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   OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94   

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OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94 (https://dejure.org/1994,5379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.1994 - 3 Ws 273/94 (https://dejure.org/1994,5379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 (https://dejure.org/1994,5379)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1995, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).

    Der Senat hebt ihn auf und verweist die Sache abweichend von § 309 Abs. 2 StPO an den Vorsitzenden der Strafkammer zurück, um diesem die Möglichkeit zu geben, das ihm eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 11, und vom 8. Juni 1994, a. a. O., S. 118).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Insofern ist es unbeachtlich, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzen will oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vorderrichters nicht zu teilen vermag (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1995, 117, 118).
  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 443/05

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung bei wesentlicher Änderung der Sachlage

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) .
  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Insofern ist es grundsätzlich unbeachtlich, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzen will oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vorderrichters nicht zu teilen vermag (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. und StV 1995, 117, 118).
  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

    Denn der Eintritt einer Änderung ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen, weshalb es grundsätzlich unbeachtlich ist, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzen will oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vorderrichters nicht zu teilen vermag (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. und StV 1995, 117, 118).
  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01

    Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung in der Berufungsinstanz

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118).
  • OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 444/05

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellungen; Anforderungen an

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) .
  • OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen

  • LG Berlin, 20.01.2003 - 504 Qs 6/03

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Bestellung zum Verteidiger

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