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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86   

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BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86 (https://dejure.org/1986,479)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - 4 StR 668/86 (https://dejure.org/1986,479)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 (https://dejure.org/1986,479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • StV 1987, 385
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage seiner Einsichtsfähigkeit; es steht jedoch einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.).

    Wie der Senat wiederholt betont hat, kann sich insbesondere der alkoholgewohnte Täter meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.); deshalb kommt auch der Beurteilung des Trunkenheitsgrades eines Menschen durch - für eine solche Aufgabe nicht besonders geschulte -Zeugen allenfalls geringer Beweiswert hinsichtlich des Nachweises voll erhaltener Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. Salger in Festschrift für Gerd Pfeiffer, S. 379, 387 m. Rechtspr.-Nachw.).

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2Promille an aufwärts zwar nicht zwingend ist, aber zumindest naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4); ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6Promille liegt sie sogar besonders nahe (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), so daß andere indizielle Tatsachen, auf deren Grundlage ein gegenteiliges Ergebnis nur möglich oder wahrscheinlich ist, zur Begründung voller Schuldfähigkeit nicht ausreichen.

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    In weiteren Entscheidungen verlangte der 4. Strafsenat mit Blick auf die besondere Beweisbedeutung des Blutalkoholgehalts die Feststellung des Blutalkoholgehalts anhand von Höchstmengen ohne Berücksichtigung eines "individuellen Abbauwerts", so etwa im Urt. v. 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - (BGHSt 34, 29, 31 f.), Beschl. v. 9. März 1986 - 4 StR 643/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3), Beschl. v. 7. August 1986 - 4 StR 308/86 - (BGHR aaO. 1), Beschl. v. 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 - (BGHR aaO. 4), Urt. v. 14. April 1987 - 4 StR 203/87 - (BGHR aaO. 7), Urt. v. 25. August 1987 - 4 StR 224/87 - (BGHR aaO. 8), Beschl. v. 17. November 1987 - 4 StR 557/87 - (NStE Nr. 19 zu § 21 StGB), Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - (BGHR aaO. 15).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Die Ausführungen im Urteil lassen indes besorgen (UA S. 19), dass das Landgericht bei seiner Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen, nicht in den Blick genommen hat, dass dem Blutalkoholgehalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zukommt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14, 15).

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).

  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Für den Fall, dass das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgeschlossen werden kann, indes eine alkoholbedingte relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit doch in Betracht kommt - wobei planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gerade bei alkoholgewöhnten Tätern nicht entgegensteht (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 8, 11) -, wird freilich die Figur der actio libera in causa in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

    Dabei verkennt es, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten, von dem hier ohnehin nur schwerlich gesprochen werden kann, einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegensteht (st. Rechtspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11).

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 [= BGHSt 35, 308], 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben durfte (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12, 23).

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHSt 37, 231, 242; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).

  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf, (siehe dazu auch Weider StV 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Denn durch das weniger gewichtige Indiz kann das schwerer wiegende, dem Angeklagten günstigere, nicht entkräftet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86 - und vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86; Herdegen in Festschrift für Kleinknecht, München 1985, 173, 175).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 12, 13, 14 (= BGHSt 35, 308), 15), so daß dieser Gesichtspunkt hier nicht außer Betracht bleiben darf (siehe dazu auch Weider Strafverteidiger 1989, 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    So hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, daß bereits bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts erheblich verminderte Schuld "in Betracht zu ziehen sei" (BGH NStZ 1984, 408), "naheliege" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4) oder daß einer solchen Blutalkoholkonzentration "beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens nicht abgesprochen werden kann" (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).

  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 08.03.1991 - 5 StR 77/91

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 510/88

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Unklarheit über die aufgenommene

  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 85/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (fehlende

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

  • BGH, 23.04.1997 - 2 StR 184/97

    Anforderungen an die Verminderung der Schuldfähigkeit - Zum Hemmungsvermögen des

  • BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90

    Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzungsakt - Tat - Zusammenhängende Aktionen

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 163/96

    Gesicherte wissenschaftliche Erfahrung - Blutalkoholkonzentration ab 2 Promille -

  • BGH, 08.03.1995 - 2 StR 21/95

    Tötungsdelikt - Totschlag - Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94

    BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten

  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 546/94

    Alkohol - Alkoholkonsum - Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Verminderte

