Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.01.1996

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96   

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BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,3103)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - 3 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,3103)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,3103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erfordernis eines funktionalen Zusammenhangs zwischen einer Entführung und einer beabsichtigten Nötigung - Bedrohung eines Zeugen mit einer Pistole zur Veranlassung zum Widerruf einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 303
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
    Zwischen der Entführung und beabsichtigten Nötigung muß ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, daß der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
    Sein Wohl muß der Genötigte gerade dadurch gefährdet sehen, daß er sich in der Gewalt des Täters befindet, nach der Vorstellung des Täters muß die Zwangslage zu der genötigten Handlung führen (vgl. BGH NStZ 1996, 277 zu § 239 a StGB; BGH NJW 1966, 2171, 2172).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflichen Nötigung, sondern auch die körperliche Integrität des Entführten (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 1961 - 1 StR 442/61; vom 12. März 1974 - 1 StR 580/73 und vom 21. November 1974 - 4 StR 502/74, BGHSt 26, 70, 73; Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 und vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 4 [jew. zu § 239b StGB]; so auch Heger in: Lackner/Kühl/Heger-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 1; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 239a Rn. 2; Renzikowski in: MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 239a Rn. 3; Schluckebier in: LK-StGB, 13. Aufl., § 239a Rn. 1; Eisele in: Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 2).

    Die Verletzung oder sogar Tötung der Geisel stellt sich als "ständig gegenwärtige, sofort vollziehbare Aktualität" dar, wobei die Eskalationsgefahr mit zunehmender Dauer der Gefangenschaft regelmäßig zunimmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85; Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 und vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 4 [jew. zu § 239b StGB]; so auch Renzikowski in: MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 239a Rn. 3 mN).

  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).

    Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg im Sinne des § 239b StGB darstellen (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Sieht der Tatplan vor, dass die Leistung, die der Täter erpressen will, erst zu einem Zeitpunkt erfolgen soll, zu dem die Bemächtigungslage beendet ist, fehlt es an der Absicht des Ausnutzens der Bemächtigungslage zur Begehung einer Erpressung (vgl. Senat, Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 150/08, NStZ 2008, 569, 570; vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, StV 1997, 303; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302, 303; vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, NStZ 1996, 277).
  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    Es fehlt an tragfähigen Feststellungen dazu, ob das telefonische Bekenntnis zu Plänen für eine gemeinsame Wohnung nach der Vorstellung des Angeklagten eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Endzwecks darstellen sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 und vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05

    Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des §

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).

    Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg im Sinne des § 239b StGB darstellen (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die §§ 239 a, 239 b StGB einschränkend auszulegen (BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96; Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

    Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg im Sinne des § 239 b StGB darstellen (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Es liegt nahe, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte, seine weitergehenden Ziele mittels qualifizierter Drohung zu erreichen, wobei der erstrebte Nötigungserfolg beliebiger Art sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 StR 279/20 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13

    Geiselnahme (stabile Bemächtigungslage; Erstreben eines über den zur Bemächtigung

    Zudem muss zwischen der Bemächtigungslage und der geplanten bzw. zumindest begonnenen Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Form bestehen, dass die abgenötigte Handlung, Duldung oder Unterlassung von dem Opfer vorgenommen werden soll, solange es sich in der Gewalt des Täters befindet (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4 mwN).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 521/08

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Entführung und

    Die Rechtsprechung fordert lediglich einen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang derart, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHSt 40, 350, 359; BGHR StGB § 239b Entführen 4).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Nach der gebotenen einschränkenden Auslegung des genannten Straftatbestands muß jedoch zwischen der Tathandlung und dem angestrebten Verhalten des Opfers ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen, daß diesem noch während der Dauer der Zwangslage eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abgenötigt werden soll (BGHSt - GS - 40, 350, 355, 359; BGHR StGB § 239 b Entführen 4, Nötigungserfolg 1; § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5, Erpressung 1).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 236/13

    Voraussetzungen der Geiselnahme (funktionaler Zusammenhang)

  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99

    Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"

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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3614
BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entführung durch List

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 276
  • StV 1997, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95
    Dieser Begriff umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 32, 267, 269).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95
    Wenn der Täter - wie hier - bei dem Opfer über den Sinn der Ortsveränderung keine falschen Vorstellungen erweckt hat, liegt keine "List" (vgl. BGHR StGB § 237 List 1) vor.
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).
  • BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08

    Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung

    Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

    Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).
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