Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 23.03.1994 | OLG Koblenz, 19.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,812
BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Dezernent in der Landesanstalt für Umwelt

§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF), ein Amtsträger, der vorsätzlich eine rechtswidrige Genehmigung erteilt (oder in beratender Funktion die Erteilung bewirkt), kann Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) oder mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) einer umweltgefährdenden Abwasserbeseitigung sein;

§§ 324 ff StGB, Rechtswidrigkeit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis bei Kollusion (nunmehr ausdrücklich § 330d Nr. 5 StGB)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der vorsätzlich eine falsche Genehmigung ausstellt (Mittäterschaft; mittelbare Täterschaft; Rechtsmissbrauch und Verwaltungsakzessorietät)

  • Wolters Kluwer

    Amtsträger - Vorsätzlich falsche Genehmigung - Sonderalfalldeponie - Mittäter - Mittelbarer Täter - Umweltgefährdende Abfallbeseitigung - Beteiligte Fachbehörde - Falsche Stellungnahme

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 326 Abs. 1, § 25

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 381
  • NJW 1994, 670
  • MDR 1994, 292
  • NStZ 1994, 432
  • NStZ 1997, 578
  • StV 1994, 316 (Ls.)
  • DVBl 1994, 336
  • DÖV 1994, 693
  • JR 1995, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    § 326 Abs. 1 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt in dem Sinne, daß schon die generelle Eignung, eines der drei genannten Schutzgüter oder Menschen zu gefährden, ausreicht (BGHSt 36, 255, 257).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Dann fehlt es, was die Firma H. als unmittelbar Ausführende angeht, entweder schon an einer tatbestandsmäßigen Handlung (in diesem Sinne etwa Frisch a.a.O. S. 64, 117, 118), oder sie handelte bei Anwendung der Grundsätze über die Verwaltungsaktakzessorietät, wie sie überwiegend vertreten werden (Übersichten bei Dreher/Tröndle a.a.O. vor § 324 Rdn. 4 b ff; Horn in SK 4. Aufl. vor § 324 Rdn. 8 ff; Lackner a.a.O. vor § 324 Rdn. 3 ff, § 324 Rdn. 10; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. §§ 324 ff Vorbem. 15 ff; Steindorf a.a.O. § 324 Rdn. 106), "befugt", mithin nach herrschender Meinung objektiv gerechtfertigt (vgl. BGHSt 37, 21, 29; Dreher/Tröndle a.a.O. § 324 Rdn. 7; § 326 Rdn, 10), oder sie befand sich zumindest in einem Verbotsirrtum (vgl. BGHSt 37, 21, 29; Steindorf in LK 10. Aufl. § 324 Rdn. 113 ff), wenn nicht in einem Vorsatz ausschließenden Irrtum über das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandes (Winkelbauer, Zur Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts 1985 S. 73; Schmitz a.a.O. S. 36, 58).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Unter welchen Voraussetzungen die Begehung einer Straftat "durch einen anderen" vorliegt, ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (vgl. BGHSt 35, 347, 353).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Der Senat folgt insoweit dem Ansatz der herrschenden Meinung, die bei Erteilung einer zwar materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung den unmittelbar Ausführenden - allerdings überwiegend unter der hier offengelassenen Prämisse, er handele rechtmäßig - als Werkzeug des genehmigenden Amtsträgers ansieht, weil der Amtsträger durch die Genehmigung unter vorsätzlicher Mißachtung des materiellen Umweltrechts die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (im Anschluß an Horn NJW 1981, 1, 4, u.a.: OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Steindorf a.a.O. § 324 Rdn. 59; Kuhlen WiVerw 1992, 215, 294; a.A. u.a. Immel, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht S. 107 ff, 164; Tröndle, Gedächtnisschrift für Meyer S. 607, 613 ff; Rogall, a.a.O. S. 195 ff; Schall JuS 1993, 719, 721; weitere Hinweise bei Cramer a.a.O. §§ 324 ff Vorbem. 35; Lackner a.a.O. vor § 324 Rdn. 10; Dreher/Tröndle a.a.O. vor § 324 Rdn. 6 a; Horn in SK 4. Aufl. vor § 324 Rdn. 22).
  • LG Hanau, 12.11.1987 - 6 Js 13470/84
    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Bei Kollusion zwischen dem Adressaten der Genehmigung und der Verwaltung ist aber die Ausnutzung des formell wirksamen begünstigenden Verwaltungsakts - wenn man nicht schon, allerdings abweichend von der verwaltungsrechtlichen Praxis, Nichtigkeit annimmt (Rengier, ZStW 1989, 874, 896 ff, 898; Mumberg, Der Gedanke des Rechtsmißbrauchs im Umweltstrafrecht Diss. S. 125 ff, 127) - jedenfalls ein Rechtsmißbrauch und kann deshalb aus strafrechtlicher Sicht nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt werden (u.a. LG Hanau NJW 1988, 571, 576; Dölling JZ 1985, 461, 469; Heine NJW 1990, 2425, 2430; Otto Jura 1991, 308, 313 - und im Ergebnis wohl alle, die die sog. Verwaltungsaktakzessorietät ablehnen, vgl. etwa Schmitz, Verwaltungshandeln und Strafrecht S. 42, 43; Frisch, Verwaltungsakzessorietät und Tatbestandsverständnis S. 73, 74, 75; a.A. Lenckner, Festschrift für Pfeiffer S. 27, 38; Rogall, Strafbarkeit von Amtsträgern im Umweltbereich S. 182; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. vor § 324 Rdn. 4 c).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Ähnliches gilt für den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436; 1997, 189).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Danach soll die Verwaltungsakzessorietät in den Fällen einer rechtsmissbräuchlich erlangten Genehmigung durchbrochen sein (vgl. NKStGB/Paeffgen/Zabel, 5. Aufl., Vor § 32 Rn. 204; Rudolphi, NStZ 1994, 433, 436; Schall, NJW 1990, 1263, 1267; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, BGHSt 39, 381, 387 im Falle kollusiven Zusammenwirkens).
  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Den Eintritt eines konkreten Schadens setzt der Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. nicht voraus (BGHSt 39, 381, 385).

