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   OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95 - 183   

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OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95 - 183 (https://dejure.org/1995,1956)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.1995 - Ss 482/95 - 183 (https://dejure.org/1995,1956)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 1995 - Ss 482/95 - 183 (https://dejure.org/1995,1956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 04.09.1984 - 2 P Ls 2/83 Ns 15/84
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit ist als Prozeßhindernis unabhängig davon, ob eine entsprechende Verfahrensrüge erhoben wurde, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NJW 1994, 2369 = NStZ 1994, 377 = StV 1984, 414; OLG Düsseldorf StV 1985, 238).
  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit ist als Prozeßhindernis unabhängig davon, ob eine entsprechende Verfahrensrüge erhoben wurde, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NJW 1994, 2369 = NStZ 1994, 377 = StV 1984, 414; OLG Düsseldorf StV 1985, 238).
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Das Revisionsgericht hat daher von Amts wegen zu prüfen, ob die Gerichte der vorangehenden Rechtszüge zuständig waren (vgl. BGHSt 18, 79, 81).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Vielmehr bestimmt sich die Zuständigkeit des Strafrichters fortan allein nach der Straferwartung (vgl. OLGe Düsseldorf, Oldenburg a.a.O.; OLG Hamm StV 1985, 182; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 25 GVG Rn. 3; Neuhaus StV 1985, 212, 213; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Der abweichenden Auffassung, die meint, der Wortlaut des § 25 Nr. 2 GVG n.F. sei unvollständig, es dürfe infolgedessen nicht allein auf die konkrete Straferwartung abgestellt werden, sondern in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 25 Nr. 3 GVG a.F. (BVerfGE 22, 254) seien nach wie vor auch Umfang und Bedeutung der Sache als Abgrenzungskriterien heranzuziehen (vgl. AG Höxter MDR 1984, 1139; Siegismund/Wickern wiestra 1993, 136, 137), kann demgegenüber nicht gefolgt werden.
  • AG Höxter, 18.08.1994 - 4 Ls 557/94
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
    Dann verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und entzieht den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Oldenburg MDR 1994, 1139 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.

    Nach den jeweiligen Sachverhalten konnte der genannte Grenzbereich bei einer sachgerechten Sanktionsprognose nicht erreicht werden (unerlaubter Betäubungsmittelerwerb zum Eigenkonsum und Diebstahl in einem besonders schweren Fall: OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; Sportlehrer versetzt einem 14- jährigen Schüler zwei kräftige Ohrfeigen: OLG Hamm StV 1995, 182 ; besonders schwerer Diebstahl durch einen nicht Vorbestraften: OLG Hamm StV 1996, 300 f.; gewerbsmäßiger Diebstahl von Rasierklingen im Wert von 2.500.--DM: OLG Köln StV 1996, 298 ; fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit beim Linksabbiegen: OLG 0ldenburg NStZ 1994, 449 f.= StV 1994, 421 f.).

    Die Überlegung des Landgerichts macht aber den Hinweis notwendig, daß ein Abweichen von der insoweit fast einhelligen Rechtsprechung (OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588 ; OLG Köln StV 1996, 298 ; OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 = MDR 1994, 1139 ; a.A. nur AG Höxter MDR 1994, 1139 ) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3; Löwe-Rosenberg-Rieß a.a.O. Rdnr. 19 [Anh]; Katholnigg a.a.O. Rdnr. 3; wohl auch Kissel a.a.O. Rdnrn. 4, 5; jew. zu § 25 GVG ; Böttcher/Meyer NStZ 1993, 153, 157; Rieß NStZ 1993, 376, 377; Fischer NJW 1996, 1044 f.; Thomas DRiZ 1993, 217, 221; Neuhaus StV 1995, 212, 213) schon deshalb kein Indiz für die Annahme einer objektiven Willkür darstellt, weil der Gegenmeinung durchaus sachgerechte und bedenkenswerte Überlegungen zugrunde liegen (Bachem NW 1996, 207 [Anm. zu OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 = StV 1995, 238 f.; Siegismund/Wickern wistra 1993, 136, 137; Hohendorf NJW 1995, 1454 ff,; Fuhse NW 1995, 165 ff.).

  • OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97

    Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege am 1.3.1993 entscheidet der Strafrichter, wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist (§ 25 Nr. 2 GVG), das (ungeschriebene) Zuständigkeitskriterium der "geringen Bedeutung der Strafsache" ist nach der Neufassung der Vorschrift entfallen (vgl. OLG Koblenz, StV 1996, 588 = MDR 1996, 1171; OLG Köln, StV 1996, 298 = NStZ-RR 1996, 178; OLG Hamm, StV 1996, 300 = MDR 1996, 733; OLG Oldenburg, StV 1994, 421 = NStZ 1994, 449; Kleinknecht/MeyerGoßner, § 25 GVG Rdnr. 3; Rieß, NStZ 1995, 376; Neuhaus, StV 1995, 212; a. A. AG Höxter, MDR 1994, 1139; Bachem,-NStZ 1996, 207; Fuhse, NStZ 1995, 165; Hohendorf, NJW 1995, 1454 [1457]; Siegismund/Wickern, wistra 1993, 136 [137]).

    eröffnete, das zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bzw. einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilte; sowie in einem Fall gewerbsmäßigen Diebstahls mit einem Stehlschaden von ca. 2500 DM (OLG Köln, StV 1996, 298).

