Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95   

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https://dejure.org/1995,22
BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; § 71 Abs. 1 OWiG
    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus Verkehrsüberwachung); notwendige Ausführungen des Tatrichters zur Qualität des Beweisfotos und der Merkmale auf Grund derer er die Überzeugung von der Identität des Betroffenen erlangt hat; notwendige ...

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldverfahren - Verkehrsordnungswidrigkeit - Beweisfoto - Urteilgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsatzurteil zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 376
  • NJW 1996, 1420
  • MDR 1996, 512
  • NStZ 1996, 150 (Ls.)
  • NStZ 1996, 271
  • NStZ 1996, 321
  • NZV 1996, 157
  • StV 1996, 413
 
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Wird zitiert von ... (237)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Er hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 19).

    Allerdings sind dem Gericht bei der freien Beweiswürdigung Grenzen gesetzt: Es darf seine Befugnis nicht willkürlich ausüben und muß die Beweise erschöpfend würdigen; es muß gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20).

    a) Ob das Lichtbild die Feststellung zuläßt, daß der Betroffene der abgebildete Fahrzeugführer ist, hat allein der Tatrichter zu entscheiden (BGHSt 29, 18).

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGHSt 29, 18, 22 die Auffassung vertreten hat, das Rechtsbeschwerdegericht dürfe, da ihm eine eigene Auswertung des Radarfotos verschlossen sei, auch nicht prüfen, ob das vom Tatrichter in Augenschein genommene Lichtbild für die Überzeugungsbildung (überhaupt) ergiebig sei, hält er hieran in dieser Allgemeinheit nicht fest.

  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Bei dieser Beschränkung bliebe eine dritte Möglichkeit, nämlich, daß sowohl eine Beschreibung der charakteristischen Identifizierungsmerkmale als auch deren bloße Auflistung entbehrlich sein kann (so - für den Fall einer Bezugnahme auf das Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO - OLG Celle VM 1985, 53; OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337) von vornherein außer Betracht.

    Das Rechtsmittelgericht kann die Abbildung aus eigener Anschauung würdigen (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 10) und ist daher auch in der Lage zu beurteilen, ob es als Grundlage einer Identifizierung tauglich ist (vgl. OLG Celle VM 1985, 53; OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337).

    Weitere Angaben sind, um den Verständniszusammenhang zu wahren, nicht erforderlich (OLG Stuttgart VRS 77, 365).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.

    Bestreitet der Betroffene mit näheren Ausführungen, der Fahrer gewesen zu sein, und benennt er etwa andere Personen, die als Fahrer in Betracht kommen, so kann eine eingehendere Darstellung der Beweiswürdigung - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer erweiterten Beweisaufnahme (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84) - geboten sein.

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Die Angriffe der Revision hiergegen erschöpfen sich in dem unzulässigen Versuch, eine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. BGHSt 41, 376, 380 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Das Bußgeldverfahren als solches ist gerade im Hinblick auf seine vorrangige Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1996 - 2 BvR 616/91 -, juris, Rn. 47) auf eine Vereinfachung des Verfahrensgangs und eine schnelle Erledigung ausgerichtet (vgl. BGHSt 39, 291 ; 41, 376 ; 43, 22 ; 46, 358 ; BTDrucks 13/5418, S. 7; Rothfuß, DAR 2016, S. 257; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, Vor § 71 Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    So hat das Tatgericht auf das in der Akte befindliche Fahrerfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO iVm. § 46 OWiG ausreichend Bezug genommen (vgl. hierzu BGH, Beschl. 4 StR 376/17 v. 07.02.2018 - StV 2018, 399; BGHSt 41, 376 ; 3 StR 425/15 v. 28.01.2016 - StV 2016, 778; OLG Koblenz, Beschl. 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009 - NZV 2010, 212).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96   

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https://dejure.org/1996,1419
BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,1419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 350
  • StV 1996, 413
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.07.1987 - 3 Ss 256/86
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96
    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92

    Zum Beweiswert des Ergebnisses einer Wahllichtbildvorlage

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    aa) Entgegen der Ansicht der Revision hat die Strafkammer in den Urteilsgründen zwar noch hinreichend dargelegt, auf welche Weise die sog. sequentielle Wahllichtbildvorlage mit dem Nebenkläger durchgeführt wurde (vgl. dazu nur Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    a) Dabei kann dahinstehen, ob sich ein durchgreifender Darstellungsmangel der Urteilsgründe bereits daraus ergibt, dass nähere Darlegungen in den Urteilsgründen dazu fehlen, in welcher Weise die im Ermittlungsverfahren veranlassten Wahllichtbildvorlagen im Einzelnen durchgeführt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 mwN).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Es hätte erörtern müssen, ob sich die Zeugin beim "Wiedererkennen" des Angeklagten in der Gaststätte unbewußt an der Lichtbildvorlage und beim "Wiedererkennen" in der Hauptverhandlung sowohl an der Lichtbildvorlage als auch an dem Zusammentreffen mit dem Angeklagten in der Gaststätte orientiert haben könnte (vgl. Köhnken/Sporer a.a.O. S. 166 ff; BGHSt 16, 204, 205 f; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10; Indizien 5; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1996, 649; BGH, Beschl. v. 4. Juni 1996 - 5 StR 180/96 und v. 5. Dezember 1991 - 1 StR 657/91).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Eine entsprechende Darstellung wäre hier aber erforderlich gewesen, da der Zeuge den Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung nicht sicher zu identifizieren vermochte und die Lichtbildvorlage für den Beweiswert der Aussage dieses Zeugen deshalb von entscheidender Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350, 351; Miebach, NStZ-RR 2014, 233, 236 mwN).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Obwohl einem Wiedererkennen einerseits in Fällen vorangegangener Wahl- und Einzellichtbildvorlagen nur ein fragwürdiger Beweiswert zukäme (BVerfG aaO; BGH NStZ 1996, 350), hätte sich eine solche Erörterung aber aufgedrängt.
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Zwar muß sich der Tatrichter grundsätzlich dieses beschränkten Beweiswertes bewußt sein und in den Urteilsgründen erörtern, ob Zeugen sich bei dem erneuten Wiedererkennen unbewußt an einer früheren Identifizierung auf Grund von Lichtbildern oder einer Gegenüberstellung orientiert haben, daß sie eventuell also nur die Person erkannt haben, die sie bereits zuvor im Ermittlungsverfahren gesehen hatten (BGH NStZ 1996, 350).

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.

    Zutreffend ist es auch, wenn die Revision darauf hinweist, dass der Tatrichter grundsätzlich in den Urteilsgründen erörtern muss, ob ein Wiedererkennungszeuge sich bei dem erneuten Wiedererkennen ggf. unbewusst an einer früheren Identifizierung aufgrund eines früheren Wiedererkennungsaktes orientiert hat, er also möglicherweise nur die Person wiedererkannt hat, die er bereits zuvor gesehen hatte (BGH NStZ 1996, 350).

  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08

    Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage

    Der Tatrichter muss im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (BGH NStZ 1996, 350; OLG Zweibrücken StV 2004, 65, 66 jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02

    Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 3 RVs 9/16

    Beweiswert der Identifizierung des Angeklagten in der Hauptverhandlung nach zuvor

  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 180/96

    Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener

  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 3-14/07
  • KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
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