    c) Durch die Ablagerungen ist jeweils der tatbestandliche Erfolg der Umweltgefährdung eingetreten (vgl. BGHSt 39, 381, 385).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Straftat "durch einen anderen" begangen wird (§ 25 Abs. 1 StGB), ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (BGHSt 39, 381, 388 f. m.w.N.).

  • OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Umweltdelikten: Hinreichender Tatverdacht;

    Die Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. BT-Drucks.12/7300, S. 25) zur "klarstellenden" Aufnahme des Begriffs der Kollusion in die Aufzählung rechtsmissbräuchlicher Verhaltensweisen bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 381, 386 f.), in welcher der mittäterschaftliche "gemeinschaftliche Rechtsbruch" des angeklagten Amtsträgers mit dem Antragsteller als Kollusion bezeichnet wird.

    Insoweit ist eine wertende Gesamtbetrachtung geboten, bei der als wesentliche Anhaltspunkte - neben der Kenntnis von den die Rechtswidrigkeit der Genehmigung begründenden Umständen - das Vorhandensein eines Motivs bzw. der Grad des eigenen Interesses am Erfolg nicht unberücksichtigt bleiben können (vgl. etwa die von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung BGHSt 39, 381).

    Ein plausibles, als Motiv für ein kollusives Zusammenwirken (unter bewusster Verletzung von Amtspflichten und damit verbundener Gefährdung des eigenen Status) geeignetes unmittelbares eigenes Interesse eines auf Behördenseite tätigen Beteiligten (wie es in der Entscheidung BGHSt 39, 381ff für den dortigen Angeklagten ausdrücklich festgestellt ist), ist nach alledem ebenfalls nicht ersichtlich.

    Zwar ist mittelbare Täterschaft grundsätzlich möglich, wenn der unmittelbar Ausführende (also der Emittent, hier die Verantwortlichen der X AG), der rechtmäßig handelt, bei Erteilung einer materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung als "Werkzeug" des genehmigenden Amtsträgers anzusehen ist, weil dieser die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (vgl. BGHSt 39, 381ff; Fischer, a. a. O.).

