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   BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85   

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BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
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14jährige in fremder Wohnung

§ 185 StGB, 'Geschlechtsehre', Berücksichtigung der Reform des Sexualstrafrechts bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung durch Vornahme sexueller Handlungen - Angriff auf die Geschlechtsehre/ Ehre eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 185
    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2442
  • MDR 1986, 863
  • NStZ 1986, 453
  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob es in solchen Fällen schon tatbestandlich an einer Beleidigung fehlt, weil zwischen Scham- und Ehrverletzung zu unterscheiden sei (so z.B. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 185 Rdn. 4; Herdegen in LK, 9. Aufl. § 185 Rdn. 14), oder § 185 StGB lediglich infolge der Sondervorschriften des Sexualstrafrechts verdrängt wird (so z.B. Laufhütte a.a.O. § 174 Rdn. 23, § 182 Rdn. 6 für die Fälle des sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener und der Verführung; vgl. auch BGH StV 1982, 14 für den Fall der versuchten Vergewaltigung).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • BGH, 01.10.1958 - 2 StR 251/58
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Vielmehr hat es die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und die für verletzt erachteten Gesetze anzuwenden, gleichviel, ob sie zur Nebenklage berechtigen oder nicht (vgl. BGHSt 13, 143, 146; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 401 Rdn. 18 ff.).
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Unter dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" wurden die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun - nicht nur bei Delikten gegen Jugendliche - neu gezogen (vgl. hierzu BGH NStZ 1986, 453).

    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 88, 69).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206; vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13; Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NStZ 1986, 453 = NJW 86, 2442).

    Zur Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, 2442 = NStZ 1986, 453).

    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen (an oder vor einem Jugendlichen), die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453, 454).
  • LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage der Neuregelung gerade des Abschnitts "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ausgeführt, dass eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an oder vor einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann möglich sei, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalte (vgl. hierzu BGH StZ 1986, 453, NJW 1986 2442).

    Der 3. Strafsenat des BGH hält aufgrund der Neuregelung des Sexualstrafrechts eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Tatopfers enthält (BGH NStZ 1986, 453).

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle

    Allgemein anerkannt war § 185 StGB 1975 ein "Auffangtatbestand", der es erlaubte, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekamen (vgl. Beispiele aus der damaligen Rechtsprechung: Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 9. Auflage 1974, § 185 Rn. 14; kritisch zur "Lückenbüßerfunktion": Lackner, StGB, 9. Auflage 1975, § 185 Anm. 4a am Ende; in diesem Sinne später auch: BGH, U.v. 15.3.1989 - 2 StR 662/88 - BGHSt 36, 145 - juris; BGH, U.v. 14.5.1986 - 3 StR 504/85 - NJW 1986, 2442 - juris).
  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

  • BGH, 06.05.1987 - 2 StR 123/87

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Vollendete Nötigung durch drücken des Opfers

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.10.1991 - 6 Sa 44/91

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Verstoß gegen die vertraglichen

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
  • OLG Karlsruhe, 23.03.1990 - 10 U 230/89

    Übertragung von GmbH-Anteilen; Formpflichtigkeit der Übertragung;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86   

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BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten - Verletzung des Rechts des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 232
  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 215/86

    Vermögensnachteil bei wertloser Forderung aufgrund Zahlungsunfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Dieses Urteil hat der Senat durch Urteil vom 13. Mai 1986 (1 StR 215/86) aufgehoben.

    Der Schuldspruch wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (vgl. auch das in dieser Sache ergangene Senatsurteil vom 13. Mai 1986 - 1 StR 215/86).

  • BGH, 19.09.1985 - 1 StR 254/85

    Zufügung eines Nachteils bei Entwendung von wirtschaftlich wertlosen Belegen -

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 19. September 1985 (1 StR 254/85) aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Untreue verurteilt worden ist, und im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe; die weitergehende Revision wurde verworfen.

