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   BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94   

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BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94 (https://dejure.org/1994,1106)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1994 - 4 StR 274/94 (https://dejure.org/1994,1106)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1994 - 4 StR 274/94 (https://dejure.org/1994,1106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung einer eventuell bewußten Falschaussage und ihrer Motive - Unzureichende Beweiswürdigung der Zeugenaussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 6
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Die neu entscheidende Jugendkammer wird weiter zu prüfen haben, ob die der Aburteilung zugrunde liegenden Taten in der Anklageschrift hinreichend gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO konkretisiert sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 2 bis 4) oder ob sie der Ergänzung durch eine Nachtragsanklage bedürfen (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 200 Rdn. 26).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Die neu entscheidende Jugendkammer wird weiter zu prüfen haben, ob die der Aburteilung zugrunde liegenden Taten in der Anklageschrift hinreichend gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO konkretisiert sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 2 bis 4) oder ob sie der Ergänzung durch eine Nachtragsanklage bedürfen (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 200 Rdn. 26).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Für den Fall der Verurteilung kommt die Annahme einer fortgesetzten Handlung nicht in Betracht; notwendig ist vielmehr die Feststellung einer Mindestzahl ihrer Begehung nach konkretisierter Einzeltaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 214/94

    Aussage gegen Aussage - Abwägung - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, für das Revisionsgericht nachvollziehbar erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 StR 214/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 261 Rdn. 2, 6, 11, § 267 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 205/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Auch hierin liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, für das Revisionsgericht nachvollziehbar erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 StR 214/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 261 Rdn. 2, 6, 11, § 267 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
    Da bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227 m.w.N.), ist die von der Jugendkammer vorgenommene Beweiswürdigung auch insoweit unzureichend (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Bei der Aussage kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen in Mißbrauchsfällen kommt zudem der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7; 1998, 250).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es in Fällen von Aussage gegen Aussage einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller Indizien (vgl. nur BGH StV 1995, 5, 6; 1995, 6, 7; 1997, 63; 1997, 245, 246; 1998, 250, 251).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; StV 1995, 6).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.

    Die neu erkennende Strafkammer wird auch zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der - noch näher aufzuklärenden - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; 1995, 6, 7) und daß die Deutung von Kinderzeichnungen und der Einsatz sogenannter anatomisch-korrekter Puppen zu diagnostischen Zwecken (vgl. UA 7, 8/9) in der psychologischen Fachwelt umstritten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Scholz/Endres NStZ 1995, 6, 8 f.).

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05

    Strafverfahren: "Aussage gegen Aussage" auch bei "Lagerbildung"

    In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam.

    Es hätte deshalb einer eingehenden Untersuchung der Aussageentstehung bedurft, um einen möglichen, für die Bewertung der belastenden Angaben bedeutsamen Zusammenhang zwischen dem Sturz des Angeklagten, etwa von ihm geltend gemachten Ersatzansprüchen und der Anzeige der Zeuginnen aufzuklären (vgl. BGH StV 1995, 6 f.; NStZ-RR 1999, 108).

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1995, 6 ).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Die neu erkennende Jugendschutzkammer wird zu bedenken haben, daß bei der Aussage kindlicher Zeugen der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH StV 1994, 227; StV 1995, 6, 7; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 327; Leferenz in Göppinger/Witter (Hrsg.), Handbuch der forensischen Psychiatrie II (1972) S. 1334, 1335, 1339).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f.).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Bei einer solchen Sachlage, bei der Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, müssen die Urteilsgründe für das Revisionsgericht nachvollziehbar erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH StV 1995, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 58/95

    Urteil - Urteilsbegründung - Entscheidungsfindung - Aussage gegen Aussage

  • BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03

    Beweiswürdigung bei widersprüchlichem Aussageverhalten von Zeugen

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 515/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweisergebnis;

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 225/09

    Beweiswürdigung (kindliche Belastungszeugin; Gründe von Gewicht für die

  • BGH, 24.02.2004 - 4 StR 582/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (sexueller Missbrauch; Würdigung der

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 262/03

    Beweiswürdigung (hohe Anforderungen bei der Situation Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96

    Urteilsgründe - Entscheidungsbeeinflussung - Angeklagter - Überführung

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03

    Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage,

  • KG, 01.03.2000 - 1 Ss 60/00
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