Rechtsprechung
BGH, 15.03.1995 - 2 StR 702/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung - Beweisantrag - Freibeweisverfahren - Sachverständigengutajchten - Sachverstöndiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 339
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.01.1978 - 4 Ss OWi 1961/77
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 702/94
Das Landgericht hat sich zur Begründung dieser Entscheidung insbesondere weder auf Offenkundigkeit des Gegenteils der Beweisbehauptung noch auf eigene - etwa durch die telefonische Anfrage bei dem benannten Sachverständigen erworbene - Sachkunde berufen (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 1210 [OLG Hamm 06.01.1978 - 4 Ss OWi 1961/77]), vielmehr unmittelbar auf das Ergebnis der zur Beweisfrage selbst telefonisch eingeholten Auskunft des Sachverständigen abgestellt.
- BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07
Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens …
Bei einer solchen Sachlage ist eine vorweggenommene Beweiswürdigung dahin, dass von einem rechtsmedizinischen Sachverständigengutachten keine weitere Aufklärung zu erwarten ist, nicht zulässig, weil sie die Ersetzung der auf einen Beweisantrag hin innerhalb der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren durchzuführenden Beweiserhebung durch ein Freibeweisverfahren in einem für die Schuldfrage wesentlichen Punkt bedeutet (zum Sachverständigenbeweis vgl. BGH StV 1995, 339; zum Zeugenbeweis BGH NStZ 1999, 362, 363; StV 2005, 115, 116). - BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines …
Denn wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1;… Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1, Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.;… SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 209;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 73). - BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12
Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft; …
Für die neue Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch weist der Senat ergänzend darauf hin, dass es rechtlich bedenklich ist, einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Hinweis auf genügende eigene Sachkunde abzulehnen, nachdem sich das Tatgericht diese Sachkunde erst durch Befragung eines Sachverständigen im Freibeweisverfahren verschafft hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, StV 1995, 339). - BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der …
Wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17, StV 2019, 811 Rn. 6;… vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1;… KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 46, 198;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 72).
Rechtsprechung
BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung
- rechtsportal.de
StPO § 247
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 339 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen …
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346).Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346;… BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2). - BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts …
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346).
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Danach muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden sobald er wieder anwesend ist, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden war (BGHSt 38, 260; BGH NStZ 1992, 346; BGH StV 1995, 339). - BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99
Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung
Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260;… BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).