Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.08.1987

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   BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87   

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BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87 (https://dejure.org/1987,299)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 4 StR 223/87 (https://dejure.org/1987,299)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 4 StR 223/87 (https://dejure.org/1987,299)
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Tagebuch II

Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, Ausnahme von der grundsätzlichen Unverwertbarkeit persönlicher Tagebuchaufzeichnungen im Strafprozeß bei Schwerstkriminalität (Hinweis: bestätigt durch BVerfG, «Tagebuch», in einer 4:4-Entscheidung)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung einer Tat als heimtückisch begangenen Mord - Zulässigkeit der Verwertung der "tagebuchähnlichen Aufzeichnungen" des Angeklagten - Diagnose einer neurotisch gestörte Persönlichkeitsentwicklung mit dem Ausmaß einer schweren anderen seelischen Abartigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO (1975) § 261
    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 397
  • NJW 1988, 1037
  • MDR 1987, 952
  • NStZ 1987, 569
  • StV 1987, 421
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Die in Art. 1 GG garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde und das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfassen allerdings auch das Recht am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238, 246) und das Recht auf Schutz solcher privater Aufzeichnungen, die der Betroffene nur für sich selbst festhält (BGHSt 19, 325, 326).

    Zu der Erwägung des Landgerichts, die Tagebuchaufzeichnungen hätten zwar Intimcharakter und seien nicht für Dritte bestimmt gewesen, verdienten jedoch dennoch nicht, "in den Mantel des unantastbaren Persönlichkeitsschutzes gehüllt zu werden, weil der Angeklagte sich darin geistig mit der Begehung von Straftaten an Frauen" auseinandergesetzt habe (UA 111), ist zu bemerken: Es trifft zwar zu, daß Aufzeichnungen, die Straftäter über ihre Taten und Opfer fertigen, nicht den aus Art. 1 und 2 GG herzuleitenden Beweis- und Verwertungsverboten unterliegen (BGHSt 19, 325, 331).

    Sie ist auch im allgemeinen Rechtsbewußtsein noch nicht so verankert, daß darin, daß sich jemand mit Sicherstellung und Verwertung durch einen Sachverständigen abfindet, bereits der Verzicht auf Persönlichkeitsschutz gesehen werden könnte (BGHSt 19, 325, 333).

    Entsprechendes gilt auch für Tagebuchaufzeichnungen (vgl. BGHSt 19, 325, 332 ff).

    Die deshalb gebotene Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und den Belangen der Strafrechtspflege andererseits (BGHSt 19, 325, 334) führt hier zur Zulässigkeit der Verwertung der Tagebuchaufzeichnungen:.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Mit ihnen wird aber nicht die Frage beantwortet, ob er sich den Tatanreizen hat entziehen können (vgl. BGHSt 34, 22, 26).

    Notwendig war vielmehr eine umfassende Gesamtwertung (BGHSt 34, 22, 26), bei der neben dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten und den Tatumständen auch sein Verhalten vor und nach der Tat nicht ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87).

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung in Fällen der vorliegenden Art verweist der Senat auf BGHSt 34, 22.

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Die in Art. 1 GG garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde und das in Art. 2 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfassen allerdings auch das Recht am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238, 246) und das Recht auf Schutz solcher privater Aufzeichnungen, die der Betroffene nur für sich selbst festhält (BGHSt 19, 325, 326).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75 - unter Berücksichtigung der in BVerfGE 34, 238, 248 dargelegten Grundsätze (vgl. Niebier in Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 299, 306 f) die Auffassung vertreten, daß die Verwertung heimlich hergestellter Tonbandaufnahmen in Fällen schwerer Kriminalität gerechtfertigt sein kann.

    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Notwendig war vielmehr eine umfassende Gesamtwertung (BGHSt 34, 22, 26), bei der neben dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten und den Tatumständen auch sein Verhalten vor und nach der Tat nicht ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75 - unter Berücksichtigung der in BVerfGE 34, 238, 248 dargelegten Grundsätze (vgl. Niebier in Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 299, 306 f) die Auffassung vertreten, daß die Verwertung heimlich hergestellter Tonbandaufnahmen in Fällen schwerer Kriminalität gerechtfertigt sein kann.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
    Denn das Grundgesetz mißt nicht nur dem Persönlichkeitsschutz, sondern auch einer funktionsfähigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden kann, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 144, 147; 29, 183, 194; 32, 373, 381; 33, 367, 382; 34, 238, 249; 51, 324, 343).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Bei dem in der Patientenkartei festgehaltenen Wissen des Arztes wirkt sich das dahin aus, daß die bekundeten Umstände, soweit sie eigene Geheimnisse des Arztes enthalten, sowenig geschützt sind wie die schriftlich niedergelegten Geheimnisse anderer Personen; die Grenze bildet die Unverwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen (BGHSt 19, 325; 34, 397; BVerfGE 80, 367).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    In einem solchen Fall sind für die Zulässigkeit der Verwertung die Grundsätze maßgebend, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 34, 238 ff. niedergelegt und die der Bundesgerichtshof übernommen hat (BGHSt 27, 355, 357; 34, 397, 399) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].
  • OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht eines

    (LG Stuttgart, NStE § 105 StPO Nr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 49 Aufl., § 105 StPO, Rdnr. 1; vgl. BGHSt 34, 397, 400).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    In die Prüfung sind die Persönlichkeit des Angeklagten, ihre Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Die Entscheidung der Frage, ob im Strafprozess von einer Audioaufzeichnung zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht werden darf, die von einer Privatperson ohne Einverständnis des Angeklagten gefertigt worden ist, hängt von einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Wahrheitsermittlung einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Angeklagten an einer Nichtverwertung der unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hergestellten Audioaufzeichnung andererseits ab (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173; Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 223/87, BGHSt 34, 397, 401).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Dem Erfordernis, daß der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff in die persönliche Integrität des Angeklagten verhältnismäßig sein muß, ist hier Rechnung getragen (vgl. dazu BVerfG NStZ 1990, 89; BGHSt 34, 397, 401) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].
  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Werden durch die Erlangung von Beweisen Grundrechte betroffen, so wie hier Art. 10 bzw das IT-Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 2008, 822), so dürfte sich deren Verwertbarkeit auch danach ausrichten, welcher Grundrechtsbereich jeweils berührt ist: Der Sozialbereich, die Privat- oder die Intimsphäre (sogenannte Drei-Stufen-Theorie, BVerfGE 34, 238; vgl. auch BGHSt 34, 397).
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98

    Beweismäßige Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen - Sexueller Missbrauch eines

  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 554/03

    Strafzumessung, fehlende Einsicht und Reue, Verfahrensrüge

  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12

    Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

  • BGH, 16.01.1991 - 3 StR 414/90

    Verwerfung einer Revision

  • BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92

    Brief; Drogenabhängiger; Arzt; Schwere Kriminalität; Willen; Verlesen;

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für

  • LG Augsburg, 19.09.1994 - 8 Ks 401 Js 45895/93
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3634
BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der Beweiswürdigung durch eine wörtliche Wiedergabe in den Urteilsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 421
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen aufgehoben, wenn in den Urteilsgründen vielseitige Texte wörtlich wiedergegeben (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; 1989, 4 (10 Seiten); 1991, 340; 1994, 358 (37 Seiten); 2000, 655) oder zusätzlich als Anlage der Urteilsurkunde beigefügt waren (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 38).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Der Umfang der Vernehmungsniederschrift und die Zielrichtung der Vorhalte schließen aus, dass sich das Landgericht auf diesem Wege die Überzeugung verschafft haben kann, die seine umfassenden Feststellungen zu dem Inhalt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und dessen Übereinstimmung mit früheren Aussagen tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91, MDR 1991, 704 bei Holtz; Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, StV 1987, 421).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der möglicherweise gesondert zu beurteilende Fall, dass das Tatgericht den Wortlaut der Urkunden verwertet hat, liegt hier ersichtlich nicht vor; das Landgericht hat lediglich den Inhalt der polizeilichen Vernehmungen P. s bei seiner Beweisführung herangezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5, und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 sowie zur Abgrenzung, wenn - anders als hier - eine bestätigende Erklärung der Auskunftsperson fehlt, BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, StV 1999, 359 f.; Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 85/00, NStZ 2001, 161, und vom 6. September 2000 - 2 StR 190/00, NStZ-RR 2001, 18).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Dazu kommt, daß dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, daß der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421).
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Der Senat schließt daher aus, daß das Landgericht den Wortlaut der im Urteil zitierten Abschnitte des Gutachtens auf Grund der Angaben des sachverständigen Zeugen Prof. Dr. S. oder des Sachverständigen Prof. Dr. Sc. festgestellt hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5, 11, 12; BGH bei Holtz MDR 1991, 704).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob das nur mit der Sachrüge angegriffene Urteil bereits deshalb aufzuheben sein könnte, weil das Landgericht seiner Beweiswürdigung eine vollständige, verschriftlichte Aussage der polizeilichen Vernehmung der Zeugin D.    von 16 Seiten zugrunde gelegt hat, zu der die Urteilsgründe mitteilen, diese sei der Vernehmungsbeamtin vorgehalten worden (vgl. zur Wiedergabe einer umfassenden Vernehmung mit vielen Details durch einen Vernehmungsbeamten nach längerer Zeit Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 2 StR 390/88, BGHR StPO Inbegriff der Hauptverhandlung 11; BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO, § 261 Inbegriff der Verhandlung 5; Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 157/21, NStZ 2022, 119).
  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor

    In Anbetracht des Umfangs der Vernehmungsniederschriften, insbesondere der über die polizeiliche Vernehmung vom 28. Dezember 1988, schließt der Senat aus, daß das Landgericht seine Überzeugung über ihren Inhalt aus den aufgrund dieser Vorhalte abgegebenen Erklärungen des Angeklagten und der Zeugen gewonnen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Hauptverhandlung 12).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03

    Urkundenbeweis; Vorhalt einer umfangreichen Urkunde; Kinderpornographie;

    Dazu kommt, dass dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, dass der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421).
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