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   OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96   

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https://dejure.org/1996,2495
OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96 (https://dejure.org/1996,2495)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.1996 - 2 Ws 489/96 (https://dejure.org/1996,2495)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 2 Ws 489/96 (https://dejure.org/1996,2495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33 StVK 546/95
  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96

Papierfundstellen

  • StV 1997, 37
  • Rpfleger 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93
    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Koblenz, 06.03.1990 - 1 AR 22/90
    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 12. November 1991, 2 Ws 275/91), die auch mit der Ansicht etwa des OLG Koblenz (NStZ 90, 345) übereinstimmt.

    Es handelt sich hierbei gebührenrechtlich - da das Verfahren in der Hauptsache mit dem erkennenden Urteil abgeschlossen ist und somit nicht die §§ 83 bis 90 BRAGO zur Anwendung kommen - um eine Einzeltätigkeit nach § 91 BRAGO (ebenso OLG Koblenz NStZ 90, 345; dort von der Rechtsprechung des hier entscheidenden Senats abweichend nur zu der - vorliegend nicht entscheidungserheblichen - Frage, ob die Gebühr nach §§ 91 Nr. 2, 97 BRAGO dem Pflichtverteidiger für jedes Überprüfungsverfahren oder insgesamt nur einmal zusteht).

  • OLG Köln, 12.11.1991 - 2 Ws 475/91
    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Im übrigen kann - wie der Senat auch schon in seiner Entscheidung vom 12. November 1991, 2 Ws 475/91, festgehalten hat - dem Umfang der Tätigkeit des Pflichtverteidigers auch in Maßregelvollstreckungssachen durch einen Antrag auf Bewilligung einer Erhöhung der Vergütung nach § 99 BRAGO entsprochen werden, falls im Einzelfall die nach § 91 Nr. 2 BRAGO angefallene gesetzliche Vergütung keinen angemessenen Ausgleich für eine besonders umfangreiche oder schwierige Tätigkeit darstellt.
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht nicht aus.
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht also nicht aus.
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht nicht aus.
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