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   OLG Celle, 22.01.1993 - 3 Ss 121/92   

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https://dejure.org/1993,4426
OLG Celle, 22.01.1993 - 3 Ss 121/92 (https://dejure.org/1993,4426)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.1993 - 3 Ss 121/92 (https://dejure.org/1993,4426)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 3 Ss 121/92 (https://dejure.org/1993,4426)
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Papierfundstellen

  • StV 1993, 195
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 30.11.2017 - 6 Rev 12/17

    Sicherstellung

    Vielmehr muss zu dem Unverständnis der Bevölkerung und dem Verlust ihres Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts hinzukommen, dass das Absehen von Freiheitsstrafe die Rechtstreue der Bevölkerung ernstlich und nachhaltig erschüttern würde (BGHSt 24, 40 ; OLG Düsseldorf StV 1993, 195 ; Maier in MüKo, StGB , § 47 Rn. 40).
  • KG, 24.02.1997 - 1 Ss 10/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben,

    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen zwar gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479, 480, OLG Celle StV 1993, 195 f; KG aaO.).
  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 [480]; OLG Celle StV 1993, 195 f.; Stree in Schönke- Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 [480]; OLG Celle StV 1993, 195 f; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • KG, 04.12.1995 - 1 Ss 48/95
    Die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen ist danach zur Vereidigung der Rechtsordnung dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGH 24, 40 [44 ff.], 64, 65 f; Gribbohm a.a.O. Rdn. 28) Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479, 480; OLG Celle StV 1993, 195 f; Stree in Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • KG, 22.05.1996 - 1 Ss 96/96
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 [480]; OLG Celle StV 1993, 195 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • KG, 30.01.2001 - 1 Ss 13/01
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 (480) ; OLG Celle StV 1993, 195 f; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl., § 47 Rdn. 14).
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