Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.10.1989

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3754
BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit der indiziellen Bedeutung der Feststellungen eines Gutachters für die Beweisbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 167/85

    Ergänzung der Entscheidungsformel

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).

    Auch kann der Sachverständige bei vorhandenen Anknüpfungstatsachen in der Lage sein, Erfahrungssätze oder Schlußfolgerungen darzustellen, die die unter Beweis gestellte Behauptung wahrscheinlicher machen (KK Herdegen § 244 Rdn. 77 m.w.N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 am angegebenen Ort; BGH NStZ 1985 am angegebenen Ort).

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85

    Gutachten - Tatsächliche Grundlage - Sachverständiger - Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 29.03.1983 - 5 StR 132/83

    Voraussetzungen des Hinweggehens über die Beweisbehauptung des Vorliegens einer

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Von völliger Ungeeignetheit kann deshalb etwa dann nicht ausgegangen werden, wenn der Sachverständige die erforderlichen Anknüpfungstatsachen aufgrund eigener Sachkunde selbst zu ermitteln vermag (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 541/89, StV 1990, 98, 99).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96

    Beweisantrag - Unglaubwürdigkeit des Mitangeklagten - Beweistatsache -

    Die Strafkammer hat jedenfalls nicht darauf abgestellt, daß sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lasse (vgl. BGH StV 1990, 98 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels setzt voraus, daß der Tatrichter ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis feststellen kann, mit dem angebotenen Beweismittel lasse sich das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen (vgl. BGH StV 1990, 98).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels setzt voraus, daß das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis feststellen kann, daß sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (vgl. BGH StV 1990, 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4385
BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 (https://dejure.org/1989,4385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung - Aufklärungspflicht - Falschaussage - Unterstellung der Wahrheit - Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • StV 1990, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Denn das Tatgericht wird die Glaubwürdigkeit eines den Angeklagten belastenden Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Angaben in der Regel nur dann zuverlässig beurteilen können, wenn es über die insoweit behaupteten Tatsachen Beweis erhebt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96 Rn. 5, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 16. März 1990 - 2 StR 51/90 Rn. 15 f. und vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 51/90

    Ablehnung einer Beweiserhebung - Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin und

    In der Regel ist das Gericht verpflichtet, sich durch Klärung der behaupteten Hilfstatsachen ein umfassendes Bild von der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 373/91

    Pflicht zur Hinzuziehung eines auf Hirnverletzungen spezialisierten

    Dies ist auf die Sachrüge hin zu beachten (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 3; Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89).
  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 648/89

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen um eine Schuldunfähigkeit

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Schuldfähigkeit eines Angeklagten, der schwere Verletzungen oder gar eine Hirnverletzung erlitten hat, vom Gericht nicht aus eigener Sachkunde beurteilt werden, vielmehr muß ein auf Hirnverletzungen spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen werden (BGH StV 1981, 73; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Schuldfähigkeitsgutachten 1; BGH StV 1988, 52; 1984, 142; BGH - Beschluß vom 4. Oktober 1989, 4 StR 394/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht