Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94   

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https://dejure.org/1994,1242
BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit - Bandenhehlerei - Zusammenschluß von Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 260, § 260a; StPO § 55, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Bandenhehlerei nach § 260 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 85
  • StV 1995, 254 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Wie in anderen Fällen (vgl. BGHSt 38, 26) kann Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2, § 260 a Abs. 1 StGB) auch dann vorliegen, wenn sich lediglich zwei Personen zur mehrfachen Tatbegehung verbunden haben.

    Bandenmäßige Begehung setzt jedoch voraus, daß sich die Beteiligten mit dem ernsthaften Willen zusammengetan haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1, Bande 3; BGH NStZ 1992, 497 f.).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Bandenmäßige Begehung setzt jedoch voraus, daß sich die Beteiligten mit dem ernsthaften Willen zusammengetan haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1, Bande 3; BGH NStZ 1992, 497 f.).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93

    Waffenrecht: Begriff der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Daher erfordert die Annahme von Gewerbsmäßigkeit Feststellungen zu dem Umfang und der Dauer der Tatgewinne, die der Täter zu erzielen beabsichtigt ( LK, a.a.O., Rdnr. 37; BGH, Urteil vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94 ).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt (BGH NJW 1998, 2913, 2914; BGH NStZ 1995, 85; 2004, 265, 266).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Der Qualifikationstatbestand setzt nicht voraus, dass sich die Gewinnerwartung realisiert, dass der Angeklagte tatsächlich finanzielle Vorteile erhält (BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 3).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1995, 85 sowie Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rdn. 37 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies kann schon bei der ersten Tat der Fall sein, die ins Auge gefasst ist (BGH, Urt. v. 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2914; Urt. v. 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 zu 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Eine Bande kann auch dann bestehen, wenn lediglich zwei Personen sich auf diese Weise zusammengetan haben (vgl. zu alledem BGH NStZ 1995, 85, 1996, 495; BGH NStZ-RR 1999, 208 f.).

    Bei der Bandenhehlerei kommt es schließlich - anders als beim Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1 StGB) - nicht auf die Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes bei der Tatbegehung an (vgl. zu alledem BGH NStZ 1995, 85, 1996, 495; BGH NStZ-RR 1999, 208 f.; Ruß in LK 11. Aufl. § 260 Rdn. 3).

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (BGH NStZ 1995, 85 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    Gewerbsmäßig im Sinne von § 373 Abs. 1 AO handelt, wer sich aus der wiederholten Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will, wobei schon eine einmalige Gesetzesverletzung ausreicht; Gewerbsmäßigkeit wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NStZ 1995, 85; Voß in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Auflage, § 373 Rdnr. 12, § 374 Rdnr. 33; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und zur FGO 10. Auflage, § 373 Rdnrn. 30 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Vorbem. vor § 52 Rdnr. 37).

    Gewerbsmäßiges Handeln erfordert desgleichen nicht, dass der Täter aus der Tat ein kriminelles Gewerbe gemacht hat oder machen will (BGH NStZ 1995, 85; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37) oder dass er den Schmuggel bzw. die Steuerhehlerei wie einen Beruf betreibt und aus den Einkünften seinen Unterhalt ganz oder teilweise bestreitet (vgl. Voß in Franzen/Gast/Joecks, a.a.O. § 373 Rdnr. 12; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37).

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Dabei ist unerheblich, ob der Täter bereits einen Gewinn erzielt bzw. ein Honorar erlangt hat (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 603/99

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande; Mittäterschaft; Beweis der Tat;

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

  • AG Kassel, 06.06.2012 - 240 Ds 1660 Js 47360/11

    Gewerbsmäßiger Diebstahl: Wiederholte Entwendung mehrerer Taschen aus einem

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22

    Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
  • LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10

    Zur Haftung des Kontoinhabers, der mit Phishingattacken umgeleitete Guthaben

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10

    Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit);

  • BGH, 02.07.1996 - 1 StR 305/96

    Konkurrenzen - Hehlerei - Diebstahlsbeihilfe

  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 93/98

    Entscheidung von Amts wegen über die Einstellung des Verfahrens - Verfristung des

  • LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 2 Ss 40/95

    Verfahrensfehler durch Nichtbekanntgabe des Grundes der Verlesung von Urkunden;

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2154
BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,2154)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1994 - 1 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,2154)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1994 - 1 StR 468/94 (https://dejure.org/1994,2154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll abdecken - Zugriffsmöglichkeiten der Bank auf das Vermögen

  • rechtsportal.de

    StGB § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 535
  • StV 1995, 254
  • BB 1994, 2101
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
    Nicht die Täuschung an und für sich, sondern die vermögensschädigende Täuschung ist strafbar (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird, worauf auch der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, zu beachten haben, daß die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Annahme entgegensteht, (etwa) vorliegende Betrugstaten des Angeklagten seien wegen Fortsetzungszusammenhangs als rechtlich eine Tat zu werten.
  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
    Der Schuldspruch wegen Urkundenfälschung weist zwar keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf; da die Strafkammer - für sich genommen zutreffend - von Tateinheit zwischen Betrug und Urkundenfälschung ausgeht, kann dieser Schuldspruch aber gleichwohl insgesamt nicht bestehen bleiben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 385/82

    Reformatio In Peius - Verschlechterungsverbot - Gesamtstrafe - Einzelstrafe -

    Auszug aus BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94
    Hinsichtlich der sich aus dem Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) für den Strafausspruch ergebenden Konsequenzen, wenn ein Verhalten, das der erste Tatrichter als einheitliche Straftat angesehen hat, vom zweiten Tatgericht als Mehrheit strafbarer Handlungen beurteilt wird, weist der Senat auf die Entscheidung BGH StV 1982, 510 hin.
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auch dann muß jedoch hinzukommen, daß er diese Sicherheiten ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand und - vor allem auch - ohne Mitwirkung des Kreditnehmers und ohne Gefährdung durch ihn alsbald realisieren kann (vgl. BGH wistra 1992, 142, 1993, 265; NStZ 1994, 194; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43, 54; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402100 -).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Dabei ist der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB; vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Mai 2014 aaO mwN; zur Schadensberechnung bei Übersicherung vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

    Ein Schadensersatzanspruch ist unter den hier gegebenen Umständen regelmäßig eine unsichere Rechtsposition, die den Vermögensverlust durch die Auszahlung nicht sogleich vollends auszugleichen geeignet wäre (vgl. zum Maßstab für eine Schadenskompensation BGH StV 1995, 254).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Während der Tatbestand des Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB die vollständige Erfassung des pfändbaren Schuldnervermögens im Interesse der Gläubiger schützt (BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 StR 602/16, wistra 2017, 355 Rn. 21 mwN; MüKo-StGB/Radtke/Petermann, 2. Aufl., Rn. 11 vor §§ 283 ff. und 283 Rn. 3; Fischer, StGB, 64. Aufl., Rn. 3 vor § 283; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rn. 1), bezweckt § 263 StGB ausschließlich den Vermögensschutz der einzelnen Vermögensinhaber (BGH, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43 Rn. 5; zur Untreue: Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371 Rn. 19; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., Vorbemerkungen vor § 263 Rn. 18).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    b) Bei einer Forderung des Verfügenden - insbesondere auf Rückzahlung - fehlt es an einem Vermögensschaden, soweit der Gläubiger über werthaftige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH wistra 1992, 142; 1995, 222; StV 1995, 254; 1997, 416 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Beim Kreditbetrug ist anerkannt, dass für den (Darlehens-)Gläubiger Sicherheiten nur dann eine schadenshindernde Kompensation darstellen können, wenn sie ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des - betrügerisch handelnden - Schuldners, und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisiert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150 f.; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 162a; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 212 mwN).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

    An einem Vermögensschaden fehlt es, wenn die Gläubigerin mit der Buchgrundschuld über eine Sicherheit verfügt, die den Kreditbetrag einschließlich geschuldeter Zinsen voll abdeckt und die sie ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Angeklagten als Schuldner, sofort nach Fälligkeit realisieren kann (BGH wistra 1993, 265; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43).
  • BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13

    Unzureichende Prüfung des Schadensmerkmals beim Betrug (fehlende Erörterung von

    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).
  • BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03

    Vermögensschaden beim Betrug; Aufklärungspflicht; Verfahrenseinstellung (nicht

    Soweit es den Betrug in den Fällen II. 5 bis 7 der Urteilsgründe anbelangt, der sich - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - gegen die N. /LB richtet, hätte es bei der Prüfung eines Vermögensschadens der Erörterung bedurft, inwieweit die dingliche Besicherung den in Anspruch genommenen Kredit deckte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 14, 43).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 414/96

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler

  • OLG Hamm, 25.05.1999 - 3 Ss 419/99

    Aufhebung, Freispruch, Betrug, Grundstückskauf, Stoffgleichheit, keine

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