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OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96 |
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Verfahrensgang
- LG Aachen - 33 StVK 546/95
- OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Papierfundstellen
- StV 1997, 37
- Rpfleger 1997, 126
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93
Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126;… dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312;… dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.
- OLG Koblenz, 06.03.1990 - 1 AR 22/90
Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 12. November 1991, 2 Ws 275/91), die auch mit der Ansicht etwa des OLG Koblenz (NStZ 90, 345) übereinstimmt.Es handelt sich hierbei gebührenrechtlich - da das Verfahren in der Hauptsache mit dem erkennenden Urteil abgeschlossen ist und somit nicht die §§ 83 bis 90 BRAGO zur Anwendung kommen - um eine Einzeltätigkeit nach § 91 BRAGO (ebenso OLG Koblenz NStZ 90, 345; dort von der Rechtsprechung des hier entscheidenden Senats abweichend nur zu der - vorliegend nicht entscheidungserheblichen - Frage, ob die Gebühr nach §§ 91 Nr. 2, 97 BRAGO dem Pflichtverteidiger für jedes Überprüfungsverfahren oder insgesamt nur einmal zusteht).
- OLG Köln, 12.11.1991 - 2 Ws 475/91
Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Im übrigen kann - wie der Senat auch schon in seiner Entscheidung vom 12. November 1991, 2 Ws 475/91, festgehalten hat - dem Umfang der Tätigkeit des Pflichtverteidigers auch in Maßregelvollstreckungssachen durch einen Antrag auf Bewilligung einer Erhöhung der Vergütung nach § 99 BRAGO entsprochen werden, falls im Einzelfall die nach § 91 Nr. 2 BRAGO angefallene gesetzliche Vergütung keinen angemessenen Ausgleich für eine besonders umfangreiche oder schwierige Tätigkeit darstellt.
- OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr
Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht nicht aus. - OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung …
Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht also nicht aus. - OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03
Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte …
Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht nicht aus.
- OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01 Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306 f.; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345).
- OLG Hamm, 17.06.2004 - 2 Ws 141/04
Haftbefehl; Verdunkelungsgefahr; Beiseiteschaffen von Unterlagen
Diese müssen jedoch nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, es genügt vielmehr derselbe Wahrscheinlichkeitsgrad wie für die Annahme des dringenden Tatverdachtes (OLG Köln StV 1997, 37; OLG Hamm StV 1985, 114). - OLG Jena, 02.02.2004 - 1 Ws 342/03
Maßregelvollzug, Pflichtverteidiger, Verteidigergebühren
Da das Verfahren in der Hauptsache beendet ist, gelangen die in § 83 BRAGO enthaltenen Regelungen bereits nicht (mehr) zur Anwendung (vgl. OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306 f.). - KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Sie entspricht der inzwischen herrschenden Meinung (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 363; OLG Koblenz JurBüro 2000, 415 mit zust. Anm. Enders; NStZ 1990, 345 = JurBüro 1990, 879; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Köln RPfleger 1997, 126; OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Hamm StV 1996, 618, 619; StV 1994, 501, 502; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert;… BRAGO 14. Aufl., § 112 Rdn. 1;… Hartmann, Kostengesetze 30. Aufl., § 112 BRAGO Rdn. 3). - OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03
Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige …
Der Senat schließt sich der inzwischen ganz herrschenden Auffassung an, die die Vergütung nach § 91 BRAGO bemisst (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 479; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Hamm StV 1994, 501; OLG Köln StV 1997, 37;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl. S. 1590 Stichwort: Unterbringung von Personen). - OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4 Ws 65/02
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306f; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996, 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345).