  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 687/95

    Willkürliche Annahme einer fehlenden sachlichen Zuständigkeit des

    Insoweit ist auf die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung vom 1. Dezember 1995 - Ss 482/95 - und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1994, 2369 = NStZ 1994, 377 = StV 1994, 414) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf StV 1995, 238; JMBlNW 1996, 47; NStZ-RR 1996, 41; OLG Oldenburg MDR 1994, 1139; OLG Hamm StV 1995, 182) zu verweisen.
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Daß die schließlich verhängte Strafe knapp unter der Grenze von zwei Jahren geblieben ist, ändert nichts an der sachlichen Zuständigkeit des Schöffengerichts (vgl. hierzu: SenE vom 1. Dezember 1995 - Ss 482/95 - und Senatsurteil vom 27. Februar 1996 - Ss 687/95 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96

    Zulässigkeit der Eröffnung des Hauptverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen

    Auf die umstrittene Frage, ob wegen § 25 Nr. 2 GVG das Schöffengericht nur zuständig ist, wenn von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Vergehen - wie hier - auszugehen ist, oder aber, ob unter bestimmten Voraussetzungen das Schöffengericht auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vergehen zuständig sein kann (vgl. hierzu zuletzt BGH NJW 1997, 204 ff., Günter DRJ 1996, 157 f.; OLG Koblenz StV 1996, 588 ff.- OLG Köln StV 1996, 298 ff., jew. m.N. zum Streitstand), muß vorliegend nicht eingegangen werden.
  • OLG Köln, 29.12.1995 - Ss 638/95
    Der Senat hat zu dieser Frage in seinem Beschluß vom 1.12.1995 - Ss 482/95 - 183 - folgendes ausgeführt:.
  • OLG Köln, 24.10.2006 - 82 Ss 79/06
    Soweit ein Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (hier: jedenfalls mit der Sachrüge), sind in der Revisionsinstanz die Prozessvoraussetzungen und damit auch die sachliche Zuständigkeit des Gerichts von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHSt 7, 26, 28; 38, 172, 176; SenE v. 01.12.1995 - Ss 482/95 - = NStZ-RR 1996, 178 = StV 1996, 298).; daneben hat § 338 Nr. 4 StPO keine selbständige Bedeutung mehr (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 338 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95   

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https://dejure.org/1995,2872
BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 StR 404/95 (https://dejure.org/1995,2872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 99
  • StV 1996, 298
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 287/91

    Zurechnung der Rauschgiftmenge bei Mittätern

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    Damit hat der Angeklagte selbst jeweils mit gut 5 g KHC, unter Anrechnung des Anteils F.'s wegen des gemeinsamen Einkaufs (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 6) mit gut 10 g KHC Handel getrieben.
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß für den Fall, daß ein Zeuge entgegen § 60 Nr. 2 StPO vereidigt worden ist, der Fehler dadurch geheilt werden kann, daß nach entsprechender Ankündigung des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten die Aussage als uneidliche gewertet wird (BGHSt 4, 130; BGH NStZ 1981, 309; BGH StV 1986, 89).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann das Urteil gleichwohl ausnahmsweise (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 2, 4) nicht beruhen; denn die Verteidigung hat ihre Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auch ohne den Hinweis ausgeschöpft: Das Schwurgericht hat die Aussage O.s zur Feststellung der Tatausführung durch P. und zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten, P. habe seine Frau gegen seinen Willen getötet, um ihn zu erpressen, herangezogen.
  • BGH, 26.11.2001 - 5 StR 54/01

    Urteil wegen des Anschlags auf "Maison des France" rechtskräftig

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4 und 5 sowie Strafvereitelung, versuchte 8; BGH, Urt. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 566/97, insoweit in NStZ 1998, 583 nicht abgedruckt; NStZ-RR 2001, 18; BGH, Beschl. vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00; Senge in KK 4. Aufl. § 60 Rdn. 42).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Insoweit fehlt es aber an dem zu verlangenden substantiierten Vortrag, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 1996, 99).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99

    Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe

    Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - SsRs 19/17

    Beschränkung der Verteidigung durch Nichtaussetzung der Hauptverhandlung bei

    Zu der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG erforderlichen vollständigen Darlegung dieser Rüge gehören insbesondere die Mitteilung des Inhalts des Aussetzungsantrags und des ihn ablehnenden Gerichtsbeschlusses sowie die Mitteilung der konkreten Tatsachen, aus denen sich die Beschränkung der Verteidigung ergibt (vgl. z.B. BGH NStZ 1996, 99; 1998, 311 f.; Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Aufl., § 228 Rn. 43; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 228 Rn. 17; § 338 Rn. 59, 60; KK-StPO/Gericke, § 338 Rn. 102, 104, jew. m.w.N.).
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