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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91   

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BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der Einführung des Begriffes "leichtfertig" - Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit - Stufenverhältnis der Schuldformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das Landgericht hat die Täter wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (unter ausdrücklichem Hinweis auf BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87], mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und mit gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafe von neun und acht Jahren verurteilt und in den Strafzumessungsgründen erschwerend berücksichtigt, daß neben dem Mord drei weitere Straftatbestände - "darunter zwei mit hohem Unrechtsgehalt (§ 251 StGB und § 316 a StGB)" - erfüllt wurden.

    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem näher ausgeführten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschl. vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich, und Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

    Auf Antrage haben der 2. und 3. Strafsenat mitgeteilt, daß an der bisherigen Rechtsprechung (soweit sie sich auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] stützt) nicht festgehalten wird; der 4. Strafsenat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    BGHSt 9, 135 hat entschieden, daß zwischen Mord und besonders schwerem Raub Tateinheit möglich ist.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das gleiche gilt danach für das Verhältnis von § 251 StGB zu § 211 StGB, denn § 251 StGB verdrängt sämtliche Formen des § 250 StGB (so auch BGHSt 21, 183, 185; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. § 251 Rdn. 9; Herdegen in LK a.a.O. § 251 Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Der vorlegende Senat hat entschieden (Urt. vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, dort zu 4.), daß § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegenüber § 211 StGB nicht infolge Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2722
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Daß der historische Gesetzgeber vorsätzliche Folgen im Rahmen der Leichtfertigkeitstatbestände nicht ausschließen wollte, könnte folgendem entnommen werden: Der schriftliche Bericht des Sonderausschusses zum Entwurf eines 13. StÄG (BTDrucks. VI/2722 s. 3) zur Einfügung eines § 239 a Abs. 3 StGB (leichtfertige Todesverursachung bei erpresserischem Menschenraub) führt aus: "Der Ausschuß ... ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser Vorschrift eine lebenslange Freiheitsstrafe nur für die Fälle der leichtfertigen und vorsätzlichen Tötung in Frage kommen darf" (Unterstreichungen durch den Senat).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91   

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https://dejure.org/1991,1995
BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des Gerichts - Abschreckungsfunktion

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1, 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Liegen die Aufhebungsgründe aber nicht nur in der Person des Revisionsführers vor, sondern betreffen sie - wie hier - auch den nicht revidierenden Angeklagten, kommt eine Erstreckung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, StV 1992, 417 im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Gesamtwürdigung bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Die Prognose ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des nunmehrigen Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (BGH StV 1992, 417 = BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 23).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    Diese ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - 1 StR 437/21, StV 2022, 642, 643; Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 225/89, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 12; vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen

    Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215).
  • BGH, 11.11.1998 - 2 StR 337/98

    Begründung für die Versagung von Strafaussetzung

    Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte nicht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 27; BGH, Urt. v. 3. Juli 1990 - 1 StR 229/90; v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89).
  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall

    (1) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 -und vom 17. Dezember 1991- 5 StR 598/91-).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

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