Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.1988

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88   

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https://dejure.org/1988,1390
BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten gegen die Angeklagten - Voraussetzungen für die Ausurteilung einer vermögensrechtlichen Entschädigung im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) - Aufhebung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 403, 404

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3165 (Ls.)
  • MDR 1988, 865
  • MDR 1988, 875
  • NStZ 1988, 470
  • StV 1988, 515
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Auszug aus BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 6 StPO (vgl. BGH StV 1987, 236) liegt deshalb nicht vor, weil der teilweise unbeschieden gebliebene Antrag kein Beweisantrag, sondern lediglich ein Beweisermittlungsantrag war.
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 495/23

    Antragsbefugnis im Adhäsionsverfahren; Zulässigkeit einer gewillkürten

    Auch soweit der Angeklagte unter Ziffer 4 der Urteilsformel zur Zahlung von Schadensersatz an die b. GmbH verurteilt worden ist, liegt ein wirksamer Adhäsionsantrag und damit die für das Annexverfahren von Amts wegen zu prüfende notwendige Verfahrensvoraussetzung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88, NStZ 1988, 470).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13

    Vergütung des Nebenklägervertreters bei Abschluss eines zivilrechtlichen

    Dieser Antrag ist eine besondere, dem Adhäsionsverfahren eigentümliche Verfahrensvoraussetzung; ohne einen solchen darf ein Entschädigungsverfahren nicht durchgeführt und dem Verletzten kein Schadensersatz zuerkannt werden (BGH NStZ 1988, 470 Rdn. 5 f. nach juris).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Zwar ist der Antrag auf Verurteilung - was das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; Beschluß des Senatsvom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90) - rechtzeitig gestellt worden; die Antragstellung erfolgte schriftlich vor der Hauptverhandlung (§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO) mit Schriftsatz des Nebenklagevertreters vom 27. April 1990 (Bl. 245 d. A.), der dem Angeklagten mitgeteilt worden ist.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe -

    Die Antragstellung war aber nicht rechtzeitig, was der Senat auf die Revision des Angeklagten von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 3. Juni 1988 (BGH NStZ 1988, 470) in einem Fall, in dem er einen Adhäsionsausspruch mangels eines auf Entschädigung gerichteten Antrags aufgehoben hat, die Aufhebung nach § 357 StPO - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - auf den Nichtrevidenten erstreckt.
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

    (vgl. BGH NStZ 1988, 470, 471; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 357 Rdn. 10).
  • BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89

    Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern

    Die Rechtzeitigkeit der Entschädigungsanträge hat der Senat als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1988, 470).
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90

    Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90

    Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens

  • BGH, 02.09.1988 - 2 StR 431/88

    Verpflichtung eines Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz an einen

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88   

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https://dejure.org/1988,2851
BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Erhebung von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 515
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
    Die Antragstellung war aber nicht rechtzeitig, was der Senat auf die Revision des Angeklagten von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Wird nämlich ein solcher unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung angebracht, so ist nach erfolgter Bewilligung gleichwohl noch eine Antragstellung gemäß § 404 Abs. 1 StPO erforderlich; allein das Prozesskostenhilfeverfahren führt noch nicht zur Rechtshängigkeit der Adhäsionsanträge (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, aaO; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Antragstellung 1; jeweils mwN).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Ein Adhäsionsantrag ist deshalb gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO vor Beginn der Schlussvorträge zu stellen, weil (auch) der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, auch zu Schadensersatzansprüchen Stellung zu beziehen (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Danach ist der Adhäsionsantrag hier noch rechtzeitig angebracht worden; der Zweck der Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, zu dem geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten Stellung zu beziehen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, und 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567), ist auch in der hier gegebenen Fallgestaltung erfüllt.
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Zwar ist der Antrag auf Verurteilung - was das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; Beschluß des Senatsvom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90) - rechtzeitig gestellt worden; die Antragstellung erfolgte schriftlich vor der Hauptverhandlung (§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO) mit Schriftsatz des Nebenklagevertreters vom 27. April 1990 (Bl. 245 d. A.), der dem Angeklagten mitgeteilt worden ist.

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch scheidet aus (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16

    Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 25. Januar 2016 geführt noch die Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; Senat, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88).'.
  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90

    Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens

    Der Antrag auf Erstattung des aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens (§§ 403 ff StPO) ist verspätet gestellt, was der Senat von Amts wegen zu beachten hat (BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch scheidet aus (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 2. Dezember 2014 geführt noch die Fristenregelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89, BGHR StPO § 405 Satz 2 Nichteignung 2; BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07; Zabeck in KK/StPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3).
  • BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11

    Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten (wirksamer Adhäsionsantrag)

    Zutreffend führt er aus, dass eine bloße Ankündigung eines Adhäsionsantrages zur wirksamen Antragstellung i.S.v. § 404 Abs. 1 StPO nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 383/19

    Stellen eines Adhäsionsantrags i.R.e. Anerkenntnisses

    Da der Adhäsionskläger mit Schriftsatz vom 20. Februar 2019 lediglich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe angebracht, aber nach deren Bewilligung den erforderlichen, den Anforderungen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Adhäsionsantrag nicht gestellt hatte, wurde ein Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Adhäsionskläger nicht begründet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16, StV 2017, 509; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, StraFo 2018, 483).
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

    Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar.
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 384/19

    Stellen eines Adhäsionsantrags in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum

  • BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89

    Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90

    Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 158/89

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Verletzung von Verfahrensrecht

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
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