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   BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96   

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https://dejure.org/1996,4365
BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4365)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1996 - 4 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4365)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1996 - 4 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,4365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit Bekundungsglaubhaftigkeit - Entstehungsgeschichte der Beschuldigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
    Da die Tatzeiten nicht genauer als "im Zeitraum von Januar 1988 bis November 1989" eingegrenzt werden können, ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGHSt 33, 271, 277; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 652/95) zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß alle Taten vor dem 13. Dezember 1988 begangen worden sind.
  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 652/95

    Eintreten von Verfolgungsverjährung nach Anwendung des Zweifelssatzes

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
    Da die Tatzeiten nicht genauer als "im Zeitraum von Januar 1988 bis November 1989" eingegrenzt werden können, ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGHSt 33, 271, 277; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 652/95) zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß alle Taten vor dem 13. Dezember 1988 begangen worden sind.
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 237/95

    Wirksamkeit - Umfang der Rechtskraft - Kindlicher Zeuge - Aussage eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
    Der Entstehungsgeschichte kommt gerade vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Kindeseltern besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
    Im übrigen wird der neue Tatrichter - sollte er zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes kommen - bei der für die Entscheidung der Frage, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 1; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1996 - 4 StR 733/95) zu berücksichtigen haben, daß es sich nach den bisher getroffenen Feststellungen um nicht sehr wesentlich über der Erheblichkeitsschwelle liegende Manipulationen handelt (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 176 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96
    Der Entstehungsgeschichte kommt gerade vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Kindeseltern besondere Bedeutung zu (vgl. BGH StV 1994, 227; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung;

    Dies stellt einen Verstoß gegen die Denkgesetze dar (vgl. BGH StV 1996, 366, 367; Senatsbeschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 47 m.w.N.).
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