,2601)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 11
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 19.09.1994 - 1 Ss 131/94

    Erscheinen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Vertagung; Gericht; Ablehnung;

    Das Urteil muß deshalb unter Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, vorgebrachten Entschuldigungsgründe, vorgelegten Bescheinigungen und gestellten Vertagungsanträge darlegen, weshalb das Ausbleiben des Angeklagten nicht entschuldigt ist, und sich dabei mit allen erkennbaren Entschuldigungsgründen auseinandersetzen, so daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dabei der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung nicht verkannt worden ist (vgl. KG StV 1987, 11; KG Beschluß vom 16. November 1989 - 4-12/89; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Frankfurt NJW 1970, 959 linke Spalte; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 329 Rdnr. 33; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 329 Rdnr. 69 jeweils m.w.N.).

    Dies folgt schon daraus, daß das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Urteils gebunden ist und sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen kann (vgl. KG StV 1987, 11).

    Diese reicht, wenn Gründe für das Ausbleiben des Angeklagten vorgetragen sind, nur dann aus, wenn diese offensichtlich von vorneherein ungeeignet sind, den Angeklagten zu entschuldigen (vgl. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg aaO., § 329 Rdnr. 99; KG StV 1987, 11; BayObLG VRs 61, 48, 50; OLG Koblenz VRs 73, 51, 52), so daß das Fehlen einer überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung unschädlich wäre (§ 337 Abs. 1 StPO ; vgl. OLG Hamm NJW 1963, 65, 66).

  • BayObLG, 12.02.2001 - 2St RR 17/01

    Entschuldigungsvorbringen beim Einspruch gemäß § 412 S. 1 StPO

    Auf dem Fehler des Landgerichts könnte das angefochtene Urteil allein dann nicht beruhen, wenn das Vorbringen des Angeklagten ganz offensichtlich ungeeignet wäre, sein Ausbleiben zu entschuldigen (KG StV 1987, 11).

    Eine Entschuldigung ist dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Angeklagten einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Angeklagten unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Köln NStZ-RR 1997, 208; HansOLG Bremen StV 1987, 11 und 242; BGHSt 17, 391/396 f.; …

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Sie genügt nämlich nicht den an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 StPO Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u. a. Senatsbeschluss vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StrafFO 1998, 223; Senatsbeschluss vom 26. Februar 1999 in 2 Ss 121/99; siehe auch schon u. a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 33).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Die dazu angestellten Erwägungen hat das Revisionsgericht zu überprüfen (KG StV 1987, 11).
  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ss 121/99

    Aufhebung, Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung, Nichterscheinen,

    Sie genügt nämlich nicht den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu u.a. Beschluß des Senats vom 8. April 1998 in 2 Ss 394/98 = StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Sie genügt nämlich in keiner Weise den von der Rechtsprechung an den notwendigen Inhalt eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils gestellten Anforderungen (vgl. neben den bereits erwähnten Entscheidungen des Senats auch noch Beschluss in StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; siehe dazu auch schon u.a. OLG Hamm NJW 1963, 65; KG StV 1987, 11; OLG Köln, a.a.O., siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Daß der Angeklagte in dem hier erörterten Sinne schuldhaft gehandelt hat, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 3 Ss 1056/00

    Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im

    Die Gründe des Urteils müssen dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglichen, ob das Berufungsgericht alle ihm bekannten und erkennbar als Entschuldigungsgründe in Betracht kommenden Umstände fehlerfrei und erschöpfend gewürdigt hat (OLG Hamm, NJW 1963, 65; OLG Frankfurt, NJW 1970, 959; KG, StV 1987, 11; OLG Köln, VRS 75, 113, 115).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Daß dies der Fall ist, muß sich aus dem Urteil in rechtlich überprüfbarer Weise ergeben (OLG Düsseldorf, StV 1987, 9; VRS 78, 129; OLG Zweibrücken, StV 1987, 10; KG StV 1987, 11).
  • KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00

    Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 305/06

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1994 - 1 Ws 129/94
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.02.1986 - Ss 127/85   

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https://dejure.org/1986,4518
OLG Bremen, 07.02.1986 - Ss 127/85 (https://dejure.org/1986,4518)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.02.1986 - Ss 127/85 (https://dejure.org/1986,4518)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - Ss 127/85 (https://dejure.org/1986,4518)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 11
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Die sich im Weiteren ergebende Konsequenz, dass das Revisionsgericht bei der Überprüfung des Urteils nicht nur an die darin getroffenen Feststellungen gebunden ist, sondern dass es für den Fall, dass diese Feststellungen die Rechtfolge der Verwerfung nicht tragen, nicht mehr darauf ankommt, ob im Wege des Freibeweises ermittelbare Tatsachen zur Entschuldigung hinreichen oder nicht, ist (soweit ersichtlich) nur vom OLG Bremen StV 1987, 11 (12) gezogen worden und wird im Übrigen nicht explizit erörtert.
  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Eine genügende Entschuldigung ist somit anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; KK-Ruß a.a.O.).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg 7/03

    Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung

    Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 412 Satz 1 StPO ist dagegen nur dann anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 207; OLG Bremen StV 1987, 11; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; Ruß, in: KK-StPO, 4. Aufl., § 329 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98

    Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin

    Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung zwischen der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, vor Gericht zu erscheinen, und den persönlichen oder privaten Gründen des Angeklagten, die ihn bewogen haben, dieser Pflicht nicht nachzukommen (OLG Bremen StV 1987, 11/12).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2003 - VfGBbg Bbg 7/03

    Nachprüfung eines Verfahrensmangels im Instanzenzug

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  • BayObLG, 28.03.1996 - 4St RR 53/96

    Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung des nicht erschienenen Angeklagten bei

    War dem Angeklagten das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar und kann ihm wegen seines Fernbleibens der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung nicht gemacht werden, so gilt er als genügend entschuldigt (HansOLG Bremen StV 1987, 11; OLG Saarbrücken NJW 1975, .1613/1614; OLG Koblenz VRS 47, 359/361).
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