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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94   

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BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94 (https://dejure.org/1994,2040)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 StR 283/94 (https://dejure.org/1994,2040)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 (https://dejure.org/1994,2040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 502
  • StV 1994, 637
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Da in diesem Fall jener weitaus gewichtigste Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit den anderen beiden, für sich ausreichend tragfähig festgestellten Akten zwar nicht durch Fortsetzungszusammenhang, naheliegend aber wegen Vorliegens einer "Bewertungseinheit" zu einer Tat verbunden wäre (vgl. nur Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 304/94 -), ist das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06

    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).

    Die Frage, ob die der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 (NStZ 1994, 502) zu Grunde gelegten Anforderungen zu weit gehend formuliert sind und einer Einschränkung bedürfen, kann hier offen bleiben, denn die genannte Rechtsprechung, die sich jeweils auf eine "große Menge" Rauschgift bezog, ist hier nicht ohne Weiteres anwendbar.

    Aus dem dortigen Zusammenhang ergibt sich, dass die von der nicht identifizierten Vertrauensperson beschriebenen nicht anderweitig bewiesenen Geschäfte eine gegenüber früheren Geschäften ganz andere Größenordnung aufwiesen (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 502).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die Strafkammer hat auch nicht verkannt, daß an die Würdigung der Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG StV 1995, 561; BGHR StPO § 261 Zeuge 16 und 17).
  • BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01

    Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung

    In einem solchen Falle bedarf es regelmäßig der Bestätigung dieser Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen (BGH NStZ 1994, 502 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen über die Angaben eines anonymen Gewährsmannes eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 10, 13, 15, 16, 17).
  • KG, 24.07.2012 - 161 Ss 99/12

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf die Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 - = NJW 2001, 2245; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 - = NStZ-RR 2002, 176 und vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 - = NStZ 1994, 502; Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 - = NStZ 1996, 291; Diemer in KK-StPO 6. Aufl., § 250 Rdn. 13).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 200/96

    Kommissarische Vernehmung eines gesperrten Zeugen unter Ausschluß des

    Die Entscheidung in BGHR StPO § 261 Zeuge 16 betrifft schon deshalb einen anderen Sachverhalt, weil gegen den Angeklagten G. die Bekundungen des Zeugen A. vor Polizei und Richter zur Verfügung standen.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5173
BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94 (https://dejure.org/1994,5173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls trotz fehlendem Erinnerungsvermögen des Vernehmungsbeamten an den Inhalt der Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 250, § 253, § 254

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 47
  • StV 1994, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94
    Danach war die Verwertung der im Urteil wörtlich wiedergegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte bei der Polizei gemacht hat, unzulässig (vgl. BGHSt 14, 310 ff [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 22, 170, 172).
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94
    Danach war die Verwertung der im Urteil wörtlich wiedergegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte bei der Polizei gemacht hat, unzulässig (vgl. BGHSt 14, 310 ff [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 22, 170, 172).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13

    Unzulässigkeit der Verlesung von Vernehmungsniederschriften als Gedächtnisstütze

    Diese Vorschrift gilt nicht im Rahmen der Vernehmung von Verhörspersonen, die in der Hauptverhandlung über Bekundungen aussagen, die andere vor ihnen gemacht haben (vgl. BGH StV 1994, 637).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Danach war die Verwertung der im Urteil in indirekter Rede wieder gegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte K. und der Angeklagte T. jeweils bei der Polizei gemacht haben, unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310 ff.; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94, NStZ 1995, 47; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97).
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