Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.04.1994

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.11.1994 - 1 Ws 752/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3998
OLG Koblenz, 15.11.1994 - 1 Ws 752/94 (https://dejure.org/1994,3998)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 Ws 752/94 (https://dejure.org/1994,3998)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 Ws 752/94 (https://dejure.org/1994,3998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Verfahrens; Anklageschrift; Inhaftierter Angeklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 119 Abs. 3

Papierfundstellen

  • StV 1995, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 12.08.2003 - 1 Ws 195/03

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Benutzung eines Computers oder Laptops

    In dem vom OLG Koblenz (StV 1995, 86) entschiedenen Fall, in dem die Benutzung eines Laptops gestattet wurde, waren umfängliche Rechenoperationen erforderlich, die auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht nur mit Hilfe einer EDV-Anlage bewältigen konnte.
  • OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
    »Auch in einem umfänglichen Wirtschaftsstrafverfahren erfordern der Zweck der Untersuchungshaft und die Ordnung in der Vollzugsanstalt die Versagung der beantragten Nutzung eines Laptops durch den Beschuldigten (gegen OLG Koblenz StV 1995, 86 ).«.

    Diese Gesichtspunkte haben offenbar bei der von ihm angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (StV 1995, 86, 87) den Ausschlag zugunsten des dortigen Antragstellers gegeben.

  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 1 Ws 173/97

    Möglichkeit einer realen Gefährdung des Haftzwecks bzw. der Sicherheit und

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  • OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96

    Benutzung eines Computers in der Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Haft,

    Die Gesichtspunkte einer sachgerechten Verteidigung sowie der Waffengleichheit mit der Staatsanwaltschaft (vgl. dazu OLG Koblenz StV 1995, 86 f) spielen hier nach der Antragsbegründung und dem Beschwerdevorbringen ersichtlich keine Rolle.
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.04.1994 - 2 Ws 507/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6021
OLG München, 27.04.1994 - 2 Ws 507/94 (https://dejure.org/1994,6021)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 Ws 507/94 (https://dejure.org/1994,6021)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 Ws 507/94 (https://dejure.org/1994,6021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdunkelungsgefahr; Begründung; Geheime Vereinbarungen; Konspiratives Verhalten; Scheinrechnungen; Angaben zu Vorwürfen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3

Papierfundstellen

  • StV 1995, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152 jeweils für §§ 331 ff. StGB ; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).
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