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   BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89   

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https://dejure.org/1989,1932
BGH, 28.04.1989 - 4 StR 184/89 (https://dejure.org/1989,1932)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1989 - 4 StR 184/89 (https://dejure.org/1989,1932)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89 (https://dejure.org/1989,1932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Subjektiv-finaler Konnex bei Verurteilung eines Angeklagten wegen eines in Mittäterschaft begangenen Raubes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 159
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Allein seine Vorstellung und sein Wille sind für den Finalzusammenhang maßgebend (BGH, Urteile vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331 und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79; Beschluss vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, StV 1990, 159, 160).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer

    Es liegt daher nahe, daß der Angeklagte W. bei Begehung des Diebstahls die Hilflosigkeit des Geschädigten ausgenutzt hat, der sich angesichts der körperlichen Auseinandersetzung mit dem Angeklagten K. gegen die Wegnahme nicht schützen konnte (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3; Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 243 Rdn. 21).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).

    Hierfür geben die bisherigen Feststellungen jedoch keinen Anhalt.Fehlt es bei der Wegnahme des Geldes an der für die Tatbestandsverwirklichung des Raubes erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahmehandlung, so kommt insoweit eine Verurteilung wegen Diebstahls in Betracht (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3).

  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; die Gewalt muss - zumindest aus Sicht des Täters - das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 - Gewalt 3; vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Allein seine Vorstellung und sein Wille sind für den Finalzusammenhang maßgebend (BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 und vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79; Beschluss vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, StV 1990, 159, 160).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 176/01

    Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahmehandlung beim Raub

    Damit fehlt es an der für die Verwirklichung eines Raubes erforderlichen "subjektiv-finalen" Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahmehandlung (vgl. BGHR StGB § 249 Gewalt 3; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 249 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

    Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 488/95

    Zurechenbarkeit einer zum Zweck der Wegnahme eingesetzer Gewaltanwendung während

    Unter diesen Umständen liegt ein Fall, in dem ein Täter ohne vorherige Absprache die von Dritten ausgeübte Gewalt zum Diebstahl lediglich ausnutzt und in dem die Anwendung des Raubtatbestandes nicht möglich ist (vgl. BGHR StGB § 249 I Gewalt 3), nicht vor.
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