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 476/88

    Wissenschaftlich gesicherte Darlegung über den Entzündungsvorgang von Heizöl

  • BGH, 24.03.1988 - 4 StR 18/88

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht zur inneren Tatseite; Tötungsvorsatz

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

  • BGH, 27.02.1991 - 2 StR 479/90

    Rücktritt der Beihilfe hinter der Täterschaft als weniger schwere

  • BGH, 22.02.1990 - 4 StR 46/90

    Verfahrensrüge der Verwertung von Urteilsbestandteilen der Vorinstanz trotz

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 369/89

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Beurteilung der Schuldfähigkeit -

  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 303/95

    Tatzeit-BAK - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Rausch - Rauschzustand -

  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner

  • BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88

    Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92

    Bei der Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt ist von der günstigen Menge für den

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92

    Erforderlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten bei

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 609/90

    Verneinung der verminderten Schuldfähigkeit bei einem alkoholgewöhnten Täter

  • BGH, 06.02.1991 - 5 StR 19/91

    Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei planmäßigem,

  • BGH, 24.10.1990 - 2 StR 437/90

    Feststellung einer erheblichen Verminderung des Steuerungsvermögens im

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

  • BGH, 03.05.1990 - 2 StR 164/90

    Zugrundelegung von eine möglichst hohe Blutalkoholkonzentration ergebenden Werten

  • BGH, 13.12.1988 - 1 StR 678/88

    Voraussetzungen für die Vollziehung der zur Vollendung des Diebstahls führenden

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 345/88

    Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten - Annahme einer krankhaften Störung

  • BGH, 20.04.1988 - 2 StR 36/88

    Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Verurteilung

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 412/92

    Unzulässiger Verzicht der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration -

  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 373/91

    Pflicht zur Hinzuziehung eines auf Hirnverletzungen spezialisierten

  • BGH, 02.11.1989 - 2 StR 357/89

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen möglicher Zugrundlegung eines zu hohen

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 166/88

    Rechtsfehlerfreier Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit -

  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 673/87

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 02.06.1992 - 5 StR 178/92

    Mildernde Umstände beim räuberischen Angriff aufgrund Alkoholeinwirkung

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 201/90

    Folgen fehlerhafter Hilfserwägungen bei der Urteilsfindung

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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1222
BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 (https://dejure.org/1987,1222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige Schuldunfähigkeit bei Alkoholkonsum - Strafrechtliche Verantwortlichkeit nach äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 385
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Schon nach den in der Rechtsprechung angenommenen Durchschnittswerten von 40 g Alkohol je Liter Bier und 7 g je 1Glas Schnaps (vgl. BGH, Urt. vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86) hat der Angeklagte insgesamt 289 g Alkohol zu sich genommen.
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Die Bejahung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters setzt in einem solchen Fall die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung voraus; in diese Beurteilung ist der Blutalkoholwert einzubeziehen (BGH Strafverteidiger 1986, 148).
  • BGH, 03.06.1986 - 1 StR 179/86

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände nach

    Auszug aus BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
    Er wird ferner Gelegenheit haben, die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 2 StGB aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten ist (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juni 1986 - 1 StR 179/86) nochmals zu prüfen.
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Ein derartiges Abweichen von dem im Regelfall bei Männern anzusetzenden Faktor von 0, 7 kann bei mageren, schmalwüchsigen Personen in Betracht kommen, da der Reduktionsfaktor von der individuellen körperlichen Konstitution, insbesondere vom Fettgewebsanteil, abhängt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH NStZ 1992, 277; Beschl. v. 25. Mai 1993 - 2 StR 153/93; Forster, Praxis der Rechtsmedizin (1986), S. 451; Schütz, Alkohol im Blut (1983), S. 59).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die maximale Blutalkoholkonzentration bei Trinkmengenangaben - ohne Verletzung des Zweifelssatzes - unter Zugrundelegung eines stündlichen Alkoholabbaues von 0, 1 o/oo und außerdem eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29 ; BGH VRS 71, 176, 177; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4; § 21 Blutalkoholkonzentration 7).

    Die Bejahung der vollen Schuldfähigkeit setzt bei einem solchen Wert die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Täters voraus, in die auch der BAK-Wert einzubeziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 308, 315 f.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH StV 1989, 387 ).

  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
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