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   BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88   

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BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88 (https://dejure.org/1988,2307)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1988 - 3 StR 182/88 (https://dejure.org/1988,2307)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88 (https://dejure.org/1988,2307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 512
  • StV 1988, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
    Das wäre nur dann nicht notwendig gewesen, wenn am 11. November 1987 in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache gekommen wären, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
    Dies kann in derartigen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 357).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
    Dies kann in derartigen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 357).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
    Dies kann in derartigen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 357).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 190/88

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
    Denn in dem Verfahren gegen v. d. H. muß die Glaubwürdigkeit des früheren Mitangeklagten v. d. W. erneut geprüft werden, nachdem der Senat das gegen v. d. H. ergangene Urteil des Landgerichts vom 3. Dezember 1987 durch Beschluß vom 31. Mai 1988 - 3 StR 190/88 - teilweise auf eine Verfahrensrüge aufgehoben hat, die die Glaubwürdigkeit des früheren Mitangeklagten v. d. W. betraf.
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Demgegenüber liegt keine Wiedereröffnung der Verhandlung in Vorgängen, die - wie beispielsweise die Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO (s. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) oder die Bekanntgabe eines Verbindungsbeschlusses zur gemeinsamen Urteilsverkündung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00, NStZ-RR 2001, 241; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) - auf die gerichtliche Sachentscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 7; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291; vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94, 95; vom 27. August 1992 - 4 StR 314/92, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiederentritt 4; Bock, ZStW 129 (2017), 745, 763 f.; KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 6; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 10; a.A. SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 258 Rn. 51).

    (bb) Maßgeblich ist vielmehr, ob der Beschluss über die bloße Zurückweisung hinaus einen Bezug zur Sachentscheidung aufweist, weil sich in ihm die gerichtliche Bewertung einer potentiell urteilsrelevanten Frage widerspiegelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 7; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291; vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94, 95; vom 27. August 1992 - 4 StR 314/92, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 4; Bock, ZStW 129 (2017), 745, 763 f.; KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 6; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 10; Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 26).

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01

    Offensichtliche Unbegründetheit; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08

    Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten V.: 1. Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO darin zu sehen ist, dass dem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten I. nicht nochmals das Wort erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2; BGH StV 1988, 512, 513).
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

    Ein Wiedereintritt kann auch in der Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung oder Unterbrechung der Verhandlung liegen, wenn damit zugleich weitere, für die Zeit der Unterbrechung vom Antragsteller in Aussicht genommene Beweiserhebungen abgelehnt werden (BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 190; vgl. zum Antrag auf Abtrennung von Verfahrensteilen RG HRR 1938, Nr. 193; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 4 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1989 - 1 StR 195/89

    Notwendigkeit der Erteilung des letzten Wortes nach Bekanntgabe eines

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, hätte dem Angeklagten nach Bekanntgabe des Beschlusses, durch den das Verfahren gegen die bisherigen Mitangeklagten H. T. und Günay A. abgetrennt wurde, erneut das letzte Wort erteilt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 4 m.w.Nachw.).
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