Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.07.1992

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.02.1993 - 3 Ss 170/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3981
OLG Karlsruhe, 26.02.1993 - 3 Ss 170/92 (https://dejure.org/1993,3981)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.1993 - 3 Ss 170/92 (https://dejure.org/1993,3981)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 3 Ss 170/92 (https://dejure.org/1993,3981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewährung; Strafaussetzung; Verkehrsdelikt; Trunkenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 3

Papierfundstellen

  • StV 1994, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17

    Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines

    9 Nach § 56 Abs. 3 StGB ist Strafaussetzung zu versagen, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1995, 3 Ss 9/95, NStZ-RR 1996, 58 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 1993, 3 Ss 170/92, StV 1994, 188 mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Solche mit einem erheblichen Maß an Verantwortungslosigkeit bewusst hervorgerufene Gefahren erfordern ein nachdrückliches und energisches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, wobei bei tödlichem Ausgang (zu Durchschnittsfällen ohne schwerwiegende Folgen vgl. BGHSt 22, 192 ff) - vorbehaltlich der noch angezeigten Würdigung des Einzelfalles - eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung häufig näher liegen wird als deren Bewilligung (BGH NStZ 1994, 336; Senat Die Justiz 1978, 145 f.; OLG Karlsruhe StV 1994, 188: "Notwendigkeit der Feststellung von Besonderheiten zugunsten des Täters").
  • OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04

    Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei

    Solche mit einem erheblichen Maß an Verantwortungslosigkeit bewusst hervorgerufene Gefahren erfordern ein nachdrückliches und energisches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, wobei bei tödlichem Ausgang - unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles - eine Versagung der Strafaussetzung häufig näher liegen wird, als deren Bewilligung (BGH NStZ 1994, 336; OLG Karlsruhe StV 1994, 188).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Das Landgericht hat aber den beiden Entscheidungen ausdrücklich nicht mehr als eine indizielle Bedeutung beigemessen, was nicht zu beanstanden ist (vgl. OLG Karlsruhe StV 1994, 188 ; zus. Tröndle a.a.O. § 56 Rdnr. 8 a).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1995 - 3 Ss 9/95
    Nach § 56 Abs. 3 StGB kann Strafaussetzung nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (Senatsbeschluß vom 26.02.1993 -3 Ss 170/92- StV 1994, 1988 m.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.07.1992 - 1 Ss 168/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5945
OLG Celle, 21.07.1992 - 1 Ss 168/92 (https://dejure.org/1992,5945)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.1992 - 1 Ss 168/92 (https://dejure.org/1992,5945)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 1 Ss 168/92 (https://dejure.org/1992,5945)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 188
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    a) Mit der Annahme, in der Einreichung eines Überweisungsauftrages liege die Erklärung, daß dem Überweisenden ein entsprechendes Guthaben auch materiell zustehe, folgt das Landgericht im wesentlichen der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Köln JR 1961, 433; OLG Karlsruhe Justiz 1978, 173; OLG Stuttgart JR 1979, 471; OLG Celle StV 1994, 188), die in der Abhebung von fehlgebuchten Gutschriften eine Täuschung durch positives Tun sieht.

    Insoweit käme allenfalls in Betracht, dem Überweisungsauftrag einen zusätzlichen tatsächlichen Aussagegehalt dergestalt beizulegen, daß für die zu überweisende Summe eine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein werde (so auch OLG Karlsruhe Justiz 1978, 173; OLG Stuttgart JR 1979, 471 mit zust. Anmerkung von Müller; OLG Celle StV 1994, 188 mit krit. Anmerkung von Schmoller).

    Während die Fehlbuchung nur unrichtige Gutschriften und Belastungen zwischen Konten innerhalb derselben Bank erfaßt, betrifft die Fehlüberweisung den notleidenden Guthabenstransfer von Bank zu Bank (OLG Celle StV 1994, 188, 189; OLG Stuttgart JR 1979, 471, 472; Joerden JZ 1994, 422, 423), wobei zum Teil auf die Wirksamkeit der Überweisung gegenüber der kontoführenden Bank abgestellt wird (Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 9).

  • KG, 21.09.2005 - 1 Ss 421/04

    Ausländerrecht: Strafbarer Verstoß gegen die Untersagung der Aufnahme einer

    Ein Freispruch kommt jedoch bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand einer - nicht verjährten (§ 32 Abs. 2 OWiG) - Ordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Straßengesetzes erfüllt haben könnte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 aaO und 8. Februar 1993 - (4) 1 Ss 168/92 (64/92) -).
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