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    aa) Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1961 - 4 StR 30/61, BGHSt 16, 12, 14; Senat, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, juris Rn. 18 mwN).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (vgl. Senat, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, juris Rn. 18 mwN; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, juris Rn. 6 mwN).

  • OLG Oldenburg, 15.09.1995 - Ss 259/95

    Altöl; Zwangsabfall; Gewillkürter Abfall; Unverwertbares; Gebrauchswert;

    Es hätte aufgrund der neueren Rechtsprechung generell prüfen müssen, ob durch das Verhalten des Angeklagten im Umgang mit dem Altöl unter den vorliegenden Umständen eine nachhaltige Veränderung oder Verunreinigung des Bodens zu befürchten war, wie es das Amtsgericht jedenfalls festgestellt hat (vgl. dazu BGHSt 39, 381, 385; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2841).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im

    Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts und des Inhalts des angegriffenen Revisionsurteils wird auf NJW 1994, S. 670 ff. [BGH 03.11.1993 - 2 StR 321/93] verwiesen.
  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 8 ZB 19.2185

    Durchsetzung einer Mindestwassermenge - Beseitigung von Biberverbauungen

    Dass die von ihm verlangten Maßnahmen einen Straftatbestand (§§ 71, 71a BNatSchG) erfüllen könnten, ist nicht erkennbar; im Übrigen gilt insoweit die Verwaltungsakzessorietät des Nebenstrafrechts (BGH, U.v. 3.11.1993 - 2 StR 321/93 - NJW 1994, 670 = juris Rn. 20).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Mittäterschaft aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfasster Umstände in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 28, 346, 349; 39, 381, 386; BGH, NStZ 2003, 253).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • LG Mainz, 21.02.2011 - 5 O 103/05

    Erdbauarbeiten: Muss Auftraggeber LAGA-Analysen vorlegen?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2185
BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94 (https://dejure.org/1994,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 4St RR 35/94 (https://dejure.org/1994,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 4St RR 35/94 (https://dejure.org/1994,2185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit; Haschischgenuß; Beweisanzeichen; Grenzwert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit; Rauschbedingt; Haschischgenuß; Grenzwert; Wissenschaft; Beweisanzeichen

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2427
  • MDR 1994, 714
  • NZV 1994, 236
  • StV 1994, 316
  • VersR 1995, 63
  • BayObLGSt 1994, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94
    Feststellbar ist vielmehr lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1993, 312 ; OLG Köln StV 1992, 167 ; LK/RÜth StGB 10. Aufl. § 316 Rdn. 51; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 316 Rdn. 4; Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rn. 5; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Aufl. § 316 StGB Rdn. 5; Mühlhaus/Janiszewski StV 0 13. Aufl. § 316 Rn. 27; Salger/Maatz NZV 1993, 329 [330]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; Trunk NZV 1991, 258; Gerchow BA 1987, 233 [236]; Hein/Schulz BA 1992, 225 [235/236]; Möller DAR 1993, 7 [11]; Kreuzer NStZ 1993, 209 [212/213]; siehe auch OLG Frankfurt NZV 1992, 289 für Heroin).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94
    Die Entscheidung der Frage, ab welchem Grenzwert ein Kraftfahrer nach Haschischgenuß im Sinne von § 316 StGB absolut fahruntüchtig ist, läßt sich naturgemäß nur unter Heranziehung medizinisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse treffen; soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 37, 89 [91] zur alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1992 - 2 Ss 4/92

