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   BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89   

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BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89 (https://dejure.org/1991,2452)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1991 - 1 StE 6/89 (https://dejure.org/1991,2452)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1991 - 1 StE 6/89 (https://dejure.org/1991,2452)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • StV 1991, 525
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Nachprüfung im Beschwerdeverfahren, da die Wertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse durch das Tatgericht einer Nachprüfung im Beschwerdeverfahren nur in begrenztem Maße zugänglich ist (BGH, Beschlüsse vom 16. August 1991 - StB 16/91 u.a., StV 1991, S. 525, und vom 2. September 2003 - 2 StE 11/03 StB 11/03 -, NStZ-RR 2003, S. 368; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 -, JURIS).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2014 - 1 Ws 206/13

    Zum Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 112 II Nr. 2 StPO

    Das Beschwerdegericht kann aber in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur eingreifen, wenn die angefochtene Haftentscheidung grob fehlerhaft erscheint oder deren Gründe in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar erscheinen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 525; Senatsbeschl. v. 26.04.2013, 1 Ws 73/13).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).

  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07

    Beschleunigungsgebot; Aussetzung; Hauptverhandlung; Justizfehler

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Kenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH StV 2004, 142 m.w.N.; StV 1991, 525).

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Kenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH StV 2004, 142 m.w.N.; StV 1991, 525).

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Kenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH StV 2004, 142 m.w.N.; StV 1991, 525).

  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Hier gilt der Grundsatz, dass das Beschwerdegericht die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Tatgericht nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; KG StV 2001, 689) und folgerichtig in die - auf dieser Grundlage vorgenommene - Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen kann, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil der dringende Tatverdacht aus tatsächlich oder rechtlich nicht vertretbaren Gründen bejaht oder verneint wird (vgl. zum Ganzen BGH StV 2004, 143 = BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; BGH StV 1991, 525; OLG Celle StraFo 2015, 113; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.N.; Senat a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 1 Ws 184/18

    Wegen überlanger Verfahrensdauer: Haftbefehl gegen wegen Mordes Verurteilten

    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06

    Verdunkelungsgefahr, Annahme; Überprüfung, Beschwerdegericht; Prüfungsmaßstab

    Denn ebenso wie bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.v. § 112 Abs. 1 StPO während der laufenden Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 2004, 142; BGH StV 1991, 525; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 in 2 Ws 175/04; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 in 3 Ws 403/05) ist auch bei der Beurteilung der Verdunkelungsgefahr während der laufenden Hauptverhandlung allein das erkennende Gericht, vor dem die entsprechende Beweisaufnahme stattfindet, in der Lage, deren Ergebnis aus eigener Anschauung festzustellen und für diese Frage zu würdigen.

    Folglich kommt es allein darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts auf einer vertretbaren und plausiblen Wertung der maßgeblichen Umstände beruht (vgl. BGH StV 1991, 525; Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. September 2005 a.a.O.).

  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

    Bei Haftentscheidungen in der Hauptverhandlung oder an ihrem Ende ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen auch das Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 525; KK Boujong aa0 Rdn. 7 zu § 112).

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befaßt ist, auf einer vertretbaren Wertung der zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH StV 1991, 525).

    Auch die Begründung der Strafkammer in dem die Haftbeschwerde verwerfenden Beschluß vom 15. Oktober 1993 vermag eine Wertung der bisherigen Beweisergebnisse im Sinne der vorerwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu leisten, da die Strafkammer als Beschwerdegericht ihrer Entscheidung nicht den Inbegriff der Hauptverhandlung zugrundelegen konnte (vgl. BGH aa0; Weider in StV 1991, 525, 526).

  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 1 Ws 34/23

    Sicherstellung einer beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen; Befugnis des

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20

    Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des

  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19

    Beschwerde gegen die Haftfortdauerentscheidung des erkennenden Gerichts:

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

  • BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00

    Fortdauernde Untersuchungshaft des Angeklagten (Verhältnismäßigkeit;

  • OLG Brandenburg, 05.06.2023 - 1 Ws 55/23
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

  • OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Untersuchungshaft; Haftverschonung; Fluchtgefahr

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei

  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • KG, 18.04.2016 - 4 Ws 40/16

    Schöffen wirken an Haftentscheidungen während laufender und unterbrochener

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 2 Ws 93/98
  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte

  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • OLG Stuttgart, 03.11.2006 - 1 Ws 314/06
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 2 Ws 175/04

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren; Anforderungen

  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
  • OLG Frankfurt, 14.04.2008 - 1 Ws 42/08
  • OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 436/05

    Haftbeschwerde

  • OLG Hamm, 09.12.1997 - 4 Ws 653/97

    Haftbeschwerde, laufende Hauptverhandlung, Prüfungsumfang

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