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   OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96   

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OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 (https://dejure.org/1996,3168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 (https://dejure.org/1996,3168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1996 - 3 Ws 514/96 (https://dejure.org/1996,3168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 35
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt, wie auch die in § 27 Abs. 1 StVollzG vorgenommene Differenzierung zwischen der akustischen Überwachung und anderen Formen der Besuchsüberwachung zeigt, einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (BVerfG, StV 1993, 592 ).

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).

    Der Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte (BVerfG, StV 1993, 592 ).

    Der Umstand allein, daß ein möglicher Mißbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht dagegen bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG, StV 1993, 592 ; BVerfGE 35, 5, 10).

  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (BVerfG, StV 1993, 593 ).

    Hinzu kommt im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG , daß Maßnahmen, die den Besuch von Familienangehörigen belasten, auf das Unumgängliche beschränkt bleiben müssen und daß es einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft einbeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung bedarf, ob eine Besuchsbeschränkung zum Nachteil naher Familienangehöriger unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft oder der Ordnung in der Vollzugsanstalt gefordert wird (BVerfG, StV 1993, 593 ; OLG Köln StV 1992, 260 ).

  • OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94

    Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Insoweit ist zudem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Köln, StV 1995, 260 ; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465; LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42; KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 119 Rdnr. 26).

    Beim Vorliegen von Verdunkelungsgefahr wird daher die Anordnung akustischer Besuchsüberwachung naheliegen, beim Haftgrund der Fluchtgefahr dagegen nur dann, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, daß gerade zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Besuchern Fluchtpläne abgesprochen werden könnten (OLG Köln, StV 1995, 260 ).

  • OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Der Senat hat insoweit bereits mit Beschluß vom 19. September 1996 - 3 Ws 485/96 - für einen in der Begründung identischen Beschluß, mit dem der Vorsitzende der Strafkammer seinerzeit ebenfalls die Aufhebung der akustischen Besuchsüberwachung bei Besuchen von Familienangehörigen des dortigen Angeklagten abgelehnt hatte, ausgeführt, daß der Umstand, daß ein Angeklagter auch als Übermittler von Nachrichten dritter Personen in Betracht kommt, mangels konkreter Anhaltspunkte gerade für eine solche Befürchtung die Besuchsbeschränkung nicht zu rechtfertigen vermag.
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Insoweit ist zudem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Köln, StV 1995, 260 ; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465; LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42; KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 119 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Der Umstand allein, daß ein möglicher Mißbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht dagegen bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG, StV 1993, 592 ; BVerfGE 35, 5, 10).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Diese Vorschrift stellt Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und wirkt als wertentscheidende Grundsatznorm auf die Gestaltung des Haftvollzuges ein (vgl. BVerfG, StV 1993, 593; NStZ 1996, 613; Senatsbeschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 -).

    Daraus folgt, dass Maßnahmen, die die Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen dem Untersuchungsgefangenen und nahen Familienangehörigen einschränken, auf das Unumgängliche beschränkt bleiben müssen und es in solchen Fällen einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft einzubeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung bedarf, ob eine solche Beschränkung zum Nachteil naher Familienangehöriger unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft gefordert wird (vgl. BVerfG, a.a.O., Senatsbeschluss vom 05.11.1996, a.a.O.; OLG Köln StV 1992, 260).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Ws 231/15

    Besuchserlaubnis für ebenfalls inhaftierten Ehepartner

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen, der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (BVerfG a.a.O.; OLG Hamm StV 1998, 35).
  • OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02

    Akustische Besuchsübewachung

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).

    Bei Vorliegen von Verdunkelungsgefahr wird daher die Anordnung akustischer Besuchsüberwachung naheliegen, beim Haftgrund der Fluchtgefahr dagegen nur dann, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass gerade zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Besuchern Fluchtpläne abgesprochen werden könnten (Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 OLG Hamm - OLG Köln, StV 1995, 260).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13

    Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen, der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (BVerfG a.a.O.; OLG Hamm StV 1998, 35).
  • OLG Naumburg, 02.12.2009 - 1 Ws 756/09

    Akustische Besuchsüberwachung in einer Vollzugsanstalt aufgrund einer konkreten

    Die angeordnete akustische Besuchsüberwachung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich nicht nur des Angeklagten sondern auch der Beschwerdeführerin dar (BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Hamm StV 1998, 35).

    Jedoch kann im Rahmen der Entscheidung über die nach § 119 Abs. 3 StPO zu treffenden Beschränkungen auch auf andere als die im Haftbefehl genannten Haftgründe zurückgegriffen werden; insbesondere ist beim Bestehen entsprechender Anhaltspunkte eine Maßnahme zur Begegnung von Verdunkelungsgefahr auch dann zulässig, wenn der Haftbefehl lediglich auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt ist (OLG Hamm StV 1998, 35; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., 2009, § 119 Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16

    Recht auf Besuch des Ehegatten in den einstweiligen Unterbringung trotz möglicher

    Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Freiheitsentziehungszwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Okt. 2015, 3 Ws 231/15, juris).
  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen, der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (BVerfG a.a.O.; OLG Hamm StV 1998, 35; KK-Boujong a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 12.11.2004 - 2 Ws 214/04

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anstaltsleiters und Haftrichters zur

    Zum einen können einem Untersuchungsgefangenen unter dem Gesichtspunkt des Haftzwecks im Sinne des § 119 Abs. 3 StPO auch solche Beschränkungen auferlegt werden, die nicht durch den im Haftbefehl genannten Haftgrund, sondern durch andere Haftgründe gefordert sind (h.M., vgl. OLG Hamm in StV 1998, 35; Meyer-Goßner, a.a.O., § 119 Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 3 Ws 23/08

    Besuchsüberwachung; akustische; Anforderungen; Fluchtgefahr

    Dies gilt entsprechend, wenn bei einem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl - wie es hier der Fall ist - zusätzlich eine mögliche Verdunkelungsgefahr Berücksichtigung finden soll (vgl. OLG Hamm StV 1998, 35; Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.06.2004 - 1 Ws 154/04 - OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 126).
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 Ws 154/04

    akustische Überwachung; Aufhebung; erstinstanzliches Urteil; Gefahr für die

    In diesem Fall müssen allerdings konkrete Hinweise dafür bestehen, dass im Rahmen eines Besuchsverkehrs Verdunkelungshandlungen abgesprochen werden könnten (vgl. dazu ausführlich OLG Hamm StV 98, 35).
  • OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 184/04

    Besuchsüberwachung statt Besuchverbot bei Verdunkelungsgefahr durch

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13 Js 2193/11

    Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen

  • OLG Hamm, 04.02.1998 - 2 Ws 508/97

    Untersuchungshaft, Beschränkungen, Akustische Überwachung, Telefonerlaubnis,

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