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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95   

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https://dejure.org/1996,1351
BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 182 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und des sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen (Gesetzeskonkurrenz; Gesetzeseinheit; keine Beschränkung auf den Geschlechtsverkehr und geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Jugendliche - Kinder - Gesetzeseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 51
  • NJW 1996, 1762
  • MDR 1996, 620
  • NStZ 1997, 181
  • StV 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95
    Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht auch in den Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit (im Anschluß an BGH, 23. Januar 1996, 1 StR 481/95, BGHSt 42, 27).

    Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes bereits für das Verhältnis des § 182 Abs. 2 Nr. 1 zu § 176 StGB entschieden (Beschluß vom 23. Januar 1996 - 1 StR 481/95, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13

    Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem

    Beide Tatbestände schützen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, aaO, S. 400, und vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87; LK-Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 174 Rn. 2 und § 182 Rn. 1).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Dieser Schutzzweck der Vorschrift (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 1 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 27 - und BGHR aaO Konkurrenzen 2 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 51; a.A. Kusch/Mössle NJW 1994, 1504, 1506; Schroeder NJW 1994, 1501, 1502, die die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher als geschütztes Rechtsgut ansehen), verlangt vielmehr eine einschränkende Auslegung dahin, daß als "Zwangslage" nur bedrängende Umstände von Gewicht in Betracht kommen, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, daß sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann.

    Das Landgericht hat nämlich in diesen - ebenso wie in den übrigen - Fällen den Angeklagten nur deshalb nach § 182 StGB verurteilt, weil es den für einen Schuldspruch nach der schwereren Strafvorschrift des § 176 StGB vorausgesetzten Vorsatz in bezug auf das dort niedrigere Schutzalter des Opfers nicht festzustellen vermochte (vgl. BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2 a.E.).

    Unter den hier gegebenen Umständen macht der Senat von der Möglichkeit zur Aufhebung Gebrauch, weil sich der aufgezeigte Rechtsfehler zum Vorsatz des Angeklagten auf alle Taten in gleicher Weise auswirkt und der neue Tatrichter ohnehin im Hinblick auf die aus anderen Gründen neu zu verhandelnden Fälle II 1 bis 3 der Urteilsgründe (s.o.2.) zu prüfen haben wird, ob eine Verurteilung des Angeklagten nach § 176 Abs. 1 StGB in Betracht kommt, hinter dem § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2; vgl. zur Aufhebung und Zurückverweisung im Fall nicht erschöpfender Würdigung des Unrechtsgehalts der Taten auf die Revision des Angeklagten Senatsurteil BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern)

    § 182 StGB ist auch anwendbar, wenn das Tatopfer noch nicht 14 Jahre alt ist (vgl. BGHSt 42, 27, 29; 42, 51, 55; BGH NStZ 2000, 644).
  • BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00

    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von

    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht in den Fällen des § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 42, 51).

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats BGHSt 42, 51 beantragt; den Schuldspruch dahin abzuändern, daß in 20 Fällen die Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt, und die weitergehende Revision zu verwerfen; der Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe könne bestehen bleiben, da die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt den Kindern die Erfahrung vermittelt habe, daß ihre Hingabe käuflich sei; dies sei - so die Antragsschrift unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - ein Umstand, der durchaus auch im Rahmen der Tatbestände der §§ 176; 176 a StGB strafschärfend berücksichtigt werden könne.

    § 182 StGB ist - wie sich aus dem Wortlaut ergibt - auch anwendbar, wenn das Opfer noch nicht 14 Jahre alt ist (BGHSt 42, 27; 42, 51).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen nicht mehr fest.

    Darin hat sich der 1. Strafsenat der Entscheidung BGHSt 42, 51 angeschlossen und deshalb auf Revision des Angeklagten den Schuldspruch dahingehend geändert, daß der Vorwurf des jeweils tateinheitlich begangenen sexuellen Mißbrauchs eines Jugendlichen entfiel.

  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    (1) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine abstrakte strafschärfende Berücksichtigung des jugendlichen Alters eines Geschädigten bei einer Vergewaltigung bereits deshalb zulässig ist, weil nach dem Schutzkonzept des Strafgesetzbuches Jugendliche in ihrer sexuellen Selbstbestimmung ein gesteigertes - kontextabhängiges - Schutzniveau erfahren (vgl. zum Problemkreis BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400; vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87, vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726; vom 6. November 2013 - 5 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 46, 47; Lackner/Kühl/Heger/Heger, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 1; LK-StGB/Hörnle, 13. Aufl., § 182, Entstehungsgeschichte; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 182 Rn. 2 f.; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 182 Rn. 1 ff.; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 182 Rn. 2; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 182 Rn. 2; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 182 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 2; Lenz, Die Jugendschutztatbestände im Sexualstrafrecht, 2017, S. 22 ff.).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Der Jugendliche soll davor geschützt werden, sexuelle Handlungen als käuflich zu erfahren (BGHSt 42, 51, 54) und es soll verhindert werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen, der - nahe liegend aus Unreife - seine materielle Lage verbessern will, manipuliert wird (vgl. BGH aaO; Tröndle/ Fischer aaO § 182 Rdn. 10).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 StR 115/02

