Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.1997

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   BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97   

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BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 StR 188/97 (https://dejure.org/1997,1676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden gutachterlich festgestellten Störung der Persönlichkeit in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Die von einem Sachverständigen vorgenommene Zuordnung eines Befundes zu einer in der ICD anhand eines Merkmalkatalogs definierten Persönlichkeitsstörung belegt allein zwar nicht, daß die Schuldfähigkeit eines Täters im Sinne der §§ 20, 21 StGB erheblich vermindert ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. April 1997 - 2 StR 53/97), sie weist aber in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHSt 37, 397 ff; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).

    Auf der anderen Seite hat sich der Tatrichter bei der Beurteilung der rechtlich relevanten Auswirkungen einer Persönlichkeitsstörung (seelische Abartigkeit) im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für § 21 StGB nicht notwendig an solchen Krankheiten zu orientieren, die zum Ausschluß der Schuldfähigkeit führen können, sondern es genügt ein Vergleich mit schwächeren Formen (vgl. BGHSt 37, 397, 401).

    Letztlich ist zu prüfen, ob die Angeklagte Symptome zeigt, die in ihrer Gesamtheit ihr Leben vergleichbar schwer belasten oder einengen wie diese schwächeren Formen krankhafter Störungen (vgl. BGHSt 37, 397, 401).

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 209/92

    Strafzumessung als Angelegenheit des Tatrichters - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Die verhängte Strafe ist zwar milde, aber nicht unvertretbar (vgl. auch BGH, Urt. v. 19. Mai 1992 - 1 StR 209/92 und vom 5. Januar 1994 - 2 StR 621/93); die Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 05.01.1994 - 2 StR 621/93

    Sexueller Missbrauch der eigenen Enkeltochter - Vernehmung der Mutter des Opfers

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Die verhängte Strafe ist zwar milde, aber nicht unvertretbar (vgl. auch BGH, Urt. v. 19. Mai 1992 - 1 StR 209/92 und vom 5. Januar 1994 - 2 StR 621/93); die Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit als Folge einer abhängigen Persönlichkeit und deren Fremdbeeinflussung kommt allerdings in der psychiatrischen Praxis nur selten vor (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 18).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Die von einem Sachverständigen vorgenommene Zuordnung eines Befundes zu einer in der ICD anhand eines Merkmalkatalogs definierten Persönlichkeitsstörung belegt allein zwar nicht, daß die Schuldfähigkeit eines Täters im Sinne der §§ 20, 21 StGB erheblich vermindert ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. April 1997 - 2 StR 53/97), sie weist aber in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHSt 37, 397 ff; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Entscheidend ist für den vorliegenden Fall, ob die Angeklagte infolge einer abnormen Persönlichkeit zur Zeit der Tat einem zur Tat führenden starken Motivationsdruck ausgesetzt war, wie er sonst in vergleichbaren Fällen bei anderen Straftätern nicht vorhanden ist, und ob dabei ihre Fähigkeit, sich von der Rechtspflicht zu gebotenem Handeln motivieren zu lassen, deutlich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
    Die von einem Sachverständigen vorgenommene Zuordnung eines Befundes zu einer in der ICD anhand eines Merkmalkatalogs definierten Persönlichkeitsstörung belegt allein zwar nicht, daß die Schuldfähigkeit eines Täters im Sinne der §§ 20, 21 StGB erheblich vermindert ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. April 1997 - 2 StR 53/97), sie weist aber in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHSt 37, 397 ff; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit als Folge einer abhängigen Persönlichkeit und deren Fremdbeeinflussung kommt in der psychiatrischen Praxis nur selten vor (BGH, U.v. 4.6.1997 - 2 StR 188/97 - juris Rn. 7).
  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Die erwähnte Abhängigkeit von ihrem Lebenspartner und der festgestellte Einfluss dieses Mannes auf die Taten weisen zusätzlich auf eine abhängige Persönlichkeitsstörung hin (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Juni 1997, 2 StR 188/97).

    Hierzu genügt es, im Hinblick auf die Auswirkungen der Persönlichkeitsstörungen einen Vergleich zu schwächeren Formen von gleichgerichteten Erkrankungen zu ziehen (BGH, Urteil vom 4. Juni 1999, 2 StR 188/97).

  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

    Die vom Sachverständigen beschriebenen Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten sind deshalb von Eigenschaften und Verhaltensweisen abzugrenzen, die sich noch innerhalb der Bandbreiten menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit "erheblich" - eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77) - im Sinne des § 21 StGB berühren (BGHSt 42, 385, 388; BGH StV 1997, 630).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit

    So fehlt es bereits an der erforderlichen Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH NStZ 2007, 518).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Zwar teilt der Senat nicht die weitergehende Ansicht der Revision, dass allein die vorhandenen schweren Persönlichkeitsstörungen zu einer strafrechtlich relevanten Reduzierung oder einem Ausschluss der Steuerungsfähigkeit i.S.d. §§ 20, 21 StGB führen müssen (vgl. auch BGH StV 1997, 630; NStZ-RR 1998, 188 ff.), da das Gesetz selbst eine Einschränkung nur bei Eintritt einer erheblichen Minderung vorsieht (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, § 21 Rn. 6).

    Hat der Sachverständige jedoch eine Persönlichkeitsstörung - wie hier - nach international geltenden Standards als "schwer" eingestuft, so kann diese durchaus erheblichen Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit haben (BGH StV 1997, 630) .

  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24; BGH StV 1997, 630).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung findet nicht statt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer

  • BGH, 20.05.2003 - 4 StR 174/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08

    Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung

  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 566/03

    Strafe und deren Höhe als gerechter Schuldausgleich

  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97   

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https://dejure.org/1997,4018
BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1997 - 3 StR 64/97 (https://dejure.org/1997,4018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Bewußtseinsstörung infolge eines beim Angeklagten eingetretenen tiefgreifenden Affekts und erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97
    Nach Lage der Dinge kann der Senat jedoch ausschließen, daß sich aufgrund der neuen Hauptverhandlung die Möglichkeit des von engen Voraussetzungen abhängigen Schuldausschlusses infolge eines Affektsturms (vgl. BGHR StGB § 20 Affekt 3; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 58) ergeben werden.
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 14.03.1997 - 3 StR 64/97
    Auch ein Täter, der in seinem Hemmungsvermögen erheblich vermindert ist, kann gemessen an der Verfolgung seines deliktischen Ziels durchaus folgerichtig und zielgerichtet handeln und kann insbesondere in der Lage sein, sein Opfer mit allen Schlägen am Kopf zu treffen (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 6).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß die Annahme vollständig aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei einem Affektdurchbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 1995, 175, 176 = BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ 1997, 333 f.; siehe auch BGH StV 1997, 630, 631 a.E.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 58).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Überlegtes und zielgerichtetes Handeln und erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (z. B. wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung auf Grund Affekts) schließen sich somit grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH StV 1997, 630 f.; StraFo 2001, 249 f. m. w. N.).
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