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   BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94   

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https://dejure.org/1994,2016
BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94 (https://dejure.org/1994,2016)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1994 - 2 StR 458/94 (https://dejure.org/1994,2016)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1994 - 2 StR 458/94 (https://dejure.org/1994,2016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit - Polizeiliche Vernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 115
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 14.05.1991 - 4 StR 212/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    Besondere Umstände können dann vorliegen, wenn die Aussage des kindlichen Zeugen in der Hauptverhandlung erheblich von dem abweicht, was er bei seiner polizeilichen Vernehmung.ausgesagt hat (BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Sachverständiger 12).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn Besonderheiten vorliegen, die Zweifel an der Sachkunde des Gerichts hinsichtlich der Beurteilung der Glaubwürdigkeit aufkommen lassen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 - Glaubwürdigkeitsgutachten 2; Sachkunde 6).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 23.11.1989 - 2 StR 515/89

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Fall von Aussage gegen Aussage -

    Auszug aus BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
    In derartigen Fällen sind aber auch an die Aufklärungspflicht des Gerichts höhere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung

    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99

    Abweichung von Sachverständigengutachten wegen veränderter Tatsachengrundlage

    In den Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung vor allem davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, muss dem Urteil nicht nur zu entnehmen sein, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat; in derartigen Fällen sind zudem an die Aufklärungspflicht des Gerichts höhere Anforderungen zu stellen (BGH StV 1995, 115).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss OWi 297/99

    Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Anforderungen an Beweiswürdigung, Erkennbarkeit

    Der Tatrichter muß alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und einer Gesamtwürdigung unterzogen haben (vgl. BGH StV 1995, 115; StV 1995, 340; StV 1996, 249; StV 1996, 582; Senat, Beschluß vom 08.10.1998 - 3 Ss 1055/98 OLG Hamm).
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird deshalb in diesem Zusammenhang sowohl in der Literatur wie auch vom Bundesgerichtshof in der Regel von "Glaubwürdigkeitsgutachten" gesprochen (vgl. Meyer-Goßner § 244 Rn. 74; KK/Herdegen aaO, BGH NStZ-RR 2004, 87; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Glaubwürdigkeitsgutachten 1).
  • OLG Brandenburg, 25.01.1999 - 2 Ss 72/98

    Heranziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit

    Solche Besonderheiten können gegeben sein, wenn ein kindlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindesalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist (BGH NStZ 1981, 400), wenn eine psychische Erkrankung des Zeugen bekannt ist, die von erheblicher Bedeutung für die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit sein kann (BGH StV 86, 466) oder wenn beispielsweise die Aussage eines kindlichen Zeugen in der Hauptverhandlung erheblich von dem abweicht, was er bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt hat (BGH StV 95, 115).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1999 - Ss 308/99

    Grundsätze der Beweiswürdigung im Falle Aussage gegen Aussage

    In solchen Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen der sich widerstreitenden Angaben das Gericht Glauben schenkt, muß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115).
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