Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.1998

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   BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98   

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https://dejure.org/1998,4248
BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1998 - 1 StR 120/98 (https://dejure.org/1998,4248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 354
  • StV 1998, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    aa) Der Zulässigkeit der Rüge steht hier allerdings nicht entgegen, dass die Revision Verfahrensvorgänge in eigenen Worten wiedergegeben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. April 1998 - 1 StR 120/98, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4, und vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2 mwN) und den Sitzungskalender der Strafkammer (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 351/99, juris Rn. 1) nicht vorgelegt hat.
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Das kann der Revisionsführer mit eigenen Worten tun; wesentlich ist dabei aber die Vollständigkeit des Vortrags (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06

    Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung

    Einer darüber hinausgehenden wörtlichen Wiedergabe des Beschlusses, der in seinem Kern auf die von der Revision mitgeteilte Entscheidung der Strafkammer vom 12. Juli 2005 verweist, bedurfte es nicht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

    In den Fällen 3 und 4 hat er die Waffe aber zusätzlich als Schlagwerkzeug eingesetzt und damit auch ein gefährliches Werkzeug verwendet im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F., so daß derselbe Strafrahmen wie nach § 250 Abs. 1 StGB a.F. eröffnet ist (vgl. BGH StV 1998, 382).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98   

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https://dejure.org/1998,4800
BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98 (https://dejure.org/1998,4800)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 (https://dejure.org/1998,4800)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 (https://dejure.org/1998,4800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige, einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 7 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige, einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 7 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    a) Bei der vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), handelt es sich um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH. Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 -, vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98 - und vom 19. Januar 1999 - 4 StR 668/98).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98

    Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine

    a) Allerdings handelt es sich beider vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (vgl. BGHR StGB 5 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - und vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98).
  • OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16

    Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters

    Darüber hinaus bedarf es einer neuen, selbstständigen, von der früheren Beurteilung unabhängigen, einheitlichen Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten; auch die früher abgeurteilten Taten sind deshalb im Rahmen der Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 - III-3 RVs 16/13 - KG, Urteil vom 15.02.2013 - (4) 121 Ss 296/12 (347/12) -, jew. zit. n. juris).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98

    Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem

    Auch die geladene Pistole, die der Angeklagte bei sich führte, wurde nicht im genannten Sinne "verwendet" (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - in StV 1998, 382).
  • OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss 283/05

    Jugendrecht; Rechtsfolgenenrscheidung; Anforderungen; Bewährungsentscheidung

    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (zu vgl. BGHSt, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 -).".
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