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   OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94   

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https://dejure.org/1995,2546
OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94 (https://dejure.org/1995,2546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1995 - 1 HEs 424/94 (https://dejure.org/1995,2546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 1 HEs 424/94 (https://dejure.org/1995,2546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 121

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 117
  • StV 1995, 423
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

    müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Teil der zu ermittelnden (haftbefehlsgegenständlichen) Taten vorweg anklagen (vgl. BVerfG StV 1994, 589; KG StraFo 2007, 26; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Koblenz StV 2001, 302; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138) und (oder) die Gerichte den Urteilsstoff begrenzen.
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Jedenfalls widerspricht bloßes Zuwarten über mehrere Monate anstelle der bereits möglichen Erhebung einer (Teil-)Anklage dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen, wenn ein Teil der Ermittlungen abgeschlossen und nicht abzusehen ist, ob weitere Ermittlungsergebnisse zu erwarten sind (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1995, 423), oder wenn die Ermittlungen ohne zwingende sachliche Notwendigkeit auf Bereiche außerhalb des ausermittelten Straftatenkomplexes ausgedehnt werden (vgl. KG StraFo 2007, 26).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO;

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 1 Ws 557/06

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsache; Sachverständigengutachten;

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a. dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 OBL 5/05

    Haftprüfung; wichtiger Grund; Eröffnung des Verfahrens; Beginn der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 OBL 96/06

    Aufhebung des Haftbefehls, keine Förderung durch das Schöffengericht,

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörde und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2195, 2196; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423).
  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

    müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Teil der zu ermittelnden (haftbefehls-gegenständlichen) Taten vorweg anklagen (vgl. BVerfG StV 1994, 589; KG StraFo 2007, 26; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Koblenz StV 2001, 302; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138) und (oder) die Gerichte den Urteilsstoff begrenzen.
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00

    Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen

  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 4 OBL 106/06

    Aufhebung; keine hinreichende Beschleunigung; Beschleunigung von Haftsachen;

  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 4 BL 8/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte

  • KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate bei

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • OLG Hamm, 18.12.2001 - 4 BL 231/01

    Aufhebung, fehlende Beschleunigung, Beschleunigungsgebot, späte Eröffnung des

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