Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.1987

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85   

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BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,1089)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1986 - 1 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,1089)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 1 StR 578/85 (https://dejure.org/1986,1089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes - Wirtschaftliche Verhältnisse des Täters als "namentlich in Betracht" zu ziehende Strafzumessungsgründe - Wertung eines Einkommens in einer bestimmten Höhe als Straferschwerungsgrund - Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 46
    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 244
  • NStZ 1987, 119
  • StV 1987, 146
  • StV 1987, 60
  • JR 1987, 119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Auch im Schrifttum ist das bemerkt worden (Bruns JR 1980, 338; Horn StV 1986, 168; vgl. die Fußnote).

    Bruns JR 1980, 338: "Hängt die Würdigung solcher Tatsachen, die ja doch offensichtlich für das Strafmaß nicht völlig irrelevant bleiben können, dann nicht von bloßen Formulierungsfragen ab?".

  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Der 4. Strafsenat hat in dem Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83 - die Erwägung des Landgerichts, "zu Lasten" des Angeklagten sei zu berücksichtigen, daß er die Tat (Handel mit Betäubungsmitteln) ausgeführt habe, "ohne sich in einer finanziellen Notlage zu befinden", als rechtlich fehlerhaft bezeichnet.
  • BGH, 13.05.1983 - 2 StR 187/83

    Rechtliche Wirkungen des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes auf das Strafmaß

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    1983 - 2 StR 187/83.
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 268/81

    Wirkung des Wohnsitzwechsels eines Schöffen innerhalb eines Landgerichtsbezirks

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Der 5. Strafsenat hat in dem Urteil vom 23. Juni 1981 - 5 StR 268/81 - unter Berücksichtigung des Urteilszusammenhangs nicht beanstandet, daß das Landgericht "zu Lasten" des Angeklagten verwertete, er habe "nicht aus wirtschaftlicher Not" gehandelt; allerdings wäre diese Wendung - so der Senat - "besser vermieden worden".
  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 439/83

    Wirtschaftliche Notlage als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    1983 - 2 StR 439/83.
  • BGH, 29.09.1982 - 3 StR 263/82

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in einem besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Der 3. Strafsenat hat in dem Beschluß vom 29. September 1982 - 3 StR 263/82 - das angefochtene Urteil im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht straferschwerend berücksichtigt hatte, daß die - wegen Untreue und Urkundenfälschung verurteilten - Angeklagten sich weder in wirtschaftlicher Notlage noch in finanzieller Zwangslage befanden, hat die Verwendung solcher Formulierungen aber in relativierender, auf den Einzelfall bezogener Betrachtung als "nicht stets rechtsfehlerhaft" bezeichnet.
  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 51/85

    Beurteilung von fehlenden Feststellungen zur Täterpersönlichkeit als sachlicher

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Demgemäß besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die Zumessung der Strafe eingehende Befassung mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters voraussetzt, zumal bei Straftaten, die sich gegen Eigentum und Vermögen richten (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 51/85; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 237/82).
  • BGH, 23.11.1983 - 2 StR 722/83

    Fehlen von Milderungsgründen als unzulässiger Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    1983 - 2 StR 722/83.
  • BGH, 06.09.1985 - 2 StR 444/85

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Mitunter wird hier vom regelmäßigen Erscheinungsbild eines Delikts gesprochen und stillschweigend oder auch ausdrücklich auf § 46 Abs. 3 StGB Bezug genommen (BGH NStZ 1985, 215; BGH, Urt. vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 - und Beschl. vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
    Mitunter wird hier vom regelmäßigen Erscheinungsbild eines Delikts gesprochen und stillschweigend oder auch ausdrücklich auf § 46 Abs. 3 StGB Bezug genommen (BGH NStZ 1985, 215; BGH, Urt. vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 - und Beschl. vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85).
  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 631/83

    Handeln ohne wirtschaftliche Notlage als Strafschärfungsgrund

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 237/82

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse - Verstoß gegen sachliches Recht -

  • BGH, 04.11.1983 - 2 StR 667/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen strafschärfender Berücksichtigung des

  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 873/83
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Mit Beschluß vom 29. Oktober 1986 (JR 1987, 119 mit Besprechung Bruns JR 1987, 89) hat der 1. Strafsenat gemäß § 136 Abs. 1 GVG dem Großen Senat für Strafsachen folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich jedoch am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120).
  • OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07

    Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung

    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich aber am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

    Indes darf das Fehlen eines Milderungsgrundes nicht strafschärfend bewertet werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3182
BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch - Erhöhung des Schuldgehalts aufgrund fehlendem Anlaß zu sexuellen Handlungen - Kind - Strafschärfung - Regelmäßige Tatfolgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81

    Wirkungen des Nichtbestehens eines Strafmilderungsgrundes auf die Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Über dessen Wortlaut hinaus, der nur die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands nennt, darf auch das Schutzziel der Strafdrohung nicht erschwerend bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - 6 StR 274/22; Beschluss vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86 Rn. 7; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 256; Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 538; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Aus äußeren Umständen, die den Regelfall einer Deliktsverwirklichung darstellen und die deswegen dem Doppelverwertungsverbot unterliegen (BGH StV 1987, 146) können nur Schlüsse auf eine dem Regelfall der Deliktsverwirklichung entsprechende innere Tatseite gezogen werden, die daher vom Doppelverwertungsverbot ebenfalls erfasst werden.

    Eine solche regelmäßige Tatfolge darf dem Angeklagten nur dann zusätzlich straferschwerend angelastet werden, wenn sie außergewöhnlich schwer ausfällt (BGH StV 1987, 146).

  • OLG Bamberg, 24.08.2017 - 3 OLG 7 Ss 70/17

    Doppelverwertungsverbot, Strafzumessung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen dem Angeklagten indes wegen der Bestimmung des § 46 Abs. 3 StGB gerade nicht angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 27.10.2010-2 StR 489/10 = StV 2011, 158 = BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 3; 09.12.1997 - 4 StR 596/97 [bei juris] und 09.01.1987- 2 StR 641/B6 = StV 1987, 146 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 5).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 379/13

    Strafverfolgungsverjährung im Fall des Dritt- oder Sich-Verschaffens

    Hierzu weist der Senat darauf hin, dass die strafschärfende Erwägung, "die Nebenklägerin (sei) auf unbestimmte Zeit dem Risiko ausgesetzt, psychische Beeinträchtigungen infolge der Taten zu erleiden", nach ständiger Rechtsprechung gegen § 46 Abs. 3 StGB verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 5, vom 20. Oktober 2004 - 2 StR 398/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 1 Angemessen 1, und vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Es kennzeichnet den normalen Durchschnittsfall des Tatbestandes des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB), daß mit der Verwirklichung des Tatbestandes die Tat Spuren in der Entwicklung des Kindes hinterläßt (BGH StV 1987, 146).
  • BGH, 20.10.2004 - 2 StR 398/04

    Strafzumessung (gesetzgeberisches Motiv der Strafbarkeit als

    Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und kennzeichnet nur den normalen Durchschnittsfall dieses Delikts (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen einem Angeklagten aber nicht straferschwerend angelastet werden (BGH StV 1987, 146; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2).
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