Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.1988

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1988 - 1 StR 486/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2330
BGH, 11.10.1988 - 1 StR 486/88 (https://dejure.org/1988,2330)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1988 - 1 StR 486/88 (https://dejure.org/1988,2330)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 1 StR 486/88 (https://dejure.org/1988,2330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts durch die Staatsanwaltschaft wegen Freispruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Dabei kann offenbleiben, ob der Betrug schon durch die Einräumung eines Überziehungskredits vollendet war (ablehnend BGH StV 1989, 199 f. zur Kundenkarte; offengelassen BGHSt 15, 24, 26).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    In diesem Fall handelt es sich bei der "Kreditkarte" (besser: Kundenkarte) lediglich um den Ausweis über die Eröffnung eines Kundenkontos mit bestimmtem Kreditrahmen, der es den Filialen des ausstellenden Unternehmens ermöglicht, bestimmte Leistungen nicht gegen Barzahlung, sondern gegen Rechnung zu erbringen, ohne jeweils erneut eine Prüfung der Kreditwürdigkeit vornehmen zu müssen (BGH StV 1989, 199).

    In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 (StV 1989, 199 f.) hat der Senat zu der Frage nicht ausdrücklich Stellung genommen, ist jedoch davon ausgegangen, daß bei mißbräuchlicher Verwendung sog. Kunden-Karten (erst) die tatsächliche Inanspruchnahme des Kredits, also der Gebrauch der Karte, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 263 StGB erfüllt.

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof etwa allein im Erschleichen einer Kundenkarte im sogenannten "Zwei-Partner-System" keinen Betrug gesehen, weil dadurch dem Täter lediglich ein Kreditrahmen eingeräumt werde; darin liege noch keine schädigende Vermögensverfügung, vielmehr werde der Tatbestand des § 263 StGB erst durch die ohne Zahlungsbereitschaft erfolgende Verwendung der Kundenkarte beim Erwerb von Ware verwirklicht (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensverfügung 2).
  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 72/05

    Betrug (Erklärungswert bei der Vorlage einer Post-Card; Irrtum; Divergenz zur

    Dieser Wertung könnte aber das Urteil des 1. Strafsenats vom 11. Oktober 1988 (StV 1989, 199 f.) entgegenstehen, das - bestätigt im Urteil desselben Strafsenats vom 12. Mai 1992 (BGHSt 38, 281, 282) - einen Betrug durch mißbräuchliche Inanspruchnahme von Kundenkarten für möglich hält.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3187
BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88 (https://dejure.org/1988,3187)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1988 - 2 StR 124/88 (https://dejure.org/1988,3187)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88 (https://dejure.org/1988,3187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei der Anordnung eines unbefristeten Berufsverbotes - Bewertung fehlenden Mitgefühls des Angeklagten für seine Opfer bei Bestreiten der Anklagevorwürfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 199
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88
    Das gilt auch dann, wenn, wie hier, nach rechtskräftigem Schuldspruch nur noch über den Rechtsfolgenausspruch verhandelt wird (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 = BGH NStZ 1987, 271).
  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88
    Der Schuldspruch und die im Falle II 13 verhängte Einzelstrafe von vier Jahren sind auf Grund des Senatsurteils vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86 - in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 129/85

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers in

    Auszug aus BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88
    Das gilt auch dann, wenn, wie hier, nach rechtskräftigem Schuldspruch nur noch über den Rechtsfolgenausspruch verhandelt wird (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 = BGH NStZ 1987, 271).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden (BGH NJW 2001, 3349; BGH, Beschluss vom 26.2.2003 - 2 StR 411/02; BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Soweit die Kammer darauf abhebt, die "Schuldeinsicht" des die Taten bestreitenden Angeklagten sei "gering", stehen dieser Erwägung zwar Bedenken entgegen (vgl. BGHR StGB § 70 I Dauer 1; StGB § 46 II Nachtatverhalten 4); diese gefährden das Berufsverbot hier aber nicht.
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen

    Aus einem berechtigten Verteidigungsverhalten darf kein für den Angeklagten nachteiliger Schluß gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Dauer 1 und StGB § 46 Abs. 2 - Nachtatverhalten 2).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Zum Nachteil des Angeklagten darf selbst in diesem Verfahrensstadium nicht verwertet werden, dass er sich etwa "mit Rücksicht auf das noch nicht abgeschlossene Zivilverfahren bislang nicht entschuldigt" (BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148), kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199), sich nicht um die Wiedergutmachung des Schadens bemüht hat (BGH, Beschluss vom 23. September 1992 - 1 StR 501/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 19) oder das Tatopfer noch einmal vernommen werden muss (BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 2 StR 48/02, StV 2002, 599).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Das Bestreiten einer Tat und daraus folgend unterbliebene Bemühungen um Schadenswiedergutmachung dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn der Schuldspruch bereits rechtskräftig und nur noch über die Strafe zu befinden ist (BGHR § 46 Abs. 2 StGB Nachtatverhalten 4; BGH StV 1989, 199).
  • LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96

    Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen

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  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

    Nur wenn er durch sein Verhalten eine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit zeigen würde, könnte eine andere Beurteilung geboten sein; so liegt es hier aber nicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH StV 1989, 199).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 121/94

    Kriterien für die Strafzumessung bei Körperverletzung mit Todesfolge - Annahme

    Das Landgericht hat diese Umstände, was freilich unzulässig wäre (BGH NStZ 1987, 171; StV 1989, 199; NStZ 1993, 77), nicht straferschwerend gewertet.
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