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   OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87   

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OLG Hamm, 02.12.1987 - 2 BL 298/87 (https://dejure.org/1987,5425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1987 - 2 BL 298/87 (https://dejure.org/1987,5425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 2 BL 298/87 (https://dejure.org/1987,5425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 688; OLG Hamm, StV 1988, S. 212; OLG Frankfurt am Main, StV 1995, S. 424 und NStZ-RR 1996, S. 268 f.; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 121 StPO, Rn. 15).
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Bei der vorzunehmenden Bewertung hat der Senat nicht verkannt, dass sich die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen im Sinne von § 121 StPO nur auf diejenigen Taten beziehen darf, die im Haftbefehl aufgeführt sind und wegen derer Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 -, OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2017 - 2 HEs 1/17 - OLG Hamm, StV 1988, 212; OLG Frankfurt, NStz-RR 1996, 268).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Dies entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung der Fachgerichte und in der strafprozessualen Literatur (vgl. nur OLG Karlsruhe, MDR 1984, 688 ; OLG Hamm, StV 1988, 212; Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung , 2. Aufl., § 121 StPO , Rdn. 15).
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