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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3413
BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille - Fortdauernde Drohung - Waffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
  • StV 1995, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß alle Geschädigten mit dem Angeklagten die Durchführung des Geschlechts- und Oralverkehrs gegen Entgelt vereinbart hatten (UA 10, 12, 14) und die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteter Taten ein mildernde Umstand ist, der in der Strafhöhe sichtbaren Ausdruck finden muß (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 555;Senatsbeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

    Vielmehr war das mehraktige Geschehen zum einen von einem einheitlichen Willen, den Geschädigten zu demütigen (UA S. 32), getragen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95; BGH, Urteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90, BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 4), zum anderen befand sich der Geschädigte in einer fortdauernden Zwangslage und konnte sich als in einer Gemeinschaftszelle untergebrachter Strafgefangener auch nicht frei bewegen, was der Angeklagte und der Mitangeklagte Ho. bei den Verletzungshandlungen ausnutzten (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, StV 2002, 21 mwN).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Zutreffend hat das Landgericht die von den Angeklagten in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1997 zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr morgens mittäterschaftlich begangenen Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen (Oralverkehr) als eine Tat im Rechtssinne aufgefaßt, denn das zusammenhängende, von einem einheitlichen mittäterschaftlichen Willen getragene und durch das Fortwirken der Gewalt und der Drohungen verbundene mehraktige Tatgeschehen stellt sich als eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH StV 1995, 635, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und10. August 1995 - 4 StR 452/95), besteht darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers als des durch §§ 177, 178 StGB geschützten Rechtsguts liegt, sondern in der (versuchten) Nötigung (§ 240 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB), mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Der Senat hält insoweit - entgegen den vom 2. Strafsenat geäußerten Bedenken (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30; BGH. Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 - an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BGH StV 1995, 635 : 1996.26; wie hier auch der 5. Strafsenat, Beschluß vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00).
  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Bereits gegen diese Begründung, die allerdings an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfen kann (BGH StV 1995, 635; 1996, 26), bestehen Bedenken; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht, wird durch die Nötigung zu sexuellen Handlungen unabhängig davon verletzt, welche Gründe das Tatopfer dazu bestimmt haben, sich dem Täter sexuell zu verweigern.
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Der Senat hat darüber hinaus bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die zunächst bestehende grundsätzliche Bereitschaft des späteren Tatopfers zur Vornahme sexueller Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts von gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteten Taten ein Umstand ist, der das Gewicht des Tatunrechts in aller Regel herabsetzt und deshalb bei der Bemessung der Strafhöhe erkennbar Berücksichtigung finden muß (Senatsbeschluß vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Oktober 1996 zutreffend ausgeführt hat, stellt sich das zusammenhängende, von einem einheitlichen Willen getragene (UA 25) und durch fortwirkende Gewalt und Drohung (UA 28 bis 32) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Bettina L. (Fall B I der Urteilsgründe) als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546; Beschluß vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und Urteil vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 449/96; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2 b m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2715
BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel im Übermaß - Hang - Revision durch den Angeklagten - Nachholung der Anordnung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35, § 36; StGB § 64; StPO § 358

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1992 - 4 StR 178/92, bei Holtz MDR 1992, 932).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 4; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Die neu entscheidende Strafkammer hat unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) zu prüfen, ob die Unterbringung des Angeklagten zu erfolgen hat.
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1992 - 4 StR 178/92, bei Holtz MDR 1992, 932).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16

    Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft

    Hätte der Senat seine aufhebende Entscheidung auch auf die Nichtanordnung der Maßregel erstrecken wollen, wäre dies in der Beschlussformel zum Ausdruck zu bringen gewesen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16; vom 13. März 2013 - 4 StR 28/13; vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

    Wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da diese Bestimmungen erst im Vollstreckungsverfahren Platz.greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (vgl. BGH StV 1995, 635 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

    Das Gericht hat die Unterbringung nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) zwingend anzuordnen, wenn - was hier naheliegt - deren Voraussetzungen vorliegen; ein Wahlrecht oder Ermessensspielraum ist dem Tatrichter dabei nicht eingeräumt (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1995, 635; BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 7. November 1996 - 4 StR 523/96).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 583/96

    Pflicht bei erheblichem Drogenkonsum zu prüfen, ob eine Anordnung der

    Denn Hang im Sinne von § 64 StGB setzt keine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit voraus, es genügt die - hier festgestellte - intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 und vom 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 245/96

    Fehlende Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Ein Ermessensspielraum ist dem Tatrichter insoweit nicht eingeräumt (BGH, Beschluß vom 22.08.1995 - 4 StR 465/95 [= StV 1995, 635]).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

