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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95   

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BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95 (https://dejure.org/1996,3248)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1996 - 1 StR 705/95 (https://dejure.org/1996,3248)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 1 StR 705/95 (https://dejure.org/1996,3248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges aufgrund Kreditgefährdung - Betrugsrechtliche Relevanz des Glaubens an die Richtigkeit eines Wertgutachtens zur Werthaltigkeit eines Grundschuldbriefs - Konkrete Vermögensgefährdung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87

    Einräumung einer wertlosen Sicherung in betrügerischer Absicht - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

    Angesichts der im Verhältnis zur Darlehenssumme geringen Höhe, in der die Verwertung von Sicherheiten Erlöse erbracht hat, schließt der Senat aus, dass der Wert dieser Sicherheiten, der - sollten sie zu diesem Zeitpunkt bereits ausgereicht worden sein - zur Feststellung des Schadens zum Stichtag der Zahlungen zu ermitteln und mit den ausgezahlten Beträgen zu saldieren gewesen wäre, letztere vollständig hätte kompensieren und damit den Minderwert des Rückzahlungsanspruchs der Sparkasse bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll hätten abdecken können (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1996 - 1 StR 705/95, StV 1997, 416, 417).
  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Ob ein Vermögensschaden entstanden ist, richtet sich stets ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Vermögensverfügung (BGH, Beschl. v. 06.06.2000 - 1 StR 161/00, StV 2000, 478; Beschl. v. 06.02.1996 - 1 StR 705/95, StV 1997, 416; Beschl. v. 02.06.1993 2 StR 144/93, wistra 1993, 265; BayObLG Beschl. v. 15.07.2002 - 5St RR 160/02, juris).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

    Diese wäre nur dann ausgeschlossen, wenn derjenige, dem die Werte des VEB As zustanden, über die Konten der As GmbH - ähnlich wie über werthaltige Sicherheiten - hätte verfügen können wie zuvor über das frühere Konto (vgl. BGH wistra 1992, 142; wistra 1995, 222; BGH StV 1995, 254; StV 1997, 416 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95   

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https://dejure.org/1996,4810
BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95 (https://dejure.org/1996,4810)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1996 - 5 StR 642/95 (https://dejure.org/1996,4810)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 (https://dejure.org/1996,4810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95
    Entscheidend für das Vorliegen eines Vermögensschadens in Fällen der vorliegenden Art ist der Vergleich des Werts des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung (std. Rspr.; vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH Beschluß vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 -).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95
    Es kommt also darauf an, welchen Wert die Anlagen hatten, als der Veräußerer sie dem Angeklagten auf Grund des Kaufvertrags vom Mai 1993 unter Eigentumsvorbehalt überließ, und welchen Wert sie hatten, als der Veräußerer wegen des Zahlungsverzugs des Angeklagten von seinem Recht Gebrauch machen konnte, die Anlagen zurückzunehmen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 10).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95
    Entscheidend für das Vorliegen eines Vermögensschadens in Fällen der vorliegenden Art ist der Vergleich des Werts des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung (std. Rspr.; vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH Beschluß vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 -).
  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95
    Schließlich kann ihnen nicht entgangen sein, aus welchen Gründen es zum Rückkauf der Anlagen gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 263 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Dieser wäre geschädigt, wenn der Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach einer Vermögensverfügung eine Wertminderung ergäbe (vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - und vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 -).
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