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   BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94   

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https://dejure.org/1995,3256
BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,3256)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1995 - 4 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,3256)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,3256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis - Aufklärungspflicht - V-Mann - Betäubungsmittel - Betäubungsmittel - Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30; StPO § 244, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 527/92

    Tatprovokation gegenüber unverdächtigen Person als gewichtiger

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    Damit waren Umstände behauptet, denen für den Fall ihres Nachweises eine für die Strafzumessung bestimmende Bedeutung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zukommen und deren ausdrückliche Erörterung bei der Strafzumessung deshalb geboten sein konnte (vgl. BGH StV 1993, 127).

    Wenn die als Zeugen benannten Landsleute des Angeklagten nämlich V-Leute waren, die ihn - obwohl sie wußten, daß er bislang mit Rauschgift nichts zu tun hatte - in Kenntnis seiner schlechten finanziellen Situation zunächst davon überzeugten, durch ein Rauschgiftgeschäft könne er seine Schulden "auf einmal" loswerden, und ihn sodann an die verdeckten Ermittler vermittelten, so gaben diese Umstände der Geschäftsanbahnung der den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Verstrickung des Angeklagten in die illegalen Rauschgiftgeschäfte ein besonderes Gewicht, dem die Strafkammer nicht schon dadurch hinreichend Rechnung trug, daß sie pauschal strafmildernd eine "gewisse polizeiliche Provokation" durch die Scheinaufkäufer berücksichtigte (vgl. zu den Fällen mehrseitiger Tatprovokation BGH NStZ 1982, 433; StV 1993, 127; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rdn. 217).

    Mag damit das für den Schuldgehalt der Taten bestimmende Gewicht der Tatprovokation dieser V-Personen auch geringer geworden sein, so hat sie ihre für die Tatbegehung ursächliche Wirkung und damit strafmildernd zu berücksichtigende Bedeutung nicht eingebüßt, so wie auch das spätere aktive Hinwirken des Angeklagten auf die Durchführung der Rauschgiftgeschäfte den für die Strafzumessung erheblichen Einfluß der Scheinaufkäufer nicht beseitigt hat (vgl. BGH StV 1993, 127, 128).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    a) Der weiter hilfsweise gestellte Antrag, die vollständigen Akten über den Einsatz der verdeckten Ermittler und der V-Personen gegen den Angeklagten "beizuziehen und zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen", ist zwar als Beweisermittlungsantrag einzustufen (vgl. BGHSt 6, 128, 129; 30, 131, 142 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Ermittlungsantrag 1; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 48).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    a) Der weiter hilfsweise gestellte Antrag, die vollständigen Akten über den Einsatz der verdeckten Ermittler und der V-Personen gegen den Angeklagten "beizuziehen und zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen", ist zwar als Beweisermittlungsantrag einzustufen (vgl. BGHSt 6, 128, 129; 30, 131, 142 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Ermittlungsantrag 1; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 48).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    a) Der weiter hilfsweise gestellte Antrag, die vollständigen Akten über den Einsatz der verdeckten Ermittler und der V-Personen gegen den Angeklagten "beizuziehen und zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen", ist zwar als Beweisermittlungsantrag einzustufen (vgl. BGHSt 6, 128, 129; 30, 131, 142 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Ermittlungsantrag 1; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 48).
  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 430/92

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Nichtberücksichtigung eines möglicherweise

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    Auf dem Übergehen eines Hilfsbeweisantrages beruht ein Urteil allerdings dann nicht, wenn die Urteilsgründe ergeben, daß das Tatgericht die Beweisbehauptung für unerheblich hält oder halten durfte oder daß es sie wie eine erwiesene oder als wahr unterstellte Tatsache behandelt hat (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    b) Im übrigen wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer in sachlichrechtlicher Hinsicht zu beachten haben, daß ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten bei der Gesamtstrafenbildung zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich - und vom Landgericht auch nicht angenommen worden -, daß diese Behauptungen lediglich aus der Luft gegriffen sein könnten (vgl. BGH NStZ 1992, 397).
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen -

    Auszug aus BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94
    Wenn die als Zeugen benannten Landsleute des Angeklagten nämlich V-Leute waren, die ihn - obwohl sie wußten, daß er bislang mit Rauschgift nichts zu tun hatte - in Kenntnis seiner schlechten finanziellen Situation zunächst davon überzeugten, durch ein Rauschgiftgeschäft könne er seine Schulden "auf einmal" loswerden, und ihn sodann an die verdeckten Ermittler vermittelten, so gaben diese Umstände der Geschäftsanbahnung der den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Verstrickung des Angeklagten in die illegalen Rauschgiftgeschäfte ein besonderes Gewicht, dem die Strafkammer nicht schon dadurch hinreichend Rechnung trug, daß sie pauschal strafmildernd eine "gewisse polizeiliche Provokation" durch die Scheinaufkäufer berücksichtigte (vgl. zu den Fällen mehrseitiger Tatprovokation BGH NStZ 1982, 433; StV 1993, 127; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rdn. 217).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder

    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem deliktsspezifisch-angemessenen Verhältnis zu dem gegen den Provozierten stehenden Tatverdacht steht (u.a. Anschluss an BGHSt 45, 321; 47, 44; BGH STV 1995, 247 und StV 2014, 321.

    aa) Eine konventionswidrige Provokation ist dann anzunehmen, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person seitens der Strafverfolgungsbehörde, sei es durch einen verdeckten Ermittler, einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten oder eine Vertrauensperson der Polizei, zu der Straftat verleitet wird (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 45, 321; ferner: BGHSt 47, 44; BGH StV 1995, 247; 2014, 321).

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

    d) Im übrigen hat die Strafkammer auch der besonderen Intensität des Vorgehens der Verdeckten Ermittler und V-Personen gegenüber dem Angeklagten B. nicht dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß sie pauschal strafmildernd berücksichtigt hat, er sei "von polizeilichen V-Männern zu der Tat gebracht" worden (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Die Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ist grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen zu würdigen, wobei dies allgemein für jede Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels gilt (vgl. BGHSt 32, 345, 355; NStZ 1986, 162; StV 1994, 368; 1995, 247).
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