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   BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95   

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BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95 (https://dejure.org/1995,1425)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1995 - 4 StR 237/95 (https://dejure.org/1995,1425)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 4 StR 237/95 (https://dejure.org/1995,1425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes - Entstehungsgeschichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 207
  • NStZ 1995, 558
  • StV 1995, 451
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Dieser Widerspruch wird auch nicht dadurch ausgeräumt, daß die Strafkammer die Bekundungen des Tatopfers zu den nicht als erwiesen angesehenen Beschuldigungen so behandelt, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt -

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. BGHSt 10, 137; BGHR StPO § 203 Beschluß 3; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Die neu erkennende Jugendschutzkammer wird zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; StV 1995, 6, 7; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 327; Leferenz in Göppinger/Witter (Hrsg.), Handbuch der forensischen Psychiatrie II (1972) S. 1334, 1335, 1339).
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95
    Die neu erkennende Jugendschutzkammer wird zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; StV 1995, 6, 7; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 327; Leferenz in Göppinger/Witter (Hrsg.), Handbuch der forensischen Psychiatrie II (1972) S. 1334, 1335, 1339).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Besonders dann, wenn es sich bei dem möglichen Tatopfer um ein (jüngeres) Kind handelt, werden zu diesem Zweck die Angaben der Personen, denen gegenüber es sich zu den Tatvorwürfen geäußert hat (z. B. Eltern, Lehrer), zu berücksichtigen sein (BGH StV 1995, 451 f.-, Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 10).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Besonders dann, wenn es sich bei dem möglichen Tatopfer um ein (jüngeres) Kind handelt, werden zu diesem Zweck die Angaben der Personen, denen gegenüber es sich zu den Tatvorwürfen geäußert hat (z. B. Eltern, Lehrer), zu berücksichtigen sein (BGHSt 45, 165, 173; BGH StV 1995, 451 f.; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 10).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    a) So ist es in Fällen der vorliegenden Art in aller Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der Aussage aufzuklären (BGH, Urteil vom 17. August 1999 - 1 StR 293/99 - BGHSt 45, 164; BGH NStZ 1995, 558; NStZ 1996, 295; StV 1998, 250; StV 1999, 307; NStZ-RR 1999, 108).

    Zur erforderlichen Gesamtwürdigung aller Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, sind die Erkenntnisquellen zur Aussageentstehung auszuschöpfen (vgl. BGH NStZ 1995, 558).

  • AG Essen, 06.10.2015 - 134 C 53/15

    Anspruch des Verkäufers eines Mobiltelefons auf der Internet-Plattform ebay gegen

    Da die Parteien beide die Erbringung der Zahlungsleistung via PayPal vereinbart haben, was dem Verhältnis von Bankkunden im Sinne eines Geschäftsbesorgungsbetrages ähnelt (Schmalenbach in Beck oK - BGB, § 675 c, Randnummer 8), ist es angemessen, eine Erfüllung zu unterstellen, wenn der Verkäufer den auf seinem PayPal gutgeschriebenen Betrag endgültig zur freien Verfügung erhält (für Banküberweisungen siehe dazu BGH, NJW 1996, 207; Dennhardt in Beck oK - BGB, § 362, Randnummer 25).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Im weiteren Verfahren wird wegen der besonderen Schwierigkeiten in der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von kleinen Kindern im Alter der Tochter des Angeklagten sowie wegen des zeitlichen Abstands zwischen dem ersten Verdacht der Mutter und der vor dem Hintergrund von Unstimmigkeiten über das Besuchsrecht des Angeklagten erstatteten Strafanzeige der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung erhöhte Beachtung geschenkt werden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1995 - 4 StR 237/95).
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Besondere Aufmerksamkeit ist in Fällen, in denen es um sexuellen Mißbrauch von Kindern geht, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung zuzuwenden (BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 422/97

    Beweiswürdigung im Revisionsverfahren - Besondere Bedeutung des Aussageverhaltens

    Dies gilt umso mehr, als U. vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen privaten Befragungen zu den Tatvorwürfen ausgesetzt war (vgl. BGHR StPO § 261, Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 m.w.N.; BGH StV 1994, 227).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12; § 337 Rdn. 27, 29).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Es bestehen aus Rechtsgründen Bedenken, nicht als erwiesen angesehene gewichtige Beschuldigungen des Tatopfers so zu behandeln, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (vgl. UA 14 sowieden Senatsbeschluß vom 16. Mai 1995 - 4 StR 237/95 = StV 1995, 451, 452).
  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

  • BGH, 15.11.1995 - 2 StR 347/95

    Fehlerhafte Bewertung eines Sachverständigengutachtens - Angaben eines

  • OLG Brandenburg, 25.01.1999 - 2 Ss 72/98

    Heranziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 289/98

    Begründungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit

  • OLG München, 14.04.2008 - 4St RR 60/08
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