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   BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97   

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https://dejure.org/1997,2445
BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97 (https://dejure.org/1997,2445)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1997 - 4 StR 49/97 (https://dejure.org/1997,2445)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (https://dejure.org/1997,2445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der schweren Brandstiftung durch Betätigung des Feuermelders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306, § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 193
  • StV 1997, 518
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Vielmehr durfte er sich dazu auch der Hilfe Dritter, hier der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3).

    Er darf sich deshalb nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BGHSt 31, 45, 49 [BGH 22.04.1982 - 4 StR 43/82]; 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/302).

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96

    Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Dies genügt für die Vollendung nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96 - und vom 4. Februar 1997 - 1 StR 799/96).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, unter Beachtung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12 m.w.N.) die Frage, ob eine Änderung der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge (§ 67 Abs. 1 StGB) im Rehabilitationsinteresse liegt, insgesamt neu zu prüfen.
  • BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89

    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch -

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Vielmehr durfte er sich dazu auch der Hilfe Dritter, hier der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3).
  • BGH, 04.02.1997 - 1 StR 799/96

    Voraussetzungen des Inbrandsetzens - Beweiswert von Vergleichsproben von Benzin

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Dies genügt für die Vollendung nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96 - und vom 4. Februar 1997 - 1 StR 799/96).
  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
    Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 376/88

    Annahme des Rücktritts von einem beendeten Versuch durch telefonisches

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).
  • BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18

    Rücktritt (beendeter Versuch: Ingangsetzen einer neuen Kausalkette); Mord

    Dies wäre zu erwägen gewesen, weil der Täter für das gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB von ihm geforderte Ingangsetzen einer neuen Kausalkette, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird, auch Dritte hinzuziehen kann (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295 (302); Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Beide Varianten des § 24 Abs. 1 StGB stellen unterschiedliche Anforderungen an die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung (vgl. BGHSt 48, 147, 149/150, 151 f. in Abgrenzung zu BGHSt 31, 46 und BGH NStZ-RR 1997, 193).

    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei sich der Täter auch eines Dritten bedienen kann (vgl. BGHSt 33, 295, 301/302; BGH StV 1997, 518 jew. m.w.N.).

  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen bleibt, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betreffen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02

    Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; Wohngebäude; Kellerraum); tätige Reue (kein

    Vielmehr darf sich ein Angeklagter der Hilfe Dritter wie zum Beispiel der Feuerwehr bedienen (BGH StV 1997, 518).
  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98

    Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch

    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 276/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektiv lebensgefährliche Handlung;

    Eine solche Einwirkung auf ein Bauteil eines Gebäudes reicht jedoch zur Tatvollendung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1981 - 4 StR 620/81, NStZ 1982, 201, und vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97, NStZ-RR 1997, 193 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    Eine auf andere Weise als durch selbständiges Brennen des Gebäudes oder wesentlicher Gebäudebestandteile eingetretene Beeinträchtigung des Schutzobjekts durch das Feuer ist andererseits nicht geeignet, die Annahme des vollendeten Inbrandsetzens i.S. der 1. Alternative des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu tragen; namentlich durch bloße Hitzeeinwirkung oder bloße "Verbrennungen" solcher Gegenstände eingetretene Schäden am Gebäude genügen hierfür nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518; NStZ-RR 1997, 193).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20.2. 1997 - 4 StR 642/96; vom 25.2. 1997 - 4 StR 49/97 [NStZ-RR 1997, 193, 194]), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 I Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5.12.1985 - 4 StR 593/85 [NJW 1986, 1001, 1002]).
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