    Absolute Fahrunsicherheit wegen Heroinkonsums

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94
    Feststellbar ist vielmehr lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1993, 312 ; OLG Köln StV 1992, 167 ; LK/RÜth StGB 10. Aufl. § 316 Rdn. 51; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 316 Rdn. 4; Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rn. 5; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Aufl. § 316 StGB Rdn. 5; Mühlhaus/Janiszewski StV 0 13. Aufl. § 316 Rn. 27; Salger/Maatz NZV 1993, 329 [330]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; Trunk NZV 1991, 258; Gerchow BA 1987, 233 [236]; Hein/Schulz BA 1992, 225 [235/236]; Möller DAR 1993, 7 [11]; Kreuzer NStZ 1993, 209 [212/213]; siehe auch OLG Frankfurt NZV 1992, 289 für Heroin).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94
    Feststellbar ist vielmehr lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1993, 312 ; OLG Köln StV 1992, 167 ; LK/RÜth StGB 10. Aufl. § 316 Rdn. 51; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 316 Rdn. 4; Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rn. 5; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Aufl. § 316 StGB Rdn. 5; Mühlhaus/Janiszewski StV 0 13. Aufl. § 316 Rn. 27; Salger/Maatz NZV 1993, 329 [330]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; Trunk NZV 1991, 258; Gerchow BA 1987, 233 [236]; Hein/Schulz BA 1992, 225 [235/236]; Möller DAR 1993, 7 [11]; Kreuzer NStZ 1993, 209 [212/213]; siehe auch OLG Frankfurt NZV 1992, 289 für Heroin).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.
  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie

    Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es zwar keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahrunsicherheit nach Haschischkonsum (zusammenfassend LG Krefeld, StV 1992, 521 ; Bay0bLG, StV 1994, 316 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auch gibt es für eine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß derzeit noch keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten absoluten Grenzwert, vielmehr ist lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall feststellbar (vgl. BayObLG, Beschluß vom 23.3.1994 - 4 St RR 35/94 -, JZ 1994, 242; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4.3.1993 - 5 Ss 18/93 - 8/93 I -, NZV 1993, 276; Beschluß vom 2.5.1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I -, NJW 1994, 2428 ).
  • BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96

    Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

    Zwar kann nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse allein aus der nach der Tat gemessenen THC-Konzentration nicht auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, also kein Grenzwert für eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt werden (vgl. BayObLGSt 1994, 61).
  • BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Doch gibt es jedenfalls derzeit - anders als bei Alkoholkonsum - keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten Grenzwert für eine rauschbedingte absolute Fahruntauglichkeit nach Haschischgenuß (BayObLG Beschluß vom 23.3.1994 - 4 St RR 35/94 - JZ 1994, 424 m.w.Nachw.).
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung zu den Auswirkungen von Haschischkonsum auf die Fahrtüchtigkeit ging vor der Neufassung des § 24 a StVO durch die Änderungsgesetze vom 27. und 28.4.1998 (BGBl. I, S. 795 und 810) dahin, daß es derzeit keinen wissenschaftlich begründbaren Grenzwert für rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum gibt, sich deshalb aus dem THC-Wert im Blut nicht verläßlich auf Fahruntüchtigkeit schließen läßt, sondern es für deren Annahme zusätzlich der Feststellung einer -- wenn auch nur geringen -- Ausfallerscheinung bedarf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.1993, NJW 1993, 2390 m.w.N. und Beschl. v. 2.5.1994, NJW 1994, 2428 ; ferner BayObLG, Beschl. v. 23.3.1994, NJW 1994, 2427 sowie vom 14.4.1994, NJW 1994, 2427 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3468
OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.11.1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. November 1993 - 2 Ws 654/93 (https://dejure.org/1993,3468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil; Verurteilungschancen; Ermittlungsergebnisse; Ergebnis der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93
    Bei Haftentscheidungen in der Hauptverhandlung oder an ihrem Ende ist neben den im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegenden und in den Akten ausgewiesenen gerichtsverwertbaren Ermittlungsergebnissen auch das Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 525; KK Boujong aa0 Rdn. 7 zu § 112).

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befaßt ist, auf einer vertretbaren Wertung der zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH StV 1991, 525).

    Auch die Begründung der Strafkammer in dem die Haftbeschwerde verwerfenden Beschluß vom 15. Oktober 1993 vermag eine Wertung der bisherigen Beweisergebnisse im Sinne der vorerwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu leisten, da die Strafkammer als Beschwerdegericht ihrer Entscheidung nicht den Inbegriff der Hauptverhandlung zugrundelegen konnte (vgl. BGH aa0; Weider in StV 1991, 525, 526).

