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   BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91   

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BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91 (https://dejure.org/1992,1522)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1992 - 2 StR 267/91 (https://dejure.org/1992,1522)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 2 StR 267/91 (https://dejure.org/1992,1522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der Lieferung - Gesicherte Lieferquelle - Ersthafte Verkaufsverhandlungen - Besitzverschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 321
  • StV 1992, 517
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91
    Mißlingt dann wider Erwarten die Beschaffung der Betäubungsmittel, ändert dies nichts an d.em Vorliegen vollendeten Handeltreibens (vgl. BGH NStZ 1986, 557 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).

    Diese geht im Wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (Roxin StV 1992, 517; Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357 ff.; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. IV S. 695, 722 ff.; Strate ZRP 1987, 314; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217; Harzer StV 1996, 336; Krack JuS 1995, 585; Paul StV 1998, 623; vgl. auch die zustimmenden Anmerkungen zum Anfragebeschluss Roxin StV 2003, 619 und Gaede StraFo 2003, 392 sowie zum Vorlegungsbeschluss Gaede HRRS 2005, 205; ferner zum Anfragebeschluss Weber NStZ 2004, 66 und Niehaus JR 2005, 192; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 I 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

    Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit genügt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

    Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln umfaßt alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50).

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31).

  • BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten

    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auch eine Zusammenrechnung mehrerer Teilmengen zu einer Gesamtmenge, die erst ihrerseits die Grenze der nicht geringen Menge erreicht oder überschreitet, kommt nicht in Betracht, wenn sie auf der bloßen Annahme einer die Gesamtmenge betreffenden Liefervereinbarung beruht, die in bezug auf die Gesamtmenge die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens erfüllt (vgl. dazu oben 2.b); BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 31, 32).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361), ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31) oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207, 208 m. w. N.).
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge,

    Der Angeklagte hat allein durch den verabredeten Verkauf von 100 kg Amphetamin in mittlerer Qualität an einen verdeckten Ermittler den Tatbestand des Handeltreibens in nicht geringer Menge erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 1992 - 2 StR 267/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

    Es handelt sich dabei um ein unechtes Unternehmensdelikt, weil es auf die tatsächliche Förderung eines erstrebten Umsatzes nicht ankommt (BGHSt 30, 277; 278; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18, 19 und 50; BGH NStZ 1992, 38, 39; Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 201), und nicht um ein Erfolgsdelikt (so jedoch Roxin, StV 1992, 517).

    Die Tatsache, dass ein Täter im Zeitpunkt der Vereinbarung der Lieferung von Betäubungsmitteln noch keine gesicherte Lieferquelle hatte, sondern lediglich eine reelle Chance sieht, mit Hilfe bereits bestehender Kontakte eine solche Bezugsquelle erschließen und vereinbarungsgemäß liefern zu können, steht der Annahme vollendeten Handeltreibens ebensowenig entgegen (BGH StV 1992, 517).

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 83/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 82/00

    Tatbestandsmerkmal des "Handeltreibens" beim unerlaubten Handel mit

  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 299/00

    Fehlerhafte Würdigung von Zeugenaussagen; Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

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