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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93   

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BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93 (https://dejure.org/1993,2040)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 StR 585/93 (https://dejure.org/1993,2040)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93 (https://dejure.org/1993,2040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 76
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92

    Einziehung - Urteilsformel - Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93
    Sie erlauben dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Strafkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe bedacht hat, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB - diese Vorschrift hatte die Kammer im Auge - Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist; deren Begründung muß deshalb auch die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung für den Angeklagten umfassen (vgl. BGH NJW 1983, 2710; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

    Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93
    Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93
    Sie erlauben dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Strafkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe bedacht hat, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB - diese Vorschrift hatte die Kammer im Auge - Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist; deren Begründung muß deshalb auch die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung für den Angeklagten umfassen (vgl. BGH NJW 1983, 2710; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Wird im Rahmen der Verurteilung die Einziehung eines dem Angeklagten gehörenden Gegenstandes angeordnet, hat das Tatgericht bei der Strafzumessung ausdrücklich zu erörtern, ob und ggf. in welchem Umfang die Einziehung strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Dabei sind insbesondere die wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen der Einziehung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1), der Wert und ggf. der Umstand teilweiser Vermietung des Grundstücks, sowie Dauer und Umfang der illegalen Nutzung der Immobilie zu berücksichtigen (vgl. Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 33 Rn. 60, 78a mwN).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Dies gilt etwa für die Einziehung (§ 78 StGB), deren gleichzeitige Anordnung einen - gegebenenfalls in den Urteilsgründen zu erörternden - Strafzumessungsgrund bilden kann (BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; BGH StV 1994, 76).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    c) Der Wegfall des gesamten Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe wie beschrieben in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    b) Der Wegfall des Strafausspruchs muss wegen des beschriebenen inneren Zusammenhangs auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung hinsichtlich des Pkw führen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76; Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der

    Ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust durch Einziehung kann strafmildernd zu berücksichtigen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafzumessung 1, 16 und 39).
  • BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11

    Einziehung (Bestimmung des Werts des Einziehungsgegenstands; bestimmender

    Eine entsprechende Berücksichtigung wäre aber hier - bei näherer Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten - zur Erzielung eines Schuldausgleichs geboten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, und Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 jeweils mwN), weil die auf § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB gestützte Einziehungsanordnung als Nebenstrafe angesichts des möglicherweise nicht unbeträchtlichen Werts des Fahrzeugs einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt.
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht, wie erforderlich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafzumessung 1; Schuldausgleich 6, 12 und 16; Beschluß des Senats vom 18. Juli 2000 - 2 StR 217/00), erörtert, ob die Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Pkws strafmildernd zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Bei der neuen Gesamtstrafenbildung werden die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung (Pkw VW Golf) für den Angeklagten zu bedenken sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1; BGH, Beschl. v. 3. November 1993 - 4 StR 625/93).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

  • BGH, 01.09.2010 - 5 StR 262/10

    Gesamtstrafe (Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen)

  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

  • BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00

    Nicht geringe Menge zum Eigenverbrauch; Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95

    Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Strafzumessung - Wert der

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1993 - 2 StR 9/93   

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https://dejure.org/1993,2627
BGH, 12.02.1993 - 2 StR 9/93 (https://dejure.org/1993,2627)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1993 - 2 StR 9/93 (https://dejure.org/1993,2627)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 2 StR 9/93 (https://dejure.org/1993,2627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelmäßiger Haschischkonsum - Psychische Abhängigkeit - Langjähriger Haschischmißbrauch - Neigung - Tendenz

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 64
    Langjähriger Haschischkonsum

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 339
  • StV 1994, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1990 - 1 StR 317/90

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 12.02.1993 - 2 StR 9/93
    Unter Zugrundelegung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse drängte sich deshalb nach den im Urteil getroffenen Feststellungen die Frage auf, ob bei dem Angekl. die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorlagen (s. auch BGHR StGB § 64 Anordnung 2).
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97

    Ablehnung der Anordnung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fehlen

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuß von Rauschmitteln ist jedenfalls, daß der Betroffene auf Grund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Hanack in LK StGB 11. Aufl. Rdn. 44 zu § 64 StGB mit weiteren Hinweisen; vgl. auch BGH StV 1994, 76/77 mit Anmerkung Gebhardt S. 77).
  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 93/94

    Revision - Nachholung der Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung

    Daß der Angeklagte von der "weichen" Droge Haschisch abhängig war und daß ihm erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu Recht nicht zugebilligt worden ist (vgl. BGH NStZ 1989, 17; 430; 1990, 384), steht der Anordnung der Unterbringung nicht entgegen (BGH NStZ 1993, 339; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 257/93

    Unterlassen der Prüfung einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in

    Einer Aufhebung von Urteilsfeststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO bedarf es im vorliegenden Fall nicht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1993, 6 f.; BGH Beschluß vom 12. Februar 1993 - 2 StR 9/93).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10205
BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93 (https://dejure.org/1993,10205)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1993 - 2 StR 427/93 (https://dejure.org/1993,10205)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1993 - 2 StR 427/93 (https://dejure.org/1993,10205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der günstigen Sozialprognose beider Strafbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1990 - 3 StR 73/90

    Strafverschärfung - Lebenswandel

    Auszug aus BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93
    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
  • BGH, 21.03.1990 - 2 StR 469/89

    Rechtmäßigkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung - Annahme besonderer Umstände

    Auszug aus BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93
    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93

    Anforderungen an eine günstige Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93
    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 336/91

    Möglichkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts in die Einzelakte der

    Auszug aus BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93
    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
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