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   BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93   

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https://dejure.org/1994,2474
BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93 (https://dejure.org/1994,2474)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1994 - 3 StR 629/93 (https://dejure.org/1994,2474)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 3 StR 629/93 (https://dejure.org/1994,2474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 359
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    Vor allem dann, wenn der Tatrichter eine Frage, für die er glaubt, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dessen Gutachten beantworten will, muß er die Darlegungen des Gutachtens wiedergeben und seine Gegenansicht begründen (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1); dies gilt auch für nicht unwesentliche Einzelfragen des Gutachtens.
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    Wenn der Tatrichter bei einer 42jährigen Zeugin, die infolge der Nachwirkungen der Tat geraume Zeit in einer Hauptverhandlung nicht vernommen werden konnte und die in der Tatnacht in wesentlichen Punkten zur Vorgeschichte der Tat und zum Kerngeschehen andere Angaben gemacht hat als in den am nächsten Tag und später durchgeführten Vernehmungen, es für erforderlich hält, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen, muß er in jedem Fall - gleichgültig, ob er ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glaubwürdigkeit zumißt, in dem das Tatopfer zudem zum Tatgeschehen auch für den Kernbereich unterschiedliche Aussagen gemacht hat, in dem mehrere Hauptverhandlungen wegen Vernehmungsunfähigkeit der Zeugin abgebrochen werden mußten und das erkennende Gericht die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens für erforderlich hielt, reicht der pauschale Hinweis: "Die Feststellungen zum Sachverhalt... beruhen auf ihrer Aussage... Sie hat den Hergang so geschildert, wie er festgestellt worden ist" (UA S. 12) nicht aus (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; BGH NStZ 1985, 563).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    Insoweit kann sich der Diebstahlsvorwurf als zulässiger Teil der Verteidigung der Angeklagten darstellen und darf dann nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4, 8).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    Insoweit kann sich der Diebstahlsvorwurf als zulässiger Teil der Verteidigung der Angeklagten darstellen und darf dann nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 4, 8).
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93
    Der neue Tatrichter wird in diesem Zusammenhang die Grundsätze zu beachten haben, die der Senat in seiner Entscheidung NStZ 1993, 145 näher dargelegt hat.
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03

    Beweiswürdigung (besondere Darlegungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage;

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen

    Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

    Hält der Tatrichter aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er dessen Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1994, 359).
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