Rechtsprechung
BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 502
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben …
Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
Daß der Angeklagte aus diesem Geschäft einen Gewinn ziehen wollte oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil versprochen hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.), versteht sich nach den bisherigen Feststellungen nicht von selbst. - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
Denn Mittäterschaft ist nur bei einer solchen für die Tatbestandsverwirklichung des unerlaubten Handeltreibens erforderlichen Willensrichtung möglich (BGHSt 34, 124 (125 f.) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]). - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
Wie der Senat aufgrund der Sitzungsniederschriften, der Urteilsgründe (vgl. BGHSt 28, 196 (198)) und der dienstlichen Erklärungen der berufsmäßigen Mitglieder der Strafkammer und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft für erwiesen hält, ist der Angeklagte von dem Landgericht auch nicht auf andere Weise auf die Veränderung der tatsächlichen Urteilsgrundlagen aufmerksam gemacht worden.
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …
Das Gericht, das den Schuldspruch innerhalb des Rahmens der angeklagten Tat (§ 264 StPO) auf einen gegenüber der Anklage im Tatsächlichen wesentlich veränderten Sachverhalt stützt, muss dem Angeklagten, um ihn vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen, zuvor grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis erteilen, das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 4 StR 506/90, StV 1991, 502 mwN;… zur Entwicklung dieser Rechtsprechung vor 1988 vgl. Niemöller, Die Hinweispflicht des Tatrichters, 1988, S. 23 ff., 26 ff. mwN). - BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher …
Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11;… BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f). - BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen …
Die veränderten und zusätzlichen Umstände waren ordnungsgemäß Gegenstand der Hauptverhandlung (zur Zulässigkeit des Freibeweises in diesem Zusammenhang: BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 11).
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren Zeugen ohne Anhörung unmittelbarer Tatzeugen und Identifizierungszeugen - Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung bezüglich des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 502
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Einen Erfahrungssatz, daß bei psychischer Drogenabhängigkeit grundsätzlich die Gefahr neuer erheblicher Straftaten bestehe, gibt es nicht (Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90). - BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422;… vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2). - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422;… vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
- BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83
Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422;… vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2). - BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87
Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen …
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422; vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2). - BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf …
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90
Ausreichend ist vielmehr, daß der Angeklagte aus dem Gang der Verhandlung erfährt, daß das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten ist (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196; BGH NStZ 1981, 190; 1984, 422;… vgl. auch BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 und § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2).
- BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …
Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97). - BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14
Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung …
Andernfalls vermag das Revisionsgericht nicht zu beurteilen, ob der Angeklagte bereits aus dem Gang der Verhandlung erfahren hat, dass das Gericht die Verurteilung auf eine andere tatsächliche Grundlage stellen will und der vermisste konkrete Hinweis deshalb nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 60/95, S. 4 f.; Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 StR 603/90, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Hinweispflicht 2;… LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 118). - BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92
Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa; …
Da der Hinweis auf veränderte oder neue tatsächliche Gesichtspunkte, in denen der Tatrichter die Voraussetzungen für eine actio libera in causa gesehen hat, nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten gehört, deren Beachtung nur durch das Protokoll bewiesen werden könnte, erfordert die Zulässigkeit einer diesbezüglichen Verfahrensrüge die Behauptung, dass in der Hauptverhandlung von diesen im Urteil festgestellten tatsächlichen Umständen nicht oder nicht mit genügender Deutlichkeit die Rede gewesen sei, der Angeklagte also dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht habe entnehmen können (BGH StV 1991, 502 ).