Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90   

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BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart; Beschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1, 2

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 471
  • NZV 1991, 161
  • StV 1991, 265
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    substantiiert vorgetragenen Gründe für einen konkret drohenden Existenzverlust im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Abwendung einer unbilligen Härte mit einer nach § 25 I 1 a.E. StVG vorgesehenen Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten hinreichend Rechnung getragen werden konnte, zumal für die Anerkennung eines derartigen Falles hier ernstlich Anlass bestand (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VM 2007, Nr. 4 = VRR 2006, 432 und 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = VRR 2008, 75 [Gieg] = DAR 2008, 33 [Ls]; vgl. ferner schon BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14; 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 = NZV 1991, 161 = MDR 1991, 471 = DAR 1991, 110 = ZfS 1991, 108 = VRS 80 [1991], 369 = VM 1991, Nr. 59 und 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99 = MDR 1999, 1504).
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Wie in den ähnlich gelagerten und bei Berufskraftfahrern in aller Regel gegenüber einer pauschalen Verkürzung der Verbotsfrist vorrangig zu prüfenden Möglichkeit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ausdrücklich erlaubten Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten (BayObLG NZV 1991, 161; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 910) gebot dies schon das mit Verfassungsrang ausgestattete rechtsstaatliche Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 ? 2 Ss OWi 564/05; BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Schied nach diesen Maßstäben ein Absehen von einem Fahrverbot aus, enthob dies das AG allerdings noch nicht von der aus dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 - 2 Ss OWi 564/05 sowie zuletzt insbesondere Senatsbeschluss vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006; vgl. auch BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11) herzuleitenden Verpflichtung, sich aufgrund der seitens des Betr.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    Ebenso wie bei der Frage, ob die Anordnung selbst gerechtfertigt ist, muss er sich jedoch auch bei der Bemessung der Dauer - ebenso wie bei einer etwaigen Beschränkung auf Fahrzeugarten (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f) - der Möglichkeit des Abweichens vom Regelsatz des Katalogs bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zumindest dort zu erkennen geben, wo solche Ausnahmeumstände zugunsten des Betroffenen anklingen.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 5 Ss OWi 2/96

    Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (Senatsbeschluß in NZV 1994, 407 ; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen DAR 1984, 122 ; BayObLG NZV 1991, 161 ; Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdnr. 11 zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161 ;Jagusch/Hentschel, Staßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 11 zu § 25 StVG m.w.N.):.
  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 1 Ss OWi 976/01

    Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt, Berufskraftfahrer, außergewöhnliche

    Ein Rechtsfehler des angefochtenen Urteils ist es aber auch, dass darin im Falle des drohenden Arbeitsplatzverlustes infolge eines Fahrverbotes jegliche Erwägungen zu der Frage fehlen, ob von dem Fahrverbot nicht lediglich das berufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzten LKWs hätte ausgenommen werden dürfen (OLG Koblenz, NZV 1997, 48; OLG Bremen, DAR 1990, 190; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Hamm, VRS 53, 205).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1990 - 2 Ss 330/90 - 130/90 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4751
OLG Düsseldorf, 29.11.1990 - 2 Ss 330/90 - 130/90 II (https://dejure.org/1990,4751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 Ss 330/90 - 130/90 II (https://dejure.org/1990,4751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 Ss 330/90 - 130/90 II (https://dejure.org/1990,4751)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.02.1991 - 1 Ws 46/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5288
OLG Saarbrücken, 27.02.1991 - 1 Ws 46/91 (https://dejure.org/1991,5288)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.1991 - 1 Ws 46/91 (https://dejure.org/1991,5288)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 1 Ws 46/91 (https://dejure.org/1991,5288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr; Begriff der "Flucht"; Mangelnde Kenntnis des sich im Heimatland aufhaltenden Betroffenen vom Haftbefehl; Bedingungen für die Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1991, 265
  • StV 1991, 266
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05

    Fluchtgefahr bei einem im Ausland - dauerhaft - lebenden ausländischen

    Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).
  • KG, 01.03.2013 - 4 Ws 14/13

    Haftbefehl: Flucht bei Aufenthalt im heimatlichen Ausland bei feststehendem

    Allein aus dem Umstand, dass sich ein ausländischer Beschuldigter seinen Gepflogenheiten entsprechend in sein Heimatland begibt, kann auch dann nicht auf dessen Willen geschlossen werden, sich dauernd oder für längere Zeit dem Verfahren zu entziehen, wenn er von dem gegen ihn in Deutschland geführten Ermittlungsverfahren Kenntnis hat (vgl. OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; Hilger aaO, Rn. 29 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zumindest erschwere, könne einem positiven Sichentziehen im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (OLG Karlsruhe, Strafverteidiger 1999, 36 f. u. NJW 1972, 2098 f.; im selben Sinne: OLG Bremen, Strafverteidiger 1997, 533 f.; Brandenburgisches OLG, Strafverteidiger 1996, 381; OLG Naumburg, Wistra 1997, 80; OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1995, 258 f.; OLG Frankfurt/Main, Strafverteidiger 1994, 581; OLG Saarbrücken, Strafverteidiger 1991, 266 = wistra 1991, 358 m.Anm. Weyand; LG Hamburg, Strafverteidiger 2002, 205; StrK bei dem AG Bremerhaven, Strafverteidiger 1993, 426; LG Verden, Strafverteidiger 1986, 256).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
    Im vorbereitenden Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft deshalb über die Gewährung von Akteneinsicht auch dann, wenn sich die Akten - wie hier - zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung bei Gericht befinden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 147 Rdn. 34; Laufhütte in KK-StPO, 6. Aufl., § 147 Rdn. 23; Wohlers in SK-StPO, § 147 Rdn. 106; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rdn. 149; OLG Stuttgart Die Justiz 1970, 113; OLG Hamm NStZ 1982, 348; OLG Saarbrücken StV 1991, 265; KG StV 1993, 370 und 1994, 319, jeweils m. zust. Anm. Schlothauer).
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Zum Bestehen des dringenden Tatverdachts und zu den Haftgründen der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO (entgegen dem angefochtenen Beschluß dürfte allerdings nicht schon der Haftgrund der Flucht nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO gegeben sein, weil sich der in den Niederlanden ansässige Beschuldigte nicht aufgrund des Ermittlungsverfahrens von seinem räumlichen Lebensmittelpunkt abgesetzt und sich dadurch dem Verfahren nicht entzogen hat; vgl. hierzu BGH StV 90, 309; OLG Saarbrücken StV 91, 266; OLG Frankfurt StV 94, 581; Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 112 Rdnr. 11) und der Verdunklungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO vermag der Senat nicht abschließend Stellung zu nehmen, weil ein insoweit gegen den Beschuldigten sprechender Inhalt der Akten aus den nachstehenden Gründen nicht unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; § 33 Abs. 3 StPO) verwertet werden könnte.
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