    Zwar sind die Schuldsprüche hinsichtlich der weiteren vier Diebstahlstaten (Fälle II 1, 3, 4 und 5 der Gründe des Urteils des Landgerichts Deggendorf vom 23. Januar 1985) und die in diesen Fällen verhängten Einzelstrafen bereits rechtskräftig, seitdem der Senat insoweit die Revision des Angeklagten durch den Beschluß vom 19. September 1985 (1 StR 254/85) verworfen hat.

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Doch auch für diesen Teil ist das Verfahren im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK erst dann abgeschlossen, wenn die Gesamtstrafe gemäß § 54 StGB rechtskräftig gebildet ist (vgl. EuGH in EuGRZ 1983, 371, 380 - Fall Eckle).
  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGH NStZ 1982, 291, 292 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1983, 167; vgl. Ulsamer, Art. 6 und die Dauer von Strafverfahren, Faller-Festschrift, 1984, S. 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Ein solcher Ausgleich durch Strafmilderung kam hier aber aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Bei der Bestimmung der angemessenen Dauer eines Strafverfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ist auf die gesamte Dauer des Verfahrens bis zum voraussichtlichen Verfahrensabschluß Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 1; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 8).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß müssen Folgen gezogen werden; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7).

    Schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7; BGH wistra 1992, 66).

  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

    Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Daß das Verfahren rechtsstaatswidrig durch die Strafverfolgungsbehörden verzögert wurde (vgl. BVerfG StV 1993, 352, 353; BGHSt 24, 239; 35, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7; BGH NStZ 1986, 217, 218; BGH, Beschl. vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 468/97 und vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97), ist dem Urteil nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1 und 3).

    Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Der neue Tatrichter wird diese Prüfung nachzuholen und hierbei zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden muß (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188, 2189, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97

    Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1993, 3254 und 1995, 1277) und des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7) muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten auswirken, wobei es sich um einen besonderen Strafmilderungsgrund handelt, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann (vgl. BGH NStZ 1986, 217, 218) und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3).

    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Gesamtstrafe, bei der die lange Verfahrensdauer ebenfalls unter Darlegung des Ausmaßes der Berücksichtigung zugunsten des Angeklagten zu werten ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1), im Hinblick auf die zwischen den Tatzeiten der hier abgeurteilten Taten liegenden weiteren Verurteilungen (UA 4/5) zu prüfen haben, ob und inwieweit die durch diese Verurteilungen verhängten Strafen gesamtstrafenfähig sind oder ob insoweit jedenfalls ein Härteausgleich (vgl. BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4) vorzunehmen ist.

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06

    Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen;

    Im Weiteren hat das Landgericht eine ausdrücklich bezifferte Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund dieser Verzögerung vorgenommen, jedoch nicht dargelegt, inwieweit bei der Zumessung der Einzelstrafen der Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK Rechnung getragen wurde (zur Erforderlichkeit vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einer Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung ein besonderer Strafmilderungsgrund vor, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 - 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

    Durch die obergerichtliche Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erst bei einer erheblich längeren Verfahrensdauer angenommen (zu vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. April 1993, 2 BvR 1487/90 (StV 1993, 352); BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1987, 1 StR 687/86; vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; vom 26. Mai 1992, 1 StR 131/92 (StV 1992, 452); vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98

    Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90

    Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten

  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

  • BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95

    Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung

  • BGH, 19.09.1989 - 1 StR 426/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Strafmilderung - Strafzumessung -

  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95

    Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der

  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 618/93

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen

  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94

    Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung -

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 245/94

    Strafverhängung - Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung

  • BGH, 18.08.1993 - 2 StR 299/93

    Vermögensschaden im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung durch Verzicht

  • BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft -

  • OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 289/88

    Strafzumessung: Fehlerhafte Strafschärfung bei Fehlen eines

  • BGH, 10.12.1992 - 1 StR 790/92

    Tatsache, das zwischen Tat und Urteil eine lange Zeit verstrichen ist als

  • BGH, 02.11.1988 - 2 StR 572/88

    Unzulässige Teileinstellung nach Eintritt der absoluten Verjährung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1521
BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1521)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1986 - 2 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1521)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
    Entsprechendes muß gelten, wenn ein Strafurteil zum Wegfall der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten führt (BGH, Beschluß vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85 -).
  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81

    Berücksichtigung von Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters bei

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Bei Verhängung einer entsprechenden Freiheitsstrafe sollen die Strafzumessungsgründe des Urteils eindeutig erkennen lassen, daß der Tatrichter die sich aus den §§ 43, 44 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zwingend ergebenden Folgen bedacht hat (vgl. BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH wistra 1988, 64).

    Sollte der Angeklagte inzwischen wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sein, so werden gegebenenfalls die aus § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz sich ergebenden Rechtsfolgen zu berücksichtigen sein (BGH JZ 1989, 652; BGH StV 1985, 454 und 1987, 243).

  • BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17

    Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1996 - 5 StR 492/96, NStZ-RR 1997, 195 mwN; vom 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 14; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81, NStZ 1981, 342); dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85, StV 1985, 454; vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96; juris Rn. 4).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben

    Deshalb ist der Umstand, dass eine strafgerichtliche Verurteilung nach den Vorschriften des Beamtenrechts die Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Folge hat, bei der Straffestsetzung regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    In der neuen Verhandlung und Entscheidung kann auch beachtet werden, daß bei der Strafzumessung gegebenenfalls in Betracht kommende, zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen für den Angeklagten Schosser in Erwägung zu ziehen sind (BGHSt 35, 148 ff.; BGH, Urt. vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - Leitsatz in StV 1982, 419; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; s. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 24; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 324; restriktiv Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 83 III 2 b, S. 891).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Nur dann ist der Fall vergleichbar mit den zwingenden beamtenrechtlichen Folgen einer Verurteilung und deren Erörterung in den Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 10, 18).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

    Auch stehen die Darlegungen der Strafkammer im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nebenfolge der Beendigung des Beamtenverhältnisses und des Verlustes der Pensionsansprüche sowohl bei der Festsetzung der schuldangemessenen Strafe (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m. w. Nachw.) als auch bei der Beantwortung der Frage, ob besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB vorliegen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 2).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird, nach § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine Rechte als Ruhestandsbeamter verliert; das ist schon bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, zu erörtern (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH, Beschl. vom 4. Juni 1985 - 4 StR 277/85; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99

    Überprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht, beamtenrechtliche

    Beamtenrechtliche Folgen einer Verurteilung können Anlaß zur Strafmilderung sein, wenn die an sich verwirkte Strafe in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Sanktionen ein nicht mehr angemessenes Gesamtübel darstellen würde (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 und 18).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 474/96

    Prüfung eines minder schweren Falls ohne gebotene Gesamtwürdigung aller Umstände

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des

  • BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91

    Aufhebung eines Urteils im Rahmen einer Revision

  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren

  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

  • VG Düsseldorf, 30.07.2014 - 23 L 1397/14

    Gewährung von Versorgungsbezügen gegenüber einem strafrechtlich verurteilten

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86   

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https://dejure.org/1986,3025
BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3025)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1986 - 3 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3025)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat - Gefährliche Körperverletzung durch gemeinschaftliches Begehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Zwar dürfen - und müssen in der Regel auch - Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung straferhöhend gewertet werden, wenn der Täter sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85, 86; StV 1987, 100; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 23 mit weit.
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    Der Gesetzgeber hat mit dem Opferschutzgesetz ausdrücklich von der bisherigen Parallelität von Neben- und Privatklage Abstand genommen und die "weitgespannte selbständige Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers als eines bloßen Zusatzbeteiligten im Offizialverfahren" eingeschränkt (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 14, 15; vgl. zur alten Rechtslage auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02

    Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung

    Sie können als verschuldete, weil voraussehbare Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Bedenklich sind, was entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 496/12), die Ausführungen des Landgerichts zur Anwendung des § 21 StGB.
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Nach § 301 StPO , der - wie sich aus § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO ergibt - auch für die Revision des Nebenklägers gilt (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 301 Rdn. 2; ferner BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86), wirkt das Rechtsmittel jedoch auch zugunsten des Angeklagten.
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren

    Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben.
  • BGH, 11.11.2003 - 5 StR 482/03

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen der Tat zum

    Auswirkungen der Tat dürfen zum Nachteil des Angeklagten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie von diesem verschuldet sind (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 und 5; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 142 und 151; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 322).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 638/97

    Bemessung von Einzelfreiheitsstrafen wegen versuchter Anstiftung zum Mord in zwei

    Die Angeklagte hat diesen Personenkreis auch schuldhaft in das Tatgeschehen einbezogen, weil der Angeklagten diese Tatfolgen bekannt oder für sie zumindest im wesentlichen voraussehbar waren und ihr somit vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1-4; BGH NStZ 1984, 85, 86; Dreher/Tröndle StGB 48. Aufl. § 46 Rdn. 23 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2499
BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 297/84

    Berücksichtigung von Merkmalen eines gesetzlichen Tatbestandes bei einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83

    Wirkungen der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Im übrigen ist es rechtsfehlerhaft, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94

    Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung

    Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1991 - 5 StR 560/90

    Bestimmmung des Strafmaßes bei einer Revision

    Daß die Voraussetzungen des § 21 StGB, lediglich nicht auszuschließen waren, stellt keinen Grund dar, der verminderten Schuldfähigkeit ein geringeres Gewicht beizumessen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4 und 17).
  • BGH, 14.08.1990 - 5 StR 340/90

    Verringerte Berücksichtigung der Verminderung der Schuldfähigkeit, die nach dem

    Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 15, 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4232
BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1986 - 2 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,4232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der

    Auszug aus BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86
    In solchen Fällen würden die einzelnen Taten im Sinne des § 181 a Abs. 1 StGB tateinheitlich verbunden sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 624; BGH Beschluß vom 9. August 1985 - 3 StR 301/85).
  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Allein eine enge zeitliche und räumliche Verbundenheit verschiedener Handlungsabläufe sowie die gleiche Motivationslage des Täters genügen in solchen Fällen nicht, um die verschiedenen Handlungen zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 StGB zu verbinden; anders verhält es sich indes, wenn die objektiven Ausführungshandlungen in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommenden Strafgesetze zu erfüllen (BGH, aaO Rn. 19; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 19. September 1986 - 2 StR 484/86, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; Urteil vom 15. Juli 2007 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Diese ist gegeben, wenn die Ausführungshandlungen des Täters in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommender Strafgesetze zu erfüllen (Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 20 m. w. N.; vgl. etwa für die Tatbestände der Förderung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels bei Handlungen zum Nachteil mehrerer Frauen BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 358; 2005, 366; BGH NStZ-RR 2007, 46, 47; StV 1987, 243; 2003, 617, 618; Beschl. vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; BGH bei Pfister NStZ-RR 2002, 357 f.).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Zwar ist insoweit eine tateinheitliche Verbindung der einzelnen Taten durch jeweils tatbestandsmässige Handlungen möglich, die sich gleichzeitig gegen mehrere Prostituierte richten (vgl. BGHR StGB § 181 a I 2 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Bezüglich dieser beiden Fälle ist daher Tateinheit gegeben (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

    Da somit die tatbestandlichen Ausführungshandlungen der Ausbeutung gegenüber diesen Prostituierten zumindest teilidentisch waren, stehen die einzelnen Taten gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 und 2; BGH StV 1987, 243; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 19; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Bei solcher Sachlage würden die einzelnen Taten der Zuhälterei tateinheitlich verbunden sein (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 mit Nachw.).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 130/93

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Begriff der Ausbeutung -

    Wenn - worüber die neu entscheidende Strafkammer zu befinden haben wird - der Angeklagte sich auch im Falle der Zeugin El A. der (ausbeuterischen) Zuhälterei schuldig gemacht hat, so käme je nach den dann getroffenen Feststellungen die Möglichkeit in Betracht, daß die Delikte der Zuhälterei, die der Angeklagte gegenüber beiden Frauen begangen hat, zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 181 a Rdn. 16 a.E.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
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