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Gesetzeseinheit mit sexuellem Missbrauch

    Die Annahme von Tateinheit (vgl. 112 der Urteilsgründe) zwischen sexuellem Mißbrauch einer Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und sexuellem Mißbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 2, 176 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist unzutreffend, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51; BGH, Beschlüsse vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01 und vom 25. Juli 2001 - 2 StR 299/01).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00

    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.)

    In seiner Entscheidung vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) hatte der Senat ausgesprochen, daß der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen auch in den Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit stehe.
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01

    Gesetzeskonkurrenz zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen

    Die Annahme von Tateinheit zwischen dem sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB) und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 3 a.F. StGB) in den Fällen II. 1. bis 5. der Urteilsgründe kann nicht bestehen bleiben, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51).
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen;

    Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht jedoch auch in Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit (BGHSt 42, 51).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 StR 96/02

    Tateinheit; Gesetzeseinheit; sexueller Missbrauch eines Jugendlichen; sexueller

  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96

    Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung

  • BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs.

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 422/99

    Gesetzeseinheit zwischen sexuellem Mißbrauch von Kindern und von Jugendlichen

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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5691
BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96 (https://dejure.org/1996,5691)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1996 - 2 StR 72/96 (https://dejure.org/1996,5691)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1996 - 2 StR 72/96 (https://dejure.org/1996,5691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95

    Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 03.06.1992 - 3 StR 154/92

    Zulässigkeit von Aufklärungsrügen - Ablehnung einer weiteren Strafrahmenmilderung

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86

    Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat -

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1996 - 3 StR 229/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4249
BGH, 30.08.1996 - 3 StR 229/96 (https://dejure.org/1996,4249)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1996 - 3 StR 229/96 (https://dejure.org/1996,4249)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1996 - 3 StR 229/96 (https://dejure.org/1996,4249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 179
  • StV 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1983 - 4 StR 700/82

    Strafzumessung - Doppelverwertung - Verbot - Merkmale des Gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 30.08.1996 - 3 StR 229/96
    Diese Formulierung läßt besorgen, daß die Kammer zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, er sei nicht freiwillig vom Versuch zurückgetreten; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen, weil er bei einem freiwilligen Rücktritt straffrei wäre (BGH NStZ 1983, 217; BGH bei Detter NStZ 1990, 176).
  • BGH, 13.07.2004 - 4 StR 548/03

    Doppelverwertungsverbot bei der gefährlichen Körperverletzung (Vorwurf des

    Diese Erwägung verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, weil der Angeklagte bei einem freiwilligen Rücktritt nicht wegen versuchten Totschlags hätte bestraft werden können (vgl. BGH NStZ 1983, 217 f.; BGH bei Detter NStZ 1990, 176; BGH, Beschluß vom 30. August 1996 - 3 StR 229/96).
  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters

    Dem Täter kann nicht angelastet werden, daß er von seinem Vorhaben nicht mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 30. August 1996 - 3 StR 229/96 -, vom 7. Februar 1995 - 1 StR 1/95 -, vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 466/92 - und vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1996 - 4 StR 324/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4965
BGH, 08.08.1996 - 4 StR 324/96 (https://dejure.org/1996,4965)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1996 - 4 StR 324/96 (https://dejure.org/1996,4965)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1996 - 4 StR 324/96 (https://dejure.org/1996,4965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer zeitlich fehlerhaft erfassten Straftat zur Bildung einer Gesamtstrafe - Strafzumessung und geschütztes Rechtsgut bei Bestechungsdelikten

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 331

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 129 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    Schutzgut dieser Straftatbestände sind nach h. M. die Makellosigkeit der Amtsführung und die Rechtmäßigkeit und Lauterkeit von Verwaltung und Rechtspflege sowie das öffentliche Vertrauen in die Integrität des Staatsapparats (vgl. BGH StV 1997, 129; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 331 Rdnr. 3 m.w.N.; a.A. Bockelmann ZStW 72, 257, der den Schutzzweck der §§ 331 ff. StGB darin sieht, dass der Staatswillen vor Verfälschung geschützt werden soll).
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