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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2398
BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94 (https://dejure.org/1994,2398)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1994 - 5 StR 172/94 (https://dejure.org/1994,2398)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 (https://dejure.org/1994,2398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHR StPO § 261 Zeuge 13;Senatsbeschluß vom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHR StPO § 261 Zeuge 13;Senatsbeschluß vom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1986 - 4 StR 314/86

    Teilfreispruch wegen nicht erwiesener fortgesetzter Handlung und entsprechender

    Auszug aus BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94
    Da von den angeklagten Fortsetzungstaten jeweils nur ein Teilakt verbleibt, muß zudem im übrigen insoweit jeweils ein Teilfreispruch erfolgen (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 1).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 243/00

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln;

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Beurteilung der "Aussage eines Zeugen vom Hörensagen" besondere Vorsicht geboten ist (BGHR StPO § 261 - Zeuge 15 bis 19).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen über die Angaben eines anonymen Gewährsmannes eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 10, 13, 15, 16, 17).
  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 479/95

    Zuverlässigkeit der Angaben gesperrter V-Leute

    Die Beweiswürdigung genügt den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHR StPO § 261 Zeuge 15 bis 17, § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; vgl. BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93), denn die Angaben der V-Leute werden durch weitere zuverlässige Beweismittel gestützt.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2751
BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93 (https://dejure.org/1994,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt - Frankreich - Auslieferungshaft - Anrechnungsverhältnis - Belehrung

  • rechtsportal.de

    StGB § 51; StPO § 52 Abs. 1, § 58, § 252, § 253

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 691/88

    Erfordernis der Festsetzung des Maßstabes für die Anrechnung von in Frankreich

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Das Anrechnungsverhältnis wird auf 1:1 festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 1989 - 1 StR 691/88).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Verwertbar ist jedoch nur das, woran sich der Richter auf den Vorhalt hin wieder erinnert, und es genügt nicht, wenn er erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (vgl. BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Verwertbar ist jedoch nur das, woran sich der Richter auf den Vorhalt hin wieder erinnert, und es genügt nicht, wenn er erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (vgl. BGHSt 21, 149, 150; 11, 338, 341).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Führt die Würdigung aller Beweistatsachen zu dieser Überzeugung, so liegt darin zugleich die weitere Feststellung, daß die von dem Einzelindiz ausgehenden Zweifel überwunden sind, die entlastende Tatsache also nicht zutrifft (vgl. BGHSt 36, 286, 290) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
    Dieser kann als Zeuge über die Aussage vernommen werden (BGHSt 36, 384, 385 m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Die Auslieferungshaft, die die Angeklagten Ye., Pe. und So. in der Schweiz bzw. in Frankreich erlitten haben, war nach § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB jeweils im Verhältnis eins zu eins anzurechnen, weil keine Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. für die Schweiz: BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08; für Frankreich: BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Verwertbar ist vielmehr nur das, was auf den Vorhalt hin in die Erinnerung des Richters zurückkehrt, und es genügt nicht, wenn er lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGH, Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 96/58, BGHSt 11, 338, 341; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 150; BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93, StV 1994, 413; BGH, Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen

    Auch dürfen dem Richter, der die Vernehmung durchgeführt hat, die Vernehmungsprotokolle - notfalls durch Vorlesen - als Vernehmungsbehelf vorgehalten werden (st. Rspr.; BGH NJW 2000, 1580; StV 1994, 413).

    Es genügt insbesondere nicht, wenn der Richter lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 11, 338, 341); verwertbar ist nur das, was - gegebenenfalls auf den Vorhalt hin - in die Erinnerung des Richters zurückkehrt (BGHSt 21, 149, 150; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl. § 252 Rdnr. 27; Wömpner, NStZ 1983, 293, 298; allgemein zu den Anforderungen an die Bekundungen einer Verhörsperson nach Vorhalt von Niederschriften BGHSt 14, 310, 313; BGH StV 1994, 413).

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Als Vernehmungsbehelf durften dem Ermittlungsrichter seine Vernehmungsprotokolle - notfalls durch Vorlesen - vorgehalten werden (st. Rspr., BGH StV 1994, 413).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

    (vgl. BGH, StV 1994, 413; MDR 1990, 679 (H); OLG Düsseldorf, a.a.O.; Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage 2001, § 253 Rdnr. 14).

    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Erklärung des Zeugen P , er habe dies (gemeint sind die im Vermerk erwähnten "verbeulten Bäuche bei beiden"), wenn er das damals so vermerkt habe, auch so beobachtet, genügt nicht; wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (StV 1994, 413) ausgeführt hat, genügt die auf Vorhalt eines Vernehmungsprotokolls abgegebene Erklärung eines als Zeugen vernommenen Vernehmungsrichters, er habe die ihm vorgehaltene Aussage eines - sich nunmehr auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufenden - Zeugen richtig aufgenommen, nicht (ebenso BGH MDR 1990, 679 (H)).

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Das Anrechnungsverhältnis wird auf eins zu eins festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen in dem Deutschland benachbarten, zur Europäischen Union gehörenden Staat ersichtlich sind (vgl. für Belgien auch BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93; Beschluß vom 24. Februar 1995 - 2 StR 2/95).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Auf die weiteren Rügen, die sich gegen die Annahme von Verwertungsverboten wenden, kommt es danach nicht mehr an, da aus Rechtsgründen über die Aussagen der beiden Tatzeugen auf andere Weise als durch Vernehmung der Ermittlungsrichter nicht Beweis erhoben werden konnte (§ 252 StPO; std. Rspr.; BGHSt 21, 149, 150; BGH StV 1994, 413 mit Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05

    Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus

    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).
  • BGH, 24.02.1995 - 2 StR 2/95

    Anrechnung einer Haftstrafe - Ausland - Auslandshaft - Belgien

    Das Anrechnungsverhältnis wird auf 1:1 festgesetzt, weil keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 30. März 1994 - 2 StR 643/93).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9113
BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93 (https://dejure.org/1994,9113)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1994 - 5 StR 735/93 (https://dejure.org/1994,9113)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 (https://dejure.org/1994,9113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil - Zulässigkeit der Bewertung der Abgabe einer Einlassung des Angeklagten erst nach Rücksprach mit seinem Verteidiger zu dessen Nachteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93
    Solches wäre unzulässig (BGHSt 38, 302, 305 m.w.N. = NStZ 1992, 448 m. Anm. Dahs/Langkeit 1993, 213 und JR 1993, 378 m. Anm. Rogall).
  • BGH, 05.09.2012 - 1 StR 324/12

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Beweiswürdigung und Schweigerecht

    Solches wäre unzulässig ( BGHSt 38, 302, 305, 307; BGH StV 1994, 413, vgl. auch Eschelbach in Graf, StPO, 2. Aufl. 2012, § 261 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
  • BGH, 26.06.1997 - 1 StR 212/97

    Zulässigkeit eines nachteiligen Schlusses zulasten des Angeklagten bei

    Solches wäre unzulässig (BGHSt 38, 302, 305; BGH StV 1994, 413 m.w.N.).
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