Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90   

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BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1990 - 3 StR 153/90 (https://dejure.org/1990,2054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel zur Bestimmung des Schuldumfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Senat vermag - anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 (NStZ 1990, 395) zugrunde lag - nicht auszuschließen, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflußt hätte, zumal auch die Ausführungen zur Mindestmenge des gehandelten Heroins nicht widerspruchsfrei sind.
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89

    Schätzung des Mindestgehalts an Heroinhydrochloridanteil (HHC) bei Fehlen einer

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Wirkstoffgehalt kann, wenn eine sachverständige Untersuchung fehlt, aufgrund der Beurteilung sachkundiger Beteiligter unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" geschätzt werden (BGHR BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 5).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Da die Strafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG entnommen worden ist, bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Schuldumfang 1 und Nr. 4 Menge 1; BGH, Urt. vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 483/89 - bei Schoreit NStZ 1990, 329, 331/332).
  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 483/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Da die Strafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG entnommen worden ist, bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Schuldumfang 1 und Nr. 4 Menge 1; BGH, Urt. vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 483/89 - bei Schoreit NStZ 1990, 329, 331/332).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Dolmetscher war keine Person, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 285; BVerfGE 64, 135, 149) [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Der Dolmetscher war keine Person, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 285; BVerfGE 64, 135, 149) [BVerfG 17.05.1983 - 2 BvR 731/80].
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
    Inwieweit und an welchen Tagen der Dolmetscher herangezogen werden sollte, oblag daher dem Ermessen des Tatrichters (BGH aaO, NStZ 1984, 328).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    Anders als in Fällen, in denen das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten zu Zwecken der Beweisaufnahme verlesen worden war (vgl. BGHSt 29, 18, 21; 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 22, 25), stützt sich die Strafkammer bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Aussage, die der als Zeuge gehörte Polizeibeamte über die früheren Angaben der Mitangeklagten machte.
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Hierzu bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs genauer Angaben, pauschalierende Feststellungen ("durchschnittlich", "mittlerer Wirkstoffgehalt") genügen nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

    Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Mit der unterbliebenen Erörterung der unmittelbar aus dem Inhalt der verlesenen Urkunde folgenden, für die Beweiswürdigung wesentlichen Einzelheit des notierten Datums des Zugangs des Schriftsatzes beim Prozeßbevollmächtigten der Ehefrau des Angeklagten ist der Inbegriff der Hauptverhandlung nicht erschöpft worden; dies begründet die Revision wegen eines Verfahrensverstoßes gegen § 261 StPO (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Die Rüge ist zulässig (vgl. BGHSt 29, 18, 21; vgl. auch BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 21, 22), sie ist aber nicht begründet.
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Ist hingegen nicht auszuschließen, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflusst hätte, läge in dem Unterlassen der Angabe ein Rechtsfehler, der wiederum zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch zwingen würde (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8; BGH, Urteil vom 04.03.2010 - 3 StR 559/09 -, BeckRS 2010, 08667).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1724
OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1989 - 3 Ws 608/89 (https://dejure.org/1989,1724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 149
  • StV 1990, 362
  • StV 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Da ein Rechtsmittelführer berechtigterweise eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen kann (vgl. BVerfGE 69, 381 [385] m.w.N.), ist sogar die Abgabe eines Briefes an die Vollzugsanstalt durch einen Gefangenen am vorletzten Tag einer Rechtsmittelfrist als ausreichend und damit unverschuldet angesehen worden (vgl. OLG Bremen in NJW 1956, 233; ebenso KK-Maul, a.a.O., § 44 StPO Rdn. 29; LR-Wendisch, 24. Aufl., § 44 StPO , Rdn. 47).
  • OLG München, 21.04.1988 - 2 Ws 191/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Eine schlichte und nicht von vornherein unglaubhafte Erklärung des Antragstellers ist vor allem in den Fällen genügend, wenn eine anderweitige Beweismittelbeibringung deshalb unmöglich ist, weil ein vom Antragsteller nicht zu vertretender Beweismittelverlust - etwa Untergang eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags bei der Behörde - eingetreten ist (vgl. OLG München in NStZ 1988, 377 [378]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 14 m.w.N.; LR-Wendisch, a.a.O., § 45 StPO Rdn. 21).
  • OLG Koblenz, 20.09.1982 - 1 Ss 449/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1984 - 1 Ws 7/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Soweit der 1. Strafsenat (vgl. Beschluß in VRS 67, 38 [39]) entschieden hat, daß ein nicht in Freiheit befindlicher Rechtsmittelführer die übliche anstaltsbedingte Verzögerung der Postbeförderung berücksichtigen müsse und von vornherein nicht erwarten könne, daß sein Schreiben unverzüglich weiterbefördert werde, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1984 - 1 Ws 720/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, daß es nicht zu Lasten der Partei gehen dürfe, wenn der Briefumschlag nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird (vgl. BFH, BStBl II 1978, S. 390 [393]; BVerwG, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 73 S. 68; OLG Gelle, Nds.Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 44 Rn. 38).
  • LG Cottbus, 08.08.2008 - 24 Qs 167/08

    Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens nach

    Dem wird die Forderung nach Waffengleichheit im Strafprozess (Dahs, NStZ 91, 354) oder die Freiheit des Betroffenen, sich aktiv (nämlich z.B. durch Beibringung von Gutachten) zu verteidigen (vgl. OLG Düsseldorf StV 90, 362), entgegengesetzt.

    Allerdings wird aber auch - so auch von der Kammer (z.B. Beschlüsse vom 02.06.2008 in 24 Qs 208 und 267/07) - Einzelfall bezogen die Erstattungsfähigkeit sonstiger Auslagen jedenfalls dann anerkannt, wenn eigene Ermittlungen das Verfahren im besonderen Maße gefördert haben (vgl. LG Marburg, StV 90, 362; Meyer-Goßner aaO).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1995 - 1 Ws 1009/94

    Übermittlung einer Rechtsmittelschrift; Glaubhaftmachung einer Zeitspanne;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist - selbst in der Form einer eidesstattlichen Versicherung - kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. Senat, JMBl. NW 1985, 286, 287; StV 1985, 223, 224; OLG Düsseldorf, 3. Senat NStZ 1990, 149 ; Kammergericht JR 1974, 252, 253; Kleinknecht/MeyerGoßner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 45 m.w.N.).

    zu § 45 StPO ; OLG Düsseldorf, 3. Senat, NStZ 1990, 149 ).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller außerstande ist, zur Glaubhaftmachung geeignete sonstige Beweismittel beizubringen (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; KG Berlin, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 AR 425/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 - vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 45 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90

    Anforderungen an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Strafgefangenen

    Bei Inhaftierten ist deren besondere Situation zu berücksichtigen, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie auf die Schnelligkeit der Beförderung keinen Einfluß haben (vgl. OLG Bremen, NJW 1956, 233; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 149 [150]).
  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

  • LG Aachen, 29.10.2019 - 86 Qs 16/19

    Zustellung, Übergabe durch Polizei, Heilung

  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

  • KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03

    Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2295
BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90 (https://dejure.org/1990,2295)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1990 - 1 StR 168/90 (https://dejure.org/1990,2295)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90 (https://dejure.org/1990,2295)
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'um den Kern herumgeredet'

§§ 250, 253 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen auf einer mangelhaften Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage, wenn die Zeugin vor Gericht behauptet, keine konkreten Erinnerungen an das Geschehen zu haben - Argumentation des Gerichts, worauf die Verdrängung der Zeugin beruht

  • rechtsportal.de

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer Verfahrensverbindung, Fehlerhafte Beweiswürdigung infolge eines Zirkelschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
    Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
    Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
    Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Die Sach- und Rechtslage ähnelt der in Fällen der gebotenen aber unterbliebenen Befassung mit einer verlesenen Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 (= BGH StV 1988, 138 m. Anm. Schlothauer) und 22 (= BGH StV 1990, 485)), einem verlesenen Schriftstück eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHR aaO 15 (=BGH StV 1989, 423)) oder einer Niederschrift über eine richterliche Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschl. v. 7. Juni 1991 - 2 StR 14/91).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).

    Es fehlt somit an einer eindeutigen Darlegung, wie der Zeugen heute zu der ihm vorgehaltenen Aussage steht (vgl. BGH, StV 1990, 485).

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Sie ist allerdings auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten worden (BGH, Beschl. v. 3. Mai 1989 - 1 StR 179/89 undUrt. v. 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90); dieser hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, daß er ebenfalls nicht daran festhalte.
  • LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84

    Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der

    Angaben eines Zeugen, die er vor der Hauptverhandlung gemacht hat, können im Urteil als Grundlage einer Überzeugungsbildung nur dann verwertet werden, wenn der Zeuge seine früheren Angaben in der Hauptverhandlung bestätigt (Bundesgerichtshof in Strafverteidiger 1990, Seite 485).
  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung, Feststellungsgrundlage außerhalb der

    Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1989 - 5 StR 495/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8936
BGH, 12.12.1989 - 5 StR 495/89 (https://dejure.org/1989,8936)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1989 - 5 StR 495/89 (https://dejure.org/1989,8936)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 5 StR 495/89 (https://dejure.org/1989,8936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Mitteilung und Würdigung einer Zeugenaussage bei Wahrunterstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 485
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.06.1990 - 2 Ws 304/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10734
OLG Düsseldorf, 25.06.1990 - 2 Ws 304/90 (https://dejure.org/1990,10734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.1990 - 2 Ws 304/90 (https://dejure.org/1990,10734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 2 Ws 304/90 (https://dejure.org/1990,10734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 485
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