Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.01.1994

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93   

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https://dejure.org/1993,221
BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 3 StR 446/93 (https://dejure.org/1993,221)
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"genauer Wohnort nicht bekannt"

§ 244 Abs. 3 StPO, zur hinreichenden Individualisierung eines Zeugen als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen formellen Beweisantrag;

§ 244 Abs. 3 StPO, ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist;

§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, hohe formelle Anforderungen an die Verfahrensrüge

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag (Konnexitätserfordernis); Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Darlegungspflicht; Bezugnahmen auf Aktenteile)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Individualisierung von Zeugen - Erfordernisse im Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, 2.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 3
  • NJW 1994, 1294
  • MDR 1994, 602
  • NStZ 1994, 247
  • StV 1994, 169
  • JR 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Ein Zeuge kann grundsätzlich nur über seine eigenen Wahrnehmungen vernommen werden (BGH NStZ 1993, 550 zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist, so daß das Gericht die Ablehnungsgründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache oder der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nicht sinnvoll zu prüfen vermag (Widmaier NStZ 1993, 602 f).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Nicht abschließend braucht der Senat darüber zu befinden, ob die Beweismittel erschöpft werden müssen, wenn auch nur die "entfernte" Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 188; 30, 131, 143; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 12 m. w. Nachw.) oder ob der Richter nicht auch zu einer Beweisantizipation als Element einer verständigen Würdigung der Sachlage (Herdegen NStZ 1984, 97, 98) ermächtigt ist.
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90

    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts,

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    So ist etwa die Angabe der früheren Arbeitsstätte und des wohnunggebenden Arbeitgebers (BGH bei Holtz MDR 1977, 984; vgl. RG GA 38, 60, 61) einer genau bezeichneten anderen Kontaktperson für den nach Merkmalen individualisierten Zeugen (BGH bei Dallinger MDR 1960, 329; BGH StV 1989, 379; RG JW 1932, 418, 419), des Mitpatienten für einen bestimmten Krankenhausbesuch (BGH NStZ 1981, 309, 310), des Wachpersonals über einen bestimmten Vorgang in der Hauptwache (RG JW 1922, 299), des für die Zeit zuständigen Sachbearbeiters für Führerscheinsachen einer bestimmten Behörde (Bay ObLG DAR 1980, 269) als ausreichend angesehen worden.
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Im Rahmen des ihm von Recht und Gesetz eingeräumten Ermessens darf der Richter, wie dies unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht für die Frage der Unerreichbarkeit eines Zeugen gemäß § 251 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73; BGHR StPO § 251 II Unerreichbarkeit 3), auch bedenken, wie bei gewissenhafter Verwirklichung des Aufklärungsgebotes die Wichtigkeit der Zeugenaussage oder einer sonstigen Beweiserhebung für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits zu beurteilen ist.
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Welche bestimmten Tatsachen welcher der drei Zeugen von den beiden Komplexen des Antrags (einmal die Forderung und deren Begleitumstände, zum anderen die Zahlung) selbst wahrgenommen hat, was also zum Nachweis über den versuchten Totschlag hinaus für die Verwirklichung des Mordmerkmales niedriger Beweggründe konkret (etwa Erklärung des Nebenklägers bei der Geldübergabe an den älteren Verwandten zur Mitteilung an den Angeklagten F. G.) unter Beweis gestellt sein soll, ist dem Antrag nicht zu entnehmen (vgl. BGHSt 37, 162).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Nicht abschließend braucht der Senat darüber zu befinden, ob die Beweismittel erschöpft werden müssen, wenn auch nur die "entfernte" Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellung von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 188; 30, 131, 143; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 12 m. w. Nachw.) oder ob der Richter nicht auch zu einer Beweisantizipation als Element einer verständigen Würdigung der Sachlage (Herdegen NStZ 1984, 97, 98) ermächtigt ist.
  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Auch wenn die Zeugin im Gegensatz zum Zeugen M. G. ausgesagt hätte, dieser habe von dem Nebenkläger und seiner Ehefrau 10.000 DM ausgehändigt bekommen, so hätte die Zeugin aufgrund eigener Wahrnehmung nichts über den Zahlungsgrund, über die Zusammenhänge, die zu dieser Zahlung führten, und insbesondere (unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Mordmerkmales niedriger Beweggründe, vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993 - 3 StR 476/93) über die Verbindung der Angeklagten zu dem Zahlungsvorgang sowie deren Kenntnis davon bekunden können.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 21.12.1959 - 2 StR 503/59
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies ist aber erforderlich (BGHSt 40, 3, 7; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09 - zur Veröffentlichung bestimmt in BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, dass das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (BGH NJW 1994, 1294).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht den "Hilfsbeweisantrag' mangels Benennung einer ladungsfähigen Anschrift der Zeugen nicht als Beweisantrag im Rechtssinne, sondern unter Aufklärungsgesichtspunkten (§ 244 Abs. 2 StPO) behandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, 6 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 21).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2248
BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 1 StR 749/93 (https://dejure.org/1994,2248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid - Verfahrensrüge - Revisionsgericht - Betäubungsmittelszene - V-Mann - Strafzumessung - Tatprovokation

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 289
  • StV 1994, 169
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Daneben wird bei der neuen Strafzumessung auch zu berücksichtigen sein, daß der Grenzwert für die nicht geringe Menge einer Morphinzubereitung nicht, wie vom Landgericht angenommen, bei 3 g, sondern bei 4, 5 g Morphinhydrochlorid liegt (BGHSt 35, 179 [BGH 22.12.1987 - 1 StR 612/87]).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 99/92

    Geringer Erfolgsunwert bei Tatprovokation durch Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

    Auszug aus BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
    Dabei kommt unter Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe nicht nur die Verneinung besonders schwerer Fälle, sondern auch ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe in Frage; entscheidend sind die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation (BGHSt 32, 345 (355); vgl. ferner BGH StV 1986, 100; 1987, 345; 1988, 296; 1989, 518; 1992, 462).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Hieran hat sich auch nach Inkrafttreten der §§ 110 a ff. StPO nichts geändert (vgl. BGH StV 1994, 169).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

    Dies führt allerdings nicht zu einem Verfahrenshindernis oder dazu, daß von Strafe völlig abzusehen ist (vgl. etwa BGHSt 32, 345; 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; Senat StV 1984, 58; BGH NStZ 1984, 519, 555; 1994, 289).

    Der unzulässigen Einwirkung des Spitzels auf den Angeklagten kann hier im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden, zumal da die Rechtsprechung in Entscheidungen zu Fällen der vorliegenden Art auch die Möglichkeit einer Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe für geboten hält (vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289, 290).

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon aus diesen Gründen die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe und deshalb auch die Annahme eines minder schweren Falles geboten sein (BGH NStZ 1994, 289 [BGH 04.01.1994 - 1 StR 749/93] = StV 1994, 169 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Der Umstand, daß der bisher unbescholtene, unverdächtige Angeklagte erst durch eine Vertrauensperson der Polizei zu einer solchen Tat verleitet worden ist, muß jedoch bei der Strafzumessung wesentlich ins Gewicht fallen; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1986, 162; 1994, 289; a.A. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35 c).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

    Allerdings kann auch die rechtskonforme Einflussnahme eines agent provocateur es im Einzelfall gebieten, den sonst angemessenen Sanktionsrahmen zu unterschreiten, wobei für die Entscheidung hierüber auf die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. Januar 1994 - 1 StR 749/93, NStZ 1994, 289 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Welches strafmildernde Gewicht dem Umstand, dass die Tat unter dem Einfluss eines polizeilichen Lockspitzels begangen worden ist, zukommt, hängt von den näheren Umständen des Einsatzes des polizeilichen Lockspitzels, insbesondere von der Intensität seiner Einwirkung auf den Täter, ab (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1994, 289).
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