Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.10.1992 | BGH, 16.10.1992 | BGH, 21.12.1992

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2974
OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92 (https://dejure.org/1992,2974)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.1992 - 4 VAs 5/92 (https://dejure.org/1992,2974)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 1992 - 4 VAs 5/92 (https://dejure.org/1992,2974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Finanzbehörde; Strafrechtspflege; Justizbehörde; Durchsuchung; Verzeichnis; Verwahrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 370
  • StV 1993, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
    Die vorweg pauschal angeordnete Beschlagnahme im Beschluß des Amtsgerichts U. genügt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht; dazu waren die Gegenstände, die beschlagnahmt werden sollten, zu ungenau bezeichnet (vgl. BVerfG, NJW 1992, 551 ff.).
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1992 - 4 VAs 5/92
    Die schlüssige Behauptung von Grundrechtsverletzungen, insbesondere von Art. 13 GG , reicht für sich allein zwar regelmäßig für die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses noch nicht aus (vgl. BGHSt 37, 79 ff).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146; StV 1993, 235).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Es möchte die Sache deshalb - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 235, 236) - an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts entsprechend § 17a GVG verweisen.
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe;

    Die Nichteinhaltung der §§ 105 Abs. 2, 106 Abs. 1 Satz 2, 107 und 104 Abs. 1 StPO, bei denen es sich sämtlich nicht um bloße Ordnungsvorschriften, sondern um wesentliche Förmlichkeiten einer Durchsuchung handelt (Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 104 Rdnr. 1, § 105 Rdnr. 120, § 106 Rdnr. 15, § 107 Rdnr. 1; Wohlers/Jäger in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 105 Rdnr. 58, § 106 Rdnr. 27, § 107 Rdnr. 3; Hauschild in Münchner Kommentar, StPO 1. Aufl., § 105 Rdnr. 4, § 106 Rdnr. 14, § 107 Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.; a. A. [zu § 107] OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 1992 - 4 VAs 5/92 -, juris Rdnr. 28 m. w. Nachw.), führt zwar zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2394
BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92 (https://dejure.org/1992,2394)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1992 - 3 StR 311/92 (https://dejure.org/1992,2394)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 311/92 (https://dejure.org/1992,2394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 138
  • StV 1993, 235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92
    Daß schließlich - was die Revision rügt - die tatbezogene Menge von je ca. 200 g besonders gefährlicher Rauschgifte (jeweils mehr als das 25fache der nicht geringen Menge Kokain und Heroin) als wesentlicher und bestimmender (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Umstand für das Maß der von dem Täter entfalteten kriminellen Energie (BGH NStZ 1990, 84; 1991, 591) den Ausschlag bei der Verneinung eines minder schweren Falles gegeben hat, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92
    Daß schließlich - was die Revision rügt - die tatbezogene Menge von je ca. 200 g besonders gefährlicher Rauschgifte (jeweils mehr als das 25fache der nicht geringen Menge Kokain und Heroin) als wesentlicher und bestimmender (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Umstand für das Maß der von dem Täter entfalteten kriminellen Energie (BGH NStZ 1990, 84; 1991, 591) den Ausschlag bei der Verneinung eines minder schweren Falles gegeben hat, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92
    Der Angeklagte hat in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verwirklicht, indem er als Fahrer seines Pkw das Rauschgift über die deutsche Hoheitsgrenze in die Bundesrepublik (vgl. BGHSt 31, 252; 374, 376 f.; 34, 180) verbracht hat.
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92
    Der Angeklagte hat in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verwirklicht, indem er als Fahrer seines Pkw das Rauschgift über die deutsche Hoheitsgrenze in die Bundesrepublik (vgl. BGHSt 31, 252; 374, 376 f.; 34, 180) verbracht hat.
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92
    In seinem Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 (NStZ 1992, 545; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hat der Senat ausgeführt, daß der, der durch Führen eines Fahrzeugs selbst Betäubungsmittel über die Grenze verbringt, grundsätzlich auch dann Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln ist, wenn er nur unter dem Einfluß und in Gegenwart des Mittäters in dessen Interesse handelt.
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass wer den Tatbestand mit eigener Hand erfüllt, grundsätzlich selbst dann Täter ist, wenn er es unter dem Einfluss und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (BGH, Urteile vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393; vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 317 mwN; vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 311/92, NStZ 1993, 138; vom 25. Mai 1994 - 3 StR 79/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 34 und vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 36).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Auch der uneigennützige Fahrer, der Betäubungsmittel selbst durch Führen des Fahrzeugs über die Grenze verbringt, ist demgemäß Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (BGHSt 38, 315, 317; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 29).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).

    Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist jedoch nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).

  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Denn wer selbst in vollem Umfang tatbestandsmäßig handelt, ist Täter (§ 25 Abs. 1 1. Alt. StGB), mag er auch ganz oder überwiegend im Interesse eines anderen handeln (vgl. BGHSt 38, 315, 317; BGH NStZ 1993, 138).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Daran ändert es nichts, daß R letztlich im Interesse des Iran handelte (vgl. BGHSt 38, 315, 316-317 = NStZ 1993, 138; Tröndle, StGB 48. Aufl., § 25 Rdnr. 2).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Zwar ist die Kammer rechtsfehlerfrei bereits aufgrund der insoweit geständigen Einlassung von einer täterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ausgegangen (vgl. BGHSt 38, 315, 317 ff.; BGH NStZ 1993, 138).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 311/92 -, NStZ 1993, 138.
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 160/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nichts anderes gilt, wenn er dabei aus Gefälligkeit handelt (BGH NStZ 1993, 138).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Wer Betäubungsmittel durch Führen des Fahrzeugs selbst über die Grenze verbringt, ist vielmehr grundsätzlich auch dann Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn er nur unter dem Einfluß und in Gegenwart des Mittäters in dessen Interesse handelt (BGHSt 38, 315, 318; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2477
BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten Handlung in den tatrichterlichen Urteilsfeststellungen - Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs bei der fortgesetzten Handlung und Feststellung eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).

    Im ersteren Fall hätte eine Mindestanzahl von Handlungen festgestellt werden müssen, damit der Schuldumfang ausreichend bestimmt gewesen wäre (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 3).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Es kommt hinzu, daß sich die fünf Fälle des Geschlechtsverkehrs im zweiten Abschnitt nach den getroffenen Feststellungen auf einen Zeitraum von Frühjahr 1986, als die Geschädigte acht Jahre alt geworden war, bis Herbst 1990 verteilten und somit der für die Annahme eines Gesamtvorsatzes erforderliche enge zeitliche Zusammenhang der Einzelakte fraglich erscheint (BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 15).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163, 166/167; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Es war auch nicht ausreichend, daß das Landgericht lediglich das Ergebnis des über die Zeugin eingeholten Glaubwürdigkeitsgutachtens pauschal mitteilt, wonach die Zeugin uneingeschränkt glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft seien (UA S. 10), ohne die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen wiederzugeben (BGHSt 12, 311, 314, 315; BGH NStZ 1985, 206).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 482/87

    Verurteilung wegen Betruges - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Verletzung

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Daß die Tat nach § 176 StGB weiterverfolgt werden kann, ändert hieran nichts, da jede Gesetzesverletzung selbständig verjährt (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163, 166/167; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92;.
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf ermittelt wurden, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne von § 261 StPO überzeugt sein kann (BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. v. 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. v. 22. Februar 1985 - 2 StR 50/87; v. 21. Januar 1986 - 1 StR 646/85; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12; § 337 Rdn. 27, 29).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glaubwürdigkeit zumißt, in dem das Tatopfer zudem zum Tatgeschehen auch für den Kernbereich unterschiedliche Aussagen gemacht hat, in dem mehrere Hauptverhandlungen wegen Vernehmungsunfähigkeit der Zeugin abgebrochen werden mußten und das erkennende Gericht die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens für erforderlich hielt, reicht der pauschale Hinweis: "Die Feststellungen zum Sachverhalt... beruhen auf ihrer Aussage... Sie hat den Hergang so geschildert, wie er festgestellt worden ist" (UA S. 12) nicht aus (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; BGH NStZ 1985, 563).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 409/95

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Zeugnisverweigerungsrecht - Gebrauchmachen

    Das beschränkte Rechtsmittel hat mit einer - formgerecht begründeten (vgl. BGH StV 1993, 235; Kleinknecht/Meyer, StPO 42. Aufl. § 344 Rdn. 27) - Verfahrensrüge wegen Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO i.V.m. § 52 StPO Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
    Dabei ist für die Annahme eines Gesamtvorsatzes ein enger zeitlicher Zusammenhang der Einzelakte erforderlich (BGHSt 36, 105,110; BGH R StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 15; BGH Beschluß v.16.10.1992 - 3 StR 455/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5597
BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92 (https://dejure.org/1992,5597)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1992 - 5 StR 523/92 (https://dejure.org/1992,5597)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 523/92 (https://dejure.org/1992,5597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur inhaltlichen Begründung der Revision durch den Revisionsführer bei vermisster Beweiserhebung - Befreiung von der Pflicht zur inhaltlichen Begründung der Revision - Zur verfahrensrechtlichen Rüge der Nichtvernehmung eines Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
    Die auf die Nichtvernehmung zweier Zeugen gestützten Rügen, mit denen die Zubilligung von Zeugnisverweigerungsrechten nach § 52 Abs. 1 StPO zugunsten von Angehörigen eines verstorbenen und eines rechtskräftig abgeurteilten früheren Mitbeschuldigten im Gegensatz zur neuen, nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 96; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) beanstandet wird, scheitern - der Auffassung des Generalbundesanwalts entsprechend - an § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
    Die Angabe dieser hierfür wesentlichen Tatsache ist zur Begründung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unerläßlich (vgl. auch BGH NStZ 1991, 48, 49).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
    Für den Fall der Nichtvernehmung eines Zeugen wegen Zubilligung eines Zeugnisverweigerungsrechts, das von der Revision bestritten wird, gilt nichts anderes: Auch hier ist die Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO oder aber - dann verbunden mit der Notwendigkeit inhaltlichen Vertrags - des § 244 Abs. 2 StPO, gegebenenfalls auch des Beweisantragsrechts zu rügen (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 35; RGSt 32, 157, 158; BGH bei Holtz MDR 1974, 16; BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 270/92 - OLG Celle NJW 1962, 2315; OLG Hamm VRS 45, 123, 124).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
    Die auf die Nichtvernehmung zweier Zeugen gestützten Rügen, mit denen die Zubilligung von Zeugnisverweigerungsrechten nach § 52 Abs. 1 StPO zugunsten von Angehörigen eines verstorbenen und eines rechtskräftig abgeurteilten früheren Mitbeschuldigten im Gegensatz zur neuen, nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 96; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) beanstandet wird, scheitern - der Auffassung des Generalbundesanwalts entsprechend - an § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • RG, 08.05.1899 - 1479/98

    Kann die Revision wirksam darauf gegründet werden, daß ein zur Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
    Für den Fall der Nichtvernehmung eines Zeugen wegen Zubilligung eines Zeugnisverweigerungsrechts, das von der Revision bestritten wird, gilt nichts anderes: Auch hier ist die Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO oder aber - dann verbunden mit der Notwendigkeit inhaltlichen Vertrags - des § 244 Abs. 2 StPO, gegebenenfalls auch des Beweisantragsrechts zu rügen (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 35; RGSt 32, 157, 158; BGH bei Holtz MDR 1974, 16; BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 270/92 - OLG Celle NJW 1962, 2315; OLG Hamm VRS 45, 123, 124).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 367/22

    Unzulässige Verfahrensrüge (Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts: kein

    Dem Revisionsvortrag ist bereits nicht zu entnehmen, dass es sich bei dem Zeugen um ein herbeigeschafftes Beweismittel im Sinne von § 245 Abs. 1 StPO gehandelt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHSt 37, 168, 169 ff.; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 523/92, StV 1993, 235).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht