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   BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95   

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https://dejure.org/1995,2339
BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95 (https://dejure.org/1995,2339)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1995 - 1 StR 189/95 (https://dejure.org/1995,2339)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 (https://dejure.org/1995,2339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel - Fürsorgepflicht - Kurier - Mittäter - Täterschaft - Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a; StPO § 143

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 641
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Die Übermittlung des aus einer Rauschgiftlieferung "geschuldeten" Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten gehört zum Handeltreiben (BGHSt 31, 145, 148; BGH StV 1992, 161 m.w.Nachw.), nicht aber die bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner, mögen diese auch, als Lieferanten der Letztverkäufer, ihrerseits "Ansprüche" gegen diese haben.

    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (BGH StV 1992, 161).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Erfaßt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen, wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung und Ablieferung des Gewinns, so werden die Einzelakte im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbunden (BGHSt 30, 29, 31 [BGH 07.01.1981 - 2 StR 618/80]; 40, 138, 164; Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    All dies hätte erörtert werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94 S. (S. 7)), weil, wie dargelegt, die Urteilsgründe für eine derartige Annahme zumindest Anhaltspunkte bieten.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Die Übermittlung des aus einer Rauschgiftlieferung "geschuldeten" Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten gehört zum Handeltreiben (BGHSt 31, 145, 148; BGH StV 1992, 161 m.w.Nachw.), nicht aber die bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner, mögen diese auch, als Lieferanten der Letztverkäufer, ihrerseits "Ansprüche" gegen diese haben.
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist eine Aufhebung dieser Schuldsprüche nicht erforderlich (vgl.Senatsurteil vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80 (S. 8 f.); vgl. auch Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 353 Rdn. 11).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Erfaßt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen, wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung und Ablieferung des Gewinns, so werden die Einzelakte im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbunden (BGHSt 30, 29, 31 [BGH 07.01.1981 - 2 StR 618/80]; 40, 138, 164; Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Dementsprechend können die in den Fällen II 1 bis 3 der Urteilsgründe verhängten Strafen gegebenenfalls erhöht werden (vgl. BGH b. Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
    Erfaßt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen, wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung und Ablieferung des Gewinns, so werden die Einzelakte im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbunden (BGHSt 30, 29, 31 [BGH 07.01.1981 - 2 StR 618/80]; 40, 138, 164; Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dies gilt in gleicher Weise für eine Entscheidung des Vorsitzenden, mit der die Zurücknahme der Bestellung abgelehnt worden ist (BGHSt 39, 310, 311; BGH NStZ 1992, 292; NStZ 1995, 296 jew. m.w.N.; vgl. auch BGH StV 1995, 641; NStZ 1997, 401; StV 1997, 565).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Für die Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises ist dies anerkannt (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641 f.).

    Eine derartige Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Finanzgeschäfte kommt in Betracht, bis der Lieferant den Kaufpreis erhalten hat und auch der Geldfluß als Entgelt der Drogenlieferung "zur Ruhe gekommen" ist (BGH StV 1983, 108, 109; 1995, 641, 642; Körner aaO § 29 Rdn. 203).

    Für diese Konstellation gilt die Aussage der Rechtsprechung, daß offene Kaufpreisforderungen von Hintermännern der Beendigung der Tat nicht entgegenstehen (BGH NStZ 1992, 495 f. = StV 1992, 161; StV 1995, 641, 642; s. a. Senat, Urt. vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97).

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    So hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass auch die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Gleiches gilt für die Übermittlung des für eine erfolgte Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Kaufgelds (BGH, Urteil vom 11. Juli 1995-1 StR 189/95, StV 1995, 641).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Schon das Anwerben eines Kuriers (BGH StV 1995, 641), die bloße Zusage einer Transportleistung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18) und das Überwachen eines Kuriers (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54) werden regelmäßig als täterschaftliches Handeltreiben beurteilt.
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Gleiches gilt für die Übermittlung des für eine frühere Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Kaufgelds (BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten zum Handel gehört und den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50; vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 52; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, aaO).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten zum Handel gehört und den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50; vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 52; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, aaO).
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Solches kann auch im Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH StV 1995, 586; BGH, Beschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 569/95 -), in der Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (BGH NStZ 1992, 495; BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84 -) oder im Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner liegen (BGH StV 1995, 641, 642).

    Zum anderen können Einforderung, Kassierung und Weiterleitung des Entgeltes für eine bereits erfolgte, aber sichergestellte Rauschgiftlieferung insofern dem Rauschgiftumsatz dienen, als sie im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems stattfinden und damit der nächsten Rauschgiftlieferung den Boden bereiten (BGH NStZ 1992, 495 m. Anm. Schoreit; BGH StV 1995, 641, 642; BGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 2 StR 198/95 -).

    Dies alles läßt sich auch dahin umschreiben, daß ein Handeltreiben dann nicht mehr möglich ist, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist (BGH StV 1995, 641, 642).

  • BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines

    Deshalb kann das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495) oder gegebenenfalls sogar das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641) jeweils einen Teilakt des Handeltreibens darstellen.
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08

    Im Einzelfall unbegründete Rüge der unzulänglichen Verteidigung der Beschuldigten

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

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