  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93
    Da die Zeugin soweit insbesondere unter Berücksichtigung der Angaben des Vernehmungsbeamten (Bl. 109 GA) - ersichtlich - bei ihrer polizeilichen Vernehmung ebenso wie in der Hauptverhandlung von einer Haschischlieferung an den Angeklagten nichts erwähnt hat, käme nach Auffassung des Senats eine solche Erwartung auch der spekulativen Vorausschau eines nur möglichen weiteren belastenden Ermittlungsergebnisses (vgl. Parigger in NStZ 1986, 211) gleich, die zur Begründung des dringenden Tatverdachts im Sinne von § 112 Abs. 1 StPO nicht herangezogen werden darf.
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Dies bedingt, dass das erstinstanzliche Gericht dem Beschwerdegericht das Ergebnis seiner bisherigen Beweiserhebungen zumindest in zusammenfassender knapper Form zur Kenntnis bringt, damit dieses in eigener Verantwortung aus einer Zusammenschau des bisher erzielten Ergebnisses der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung mit den noch nicht in diese eingeführten, nach den Ermittlungen aber zur Verfügung stehenden weiteren Beweisen beurteilen kann, ob der dringende Tatverdacht weiter zu bejahen ist (s. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 19. November 1993 - 2 Ws 654/93, StV 1994, 316, 317; KG, Beschluss vom 18. April 2016 - 4 Ws 40/16, StraFo 2016, 292).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Hier gilt der Grundsatz, dass das Beschwerdegericht die vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das Tatgericht nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; KG StV 2001, 689) und folgerichtig in die - auf dieser Grundlage vorgenommene - Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen kann, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil der dringende Tatverdacht aus tatsächlich oder rechtlich nicht vertretbaren Gründen bejaht oder verneint wird (vgl. zum Ganzen BGH StV 2004, 143 = BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; BGH StV 1991, 525; OLG Celle StraFo 2015, 113; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.N.; Senat a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).

    Da die schriftlichen Urteilsgründe jedoch zwischenzeitlich vorliegen und die Zustellung des Urteils an den Angeklagten bewirkt ist, bestand für den Senat kein Anlass, die Sache an das Amtsgericht zurückzugeben, denn auch die Gründe eines noch nicht rechtskräftigen Urteils stellen eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des Tatverdachts dar (vgl. hierzu OLG Koblenz StV 1994, 316).

  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • LAG Bremen, 15.01.2014 - 2 Sa 66/12

    Unwirksame ordentliche Verdachtskündigung eines Niederlassungsleiters wegen

    Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter im Zeitpunkt seiner Entscheidung aufgrund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials ein auf die Verurteilungschancen bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben (OLG Koblenz, StV 1994, 316 f.; OLG Köln, StV 1996, 389 f. u. StV 1999, 156, 157).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei

    Auch die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des OLG Koblenz (StV 1994, 316 f.) weist Besonderheiten im Einzelfall auf, die eine umfassendere Auseinandersetzung mit den zuvor erhobenen Beweisen ausnahmsweise als unabdingbar erscheinen lassen.
  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

    Anders als in den Fällen, in denen sich das Verfahren noch vor der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung befindet und der Tatverdachtsprüfung allein der bis dahin niedergelegte Akteninhalt zugrunde liegt, kann das Beschwerdegericht in diesem Verfahrensstadium in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. zum Ganzen BGH a.a.O. und StV 1991, 525; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - juris m.w.Nachw.; KG, Beschlüsse vom 24. März 2014 - 1 Ws 19/14 - und 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Dabei kommt es vor allem darauf an, ob die Entscheidung des Tatgerichts, das aufgrund der Hauptverhandlung mit der Sache besonders eingehend befasst ist, auf einer vertretbaren Wertung der z. Z. für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und ob dabei alle wesentlichen tatsächlichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. BGH, aaO., OLG Koblenz, StV 1994, 316, 317).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    OLG Koblenz, StV 1994, 316.
  • KG, 27.01.2015 - 3 Ws 656/14

    Untersuchungshaft des Angeklagten: Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen nach

  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

  • OLG Koblenz, 15.12.2003 - 2 Ws 918/03

    Tatverdacht, dringender Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht