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   OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95   

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https://dejure.org/1995,4384
OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95 (https://dejure.org/1995,4384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.1995 - 3 Ws 337/95 (https://dejure.org/1995,4384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 3 Ws 337/95 (https://dejure.org/1995,4384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf; Aussetzung; Unterbringung; Bewährung; Behandlungserfolg; Erfolgsaussichten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 187
  • StV 1995, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.04.1985 - 2 BvR 50/84

    Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung bei aussichtliser

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95
    Dies verstieße jedoch - so das Bundesverfassungsgericht in der Begründung des Beschlusses vom 16. März 1994 - gegen das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S.2 GG (a. A. noch BVerfG NStZ 1985, 381 ).
  • OLG Hamm, 21.06.1982 - 7 Ws 161/82
    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95
    Aus dem Umstand, daß nach § 67 g Abs. 1 der Zweck der Maßregel - der bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darin besteht, durch Behandlung (Heilung) eine Besserung des Verurteilten und damit den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten zu erreichen (vergl. BVerfG a.a.O.; OLG Hamm MDR 1982, 1038 ) - die (erneute) Unterbringung des Verurteilten erfordern muß, folgt jedoch, daß auch der Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und damit deren weiterer Vollzug - von Verfassungs wegen nur zulässig ist, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht, also noch immer die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung gegeben sind.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 16. März 1994 (MDR 1995, 77 ) aufgestellten Grundsätzen darf die Unterbringung nur vollzogen werden, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Verurteilten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 315/01

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ; Restfreiheitsstrafe ; Aussetzung der

    Vom rechtlichen Ansatz her zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass trotz Bestehen eines Widerrufsgrundes ein Widerruf dann nicht zulässig ist, wenn sich herausgestellt hat, dass der angestrebte Therapieerfolg nicht (mehr) gewährleistet ist, also keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1996, 444f = NStZ 1996, 408 = Rpfleger 1996, 259f = BA 33, 228f = RuP 1996, 201f; OLG Hamm StV 1995, 648f = NStZ-RR 1996, 187f; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 91, 93).
  • OLG Jena, 13.12.2004 - 1 Ws 381/04

    Aussetzung zur Bewährung, Vollzug

    Voraussetzung für die Erforderlichkeit der Maßregel ist aber daneben der Umstand, dass der Zweck der Maßregel überhaupt noch erreicht werden kann (vgl. OLG Hamm, StV 1995, 648).
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