    Nach den Feststellungen zu dem langjährigen Alkoholmißbrauch durch den Angeklagten (UA 3, 11), seiner bisherigen Straffälligkeit unter alkoholischer Beeinflussung (UA 6, 12) und der jetzt abgeurteilten, wiederum unter Alkoholeinfluß begangenen Tat drängte sich diese Prüfung jedoch auf (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4, 6; BGH StV 1995, 635).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 158/96

    Begriff des Hanges im Sinne einer Alkoholabhängigkeit - Erforderlichkeit einer

    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5, ebenso BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 - vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 3; aber auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 und BGH NJW 1995, 3131, 3133).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2666
BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95 (https://dejure.org/1995,2666)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 4 StR 250/95 (https://dejure.org/1995,2666)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 4 StR 250/95 (https://dejure.org/1995,2666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95
    Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles war die Strafkammer jedoch gemäß § 73 c Satz 1 StGB gehalten zu prüfen, ob die Verfallsanordnung für den Angeklagten eine unbillige Härte darstellt (vgl. BGHSt 33, 37, 40 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95
    Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles war die Strafkammer jedoch gemäß § 73 c Satz 1 StGB gehalten zu prüfen, ob die Verfallsanordnung für den Angeklagten eine unbillige Härte darstellt (vgl. BGHSt 33, 37, 40 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3).
  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95
    Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles war die Strafkammer jedoch gemäß § 73 c Satz 1 StGB gehalten zu prüfen, ob die Verfallsanordnung für den Angeklagten eine unbillige Härte darstellt (vgl. BGHSt 33, 37, 40 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung

    b) Zudem ist die Anordnung des Verfalls (des Wertersatzes) obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urt. vom 21. August 2002 aaO; BGHR StGB § 73c Härte 5; BGHR StGB § 43a Konkurrenzen 1, 2; W. Schmidt aaO § 73 Rdn. 49, § 73a Rdn. 14; Eser aaO § 73 Rdn. 44, § 73a Rdn. 9; Tröndle/Fischer aaO § 73 Rdn. 5, § 73a Rdn. 3).

    Für die Anwendbarkeit dieser Ermessensvorschrift (BGHR StGB § 73c Härte 5) kommt es zunächst darauf an, ob der Wert des Erlangten noch im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist.

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Andernfalls ist eine Verfallanordnung nur ausgeschlossen, soweit sie für den Angeklagten eine unbillige Härte wäre (§ 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGH StV 1995, 635).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 300/01

    Verfall; Erlangtes (Bruttoprinzip bei Rauschgiftgeschäften); Besondere Härte

    Die Strafkammer hat aber nicht geprüft, ob von einer Anordnung des Verfalls nach § 73c Abs. 1 StGB abzusehen ist (vgl. BGHR StGB § 73c - Härte 3, 4, 5).

    Hinsichtlich des im Vermögen des Angeklagten nicht mehr vorhandenen Kaufpreises kommt die Feststellung einer unbilligen Härte als Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 73c - Härte 5).

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99

    Verfall; Schätzung beim Verfall

    a) Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB hat das Gericht zwingend (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 250/95) den Verfall anzuordnen, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat begangen und für sie oder aus ihr etwas erlangt hat.
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Es bedarf deshalb tatrichterlicher Prüfung, ob eine Verfallsanordnung für die Angeklagten eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB bedeuten würde oder ob in Ausübung des durch § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumten Ermessens von einem Verfall ganz oder teilweise abgesehen werden soll (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 4 und 5).
  • BGH, 16.10.2007 - 4 StR 437/07

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (Erörterungsmangel:

    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 7/07

    Wertersatzverfall (Härtefallklausel: Entreicherung, Erörterungsmangel)

    Dabei hat es die Härtevorschrift des § 73c StGB außer Acht gelassen, deren Prüfung - angesichts der festgestellten Lebensverhältnisse des Angeklagten - nicht etwa erlässlich war (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 2, 3, 5; BGH StV 2003, 158; BGH StraFo 2003, 283 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02

    Fehlende Beweiswürdigung; Wertersatzverfall (fehlende Prüfung einer

    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" setzt voraus, dass die Anordnung Grundsätze der Billigkeit und das Übermaßverbot verletzen würde (BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 250/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 1 StR 476/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8103
BGH, 22.08.1995 - 1 StR 476/95 (https://dejure.org/1995,8103)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 StR 476/95 (https://dejure.org/1995,8103)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 StR 476/95 (https://dejure.org/1995,8103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95

    Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 476/95
    Doch genügt das in Anbetracht des schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Integrität des 12 Jahre alten Tatopfers durch die an ihm begangene Sexualstraftat nicht als Täter-Opfer-Ausgleich (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Mai 1995 - 5 StR 156/95).
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